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Wegeunfall mit Personenschaden

Unicom

Mitglied
Registriert seit
9 Dez. 2007
Beiträge
35
Alter
43
Ort
Brandenburg an der Havel
Hier mal zu meinen Unfall. Am 05.September 2007 erlitt ich bei einem Unfall mit einen anderen Entgegenkommenten PKW einen frontal Zusammenstoss auf der Landstrasse. Durch den Unfall wurde ich wie folgt Verletzt: 2 Gradige offene Kniegelenksverletzung mit Tibiakopf- und Patellafraktur und Knöcherner Ausriss des hinteren Kreuzbandes und das alles im linken Knie.

Der Verlauf bis jetzt war so am Unfalltag noch Not OP danach 3 1/2 Wöchigen Krankenhaus Aufenthalt wobei die Ärzte sich unsicher wahren ob man den ausriss des Kreuzbandes Operativ versorgen muss.
Danach war ich vier Wochen in der Physiotherapie wobei sich eine Verschlechterung meines Knies sich zeigte.
Dann erfolgt Anfang November die zweite OP wobei die Drahtcerclage erfernt werden musste weil sie nach angaben des Arztes gelöst haben sollte.
Danach weitere Physio.
Anfang Dezember dann bekam ich denn ersten Brief von der BG das ich doch zum Arzt nach Berlin fahren müsste zur Begutachtung.
Bei der Begutachtung wurde schnell klar das die BG meine behandelten Arzt nicht vertrauen tun aber der Arzt in Berlin sagte das er sich nicht in die Behandlung einmischen tut und mich nicht Behandeln möchte.
Im Januar war ich dann zur Reha.
Jetzt aber zu meinen Fragen.

1. Die Haftpflicht Versicherung des Unfallgegners erklärte im Dezember das sie für denn Unfall im vollem maße Eintritts pflichtig sind jetzt habe ich im Februar von der Staatsanwaltschaft einen Schreiben bekommen das das Ermittlungsverfahren gegen denn Unfallverursacher wegen Fahrlässiger Körperverletzung eingestellt wurde. Frage: Kann es jetzt passieren dass die Haftpflichtversicherung jetzt auch weigert tut denn Schaden zu begleichen?

2. Ich habe einen behandelten Arzt der für die Art der Verletzung genauso die Qualifikationen hat wie der in Berlin nur verlangt die BG das ich alle vier Wochen auch zu diesen Arzt muss was schon ziemlichen Ärger mit meinen Behandelten Arzt gab zurzeit weigert er sich mich zu Behandeln. Frage: Darf meine BG das von mir verlangen zu denn Arzt nach Berlin zu fahren obwohl dieser im Dezember gesagt hat dass er mich nicht Behandeln will?

3. Und noch ein Problem das ich mit der PUV habe. Für denn Reha Aufenthalt der aus medizinischen Gründen nur Stationär möglich war möchte man obwohl Vertraglich geregelt war kein Genesungsgeld Zahlen. Die PUV habe auch im Februar ein Gutachten von mir erstellen lassen wegen der Invalität nur in das Gutachten habe ich nach Angaben der Versicherung keinem Recht zur Einsicht. Frage: Darf die PUV mir das Genesungsgeld ohne Angaben von Gründen verweigern und ist das richtig dass ich in einem Ärztlichen Gutachten keine Einsicht habe?
 
Hallo Unicom,

1. Hat eigentlich keine Auswirkungen. Solche Verfahren werden meist eingestellt, da kein öffentliches Interesse vorliegt. Das heißt aber nicht, dass der Unfallgegner unschuldig ist und somit die Versicherung weniger zahlt.

2. Du hast freie Arztwahl. Bei Arbeitsunfällen muss es aber ein D-Arzt sein.

3. Du hast kein Recht auf Einsicht in das Gutachten. Genesungsgeld habe ich bei der stat. Reha auch nicht bekommen, aber Krankenhaustagegeld.

Gruß Jens
 
Sorry meinte auch Krankenhaustagegeld.

Das mit der freien Wahl ist mir bekannt bloß meiner BG interessiert das wenig. Für mich ist bloß das Problem das beide Ärzte unabhängig voneinander die gleich Diagnose stellten was jetzt dazu führte das mein Behandelter Arzt jetzt sauer auf mich ist weil der BG Arzt und die BG sich in eine bisher erfolgreichen Behandlung einmischen tun.
 
Hallo Unicom,

dann schreib das mit der freien Arztwahl und fordere eine Begründung von denen ein. Die müssen ihr Verlangen begründen!

Sollte die PUV nicht reagieren, musst du wohl zum Anwalt traben. Da hilft manchmal schon ein einmaliges Anschreiben vom RA. Da merken die, dass du dranbleibst.

Musste deswegen beim ersten mal auch einmal zum RA. Der hatte dann nur einmal der Versicherung geschrieben. Es kam kommentarlos ein Verrechnungsscheck. Bei jeder weiteren Einreichung (war 3 mal in stat. Reha und noch etliche Krankenhausaufenthalte durch nochmalige OP´s) kam dann ohne jeglichen Widerspruch das Geld auf mein Konto.

