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Wegeunfall - Schmerzensgeld

bjoern

Nutzer
Registriert seit
23 Nov. 2007
Beiträge
1
Hallo,

es handelt sich um folgenden Fall:

Ein Fussgaenger wurde beim uberqueren der Strasse (Fussgaengerampel war gruen) von einem Auto angefahren. Der Autofahrer hat anscheinend (Protokoll der Polizei liegt noch nicht vor) sein Verschulden zugegeben.
Der Fussgaenger befand sich auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Waehrend des Weges fand eine ca. 30 minuetige Unterbrechung statt, die dem Einkauf von Lebensmitteln diente.
Der Fussgaenger hat nun einen Bruch im Schienbeinkopf, der Meniskus ist laediert und die Baender sind ebenfalls angerissen (Rekonvaleszenszeit mindestens 8 Wochen mit Kruecken und Schiene) .
Meine Frage bezieht sich nun auf das Schmerzensgeld. Da ich gehoert habe, dass man angeblich kein Schmerzensgeld bei einem Wegeunfallbekommt, moechte hier einmal nachfragen, ob das denn so stimmt.

gruss

P.S. Die betreffende Person hat zum 1.12. eine Wohnung gemietet, die nun aufgrund der Verletzung nicht bezogen werden kann. Koennen die Mietkosten (die ja nun praktisch ohne Nutzung gezahlt werden) als Schaden geltend gemacht werden ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo bjorn,

da der Fußgänger den Arbeitsweg unterbrochen hat, dürfte es kein Wegeunfall mehr sein.

Schmerzensgeldansprüche entstehen aber trotzdem (sind zivilrechtl. Ansprüche).

Wenn durch den Unfall der Umzug nicht durchgeführt werden könnte und deshalb für 2 Wohnungen Miete bezahlt werden müsste, könnte ich mir vorstellen, dass die gegnerische Versicherung dafür aufkommen müsste.

Bei sowas ist der RA dann der richtige Ansprechpartner.

Gruß Jens
 
Da ich gehoert habe, dass man angeblich kein Schmerzensgeld bei einem Wegeunfallbekommt, moechte hier einmal nachfragen, ob das denn so stimmt.

Hallo, ich bin neu hier und dies ist mein erster Eintrag.

Da in diesem Fall ein Unfallgegner vorhanden ist, kann man auch zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Anders ist es, wenn man einen Arbeitsunfall hat. Dort fehlt der Unfallgegner, z.B. beim Sturz von einem Gerüst. Ich würde trotzdem den Sachverhalt eines Wegeunfalls noch einmal überprüfen.

Gruß von Atlas-Girl.
 
Hallöchen!

Leider hat der Fußgänger mit dem Einkauf seinen direkten Nachhauseweg verlassen u. die BG wird die sin der Regel nicht als Wegeunfall anerkennen.

Aber das hat auchnichts mit dem Schmerzensgeld zu tun. Denn das müßte der Fußgänger (am Besten mittels Anwalt, der bei eindeutig geklärter Schuldfrage von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden müßte)über die Versicherung des Autofahrers einklagen od. einfordern.

Liebe Grüße Chaotisch;)
 
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