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Wegeunfall zum Geschäft-aber erst 1 Wo. später arbeitsunfähig wegen Unfallfolgen

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14 Feb. 2008
Beiträge
1
Hallo Zusammen,

durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen, vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen.

Ich hatte Ende November morgens um sieben einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Dabei wurde ich auf der Autobahn von einem Fahrzeug abgedrängt, weil dieser fast die Ausfahrt verpasst hätte, ich habe das Lenkrad "verrissen" eine Vollbremsung hingelegt und mich 4 x über die Autobahn gedreht und bin frontal in den Verkehr gefahren bei 160 km/h. Gott sei Dank ist nichts schlimmes passiert, weil das mir entgegenkommende Fahrzeug rechtzeitig abbremsen konnte. Ich war so neben der "Spur", dass ich keine Polizei gerufen habe, weil ich ja noch nicht mal wusste, was für ein Fahrzeugtyp der Unfallverursacher war und bin ca. 3 Stunden später noch arbeiten gegangen. Ich stand unter Schock.

Zwei Tage später fingen starke Rücken- und Schulterschmerzen an, aber aus Angst um meinen Arbeitsplatz bin ich weiterarbeiten gegangen. Nach einer Woche bin ich während meiner Arbeitszeit zusammengebrochen unter starken Schulterschmerzen und mein linker Arm war komplett taub und ohne Gefühl. Ich bin daraufhin während meiner Arbeitszeit nach Hause. Zum Dank habe ich an diesem Tag noch die fristlose Kündigung zugestellt bekommen von meinem Arbeitgeber (ist aber eine arbeitsrechtliche Sache). Weil ich keinen Arzt mehr erreichen konnte bin ich am nächsten Tag zum Hausarzt, seither bin ich arbeitsunfähig. Ein Orthopäde hat die Unfallmeldung an die BG gemacht, hat Prellungen etc. festgestellt, die Lähmungen sind aber auf eine posttraumatische Belastungsstörung zurückzuführen. Seither leide ich unter Depressionen (mittelschwere) und werde in Kürze eine ambulante Therapie machen in einer Tagesklinik. Ich bin nicht arbeitsfähig weiterhin und psychisch nicht mehr belastbar. Die ganze Zeit ging ich davon aus, dass die Krankenkasse zuständig ist. Diese hat auch nichts anderes gesagt, obwohl ich das mit dem Unfall erzählt habe und denen auch mitgeteilt habe, dass die Erkrankung auf diese posttraumatische Belastungsstörung zurückzuführen ist. Heute erhalte ich einen Anruf von der Hauptgeschäftsstelle der Krankenkasse, dass ich doch Verletztengeld in Anspruch nehmen soll bei der BG. Die BG wiederrum sagt:(, sie sind nicht zuständig, weil ich erst eine Woche nach dem Unfall arbeitsunfähig war.

Arbeitslos kann ich mich nicht melden, weil ich nicht vermittelbar bin. Im Endeffekt stehe ich jetzt ohne Geld und ohne Krankenversicherungsschutz da. Weiß jemand Rat? Über Rückmeldungen freue ich mich sehr!

:)
 
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