Gruß Jens
 
jetzt habe ich im Februar von der Staatsanwaltschaft einen Schreiben bekommen das das Ermittlungsverfahren gegen denn Unfallverursacher wegen Fahrlässiger Körperverletzung eingestellt wurde. Frage: Kann es jetzt passieren dass die Haftpflichtversicherung jetzt auch weigert tut denn Schaden zu begleichen?

Strafrecht und Zivilrecht haben nichts miteinander zu tun - Antwort also ein lautes - nein

Frage: Darf meine BG das von mir verlangen zu denn Arzt nach Berlin zu fahren obwohl dieser im Dezember gesagt hat dass er mich nicht Behandeln will?

Ebenso - lautes nein

Frage: Darf die PUV mir das Genesungsgeld ohne Angaben von Gründen verweigern und ist das richtig dass ich in einem Ärztlichen Gutachten keine Einsicht habe?

Ich würde mich beim Versicherungsaufsichtsamt beschweren - dann erhälst Du eine kompetente Antwort, ich bin über das Verhalten der PV verwundert.
 
Danke Jens, danke Yasmin

Werde diese Woche mit der BG mal darüber Reden.

Das mit der PUV werde ich mal auch was hinschreiben und wenn dann auch wieder keine Antwort kommt werde ich das auch denn Anwalt übergeben.
 
Das mit der PUV werde ich mal auch was hinschreiben und wenn dann auch wieder keine Antwort kommt werde ich das auch denn Anwalt übergeben.

:D Lasse bitte in Deinem netten höflichen Schreiben an die Versicherung anklingen, das Du Dich an das Bundesamt für Versicherungen wenden wirst, da Du das Verhalten, hier bitte um Auskunft warum abgelehnt wurde, nicht verstehen kannst.

Schließlich sollte doch dem Bürger eine verständliche Auskunft gegeben werden.
 
Hallo Unicom,

es gibt auch einen Ombudsmann, dass ist so eine Art Friedensrichter/Vermittler zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Den bekommst du von deiner Versicherung benannt. Auch der kann vermitteln. Aber ein direktes Recht auf Einsicht in das Gutachten hast du nicht, schließlich ist es das alleinige Eigentum des Auftraggebers.

Habe damals selbst bei meiner PUV angerufen und ganz, ganz höflich um eine Abschrift gebeten, sogar die Kosten dafür wollte ich übernehmen. Hab es Minuten später per Fax in den Händen gehalten. Wenn du denen von Anfang an drohst, stellen die sich nur auf die Hinterbeine.

Gruß Jens
 
Aber ein direktes Recht auf Einsicht in das Gutachten hast du nicht, schließlich ist es das alleinige Eigentum des Auftraggebers.
Wenn du denen von Anfang an drohst, stellen die sich nur auf die Hinterbeine.

;) Ich muss Jens ausdrücklich zustimmen und möchte höflich darauf hinweisen, das auch ich gesagt habe - sehr höflich schreiben, aber mit einfließen lassen, das es unverständlich ist und man dieses unverständliche Verhalten in einem Beschwerdeverfahren melden wird.

Noch besser ist aber, wie von Jend vorgeschlagen, dies im ersten Schreiben noch nicht zu erwähnen, sondern erst ganz höflich darum zu bitten. Ich hatte Dich aber so verstanden, das Du dies bereits getan hattest, so das Dir nur noch der Weg bleibt Dich beim VOrgestzten zu beschweren oder eben zu drohen. Ich bin sicher das dies oft hilft, denn Lust auf Stress mit der Aufsichtsbehörde hat sicher keiner.
 
Werde natürlich höfflich bleiben wenn ich was hin Schreibe anders geht’s ja sowieso nicht.

Das mit denn Gutachten kann ich ja noch verstehen für mich war es nur Komisch das jetzt schon ein Invalität Gutachten gemacht wurde ohne das ich bis jetzt die Invalität geltend gemacht habe.

Mir geht’s zurzeit nur darum zu erfahren mit welcher Begründung mir das Krankenhaustagegeld nicht bezahlt wird.
 
....Komisch das jetzt schon ein Invalität Gutachten gemacht wurde

Warscheinlich will man erneuerte Kosten einsparen und das Invalitätsgutachten ist nur geringfügiger teuer als ein einfach Verletztengeld Gutachten.

Jetzt ist man auf alles vorbereitet und der Gutachter hat Dir schon ein Invalitätsanteil zugesprochen, darum zeigt man es Dir nicht. :confused:
Ist aber nur eine Vermutung, vieleicht gibt es auch andere Meinungen / Ansichten
 
Verdienstausfall

Hallo habe mal eine Frage zum Verdienstausfall!

So wie ich das bis jetzt hier im Forum lesen konnte wir der Verdienstaufall doch so berechnet Netto vor dem Unfall minus das Netto vom Verletztengeld. Soweit hoffe ich mal ist das richtig.

Nun meine Frage: Wer kommt den für die entgangene Lohnsteuer auf die ich nachzahlen muss?
 
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