Unicom
Mitglied
Hier mal zu meinen Unfall. Am 05.September 2007 erlitt ich bei einem Unfall mit einen anderen Entgegenkommenten PKW einen frontal Zusammenstoss auf der Landstrasse. Durch den Unfall wurde ich wie folgt Verletzt: 2 Gradige offene Kniegelenksverletzung mit Tibiakopf- und Patellafraktur und Knöcherner Ausriss des hinteren Kreuzbandes und das alles im linken Knie.
Der Verlauf bis jetzt war so am Unfalltag noch Not OP danach 3 1/2 Wöchigen Krankenhaus Aufenthalt wobei die Ärzte sich unsicher wahren ob man den ausriss des Kreuzbandes Operativ versorgen muss.
Danach war ich vier Wochen in der Physiotherapie wobei sich eine Verschlechterung meines Knies sich zeigte.
Dann erfolgt Anfang November die zweite OP wobei die Drahtcerclage erfernt werden musste weil sie nach angaben des Arztes gelöst haben sollte.
Danach weitere Physio.
Anfang Dezember dann bekam ich denn ersten Brief von der BG das ich doch zum Arzt nach Berlin fahren müsste zur Begutachtung.
Bei der Begutachtung wurde schnell klar das die BG meine behandelten Arzt nicht vertrauen tun aber der Arzt in Berlin sagte das er sich nicht in die Behandlung einmischen tut und mich nicht Behandeln möchte.
Im Januar war ich dann zur Reha.
Jetzt aber zu meinen Fragen.
1. Die Haftpflicht Versicherung des Unfallgegners erklärte im Dezember das sie für denn Unfall im vollem maße Eintritts pflichtig sind jetzt habe ich im Februar von der Staatsanwaltschaft einen Schreiben bekommen das das Ermittlungsverfahren gegen denn Unfallverursacher wegen Fahrlässiger Körperverletzung eingestellt wurde. Frage: Kann es jetzt passieren dass die Haftpflichtversicherung jetzt auch weigert tut denn Schaden zu begleichen?
2. Ich habe einen behandelten Arzt der für die Art der Verletzung genauso die Qualifikationen hat wie der in Berlin nur verlangt die BG das ich alle vier Wochen auch zu diesen Arzt muss was schon ziemlichen Ärger mit meinen Behandelten Arzt gab zurzeit weigert er sich mich zu Behandeln. Frage: Darf meine BG das von mir verlangen zu denn Arzt nach Berlin zu fahren obwohl dieser im Dezember gesagt hat dass er mich nicht Behandeln will?
3. Und noch ein Problem das ich mit der PUV habe. Für denn Reha Aufenthalt der aus medizinischen Gründen nur Stationär möglich war möchte man obwohl Vertraglich geregelt war kein Genesungsgeld Zahlen. Die PUV habe auch im Februar ein Gutachten von mir erstellen lassen wegen der Invalität nur in das Gutachten habe ich nach Angaben der Versicherung keinem Recht zur Einsicht. Frage: Darf die PUV mir das Genesungsgeld ohne Angaben von Gründen verweigern und ist das richtig dass ich in einem Ärztlichen Gutachten keine Einsicht habe?
Der Verlauf bis jetzt war so am Unfalltag noch Not OP danach 3 1/2 Wöchigen Krankenhaus Aufenthalt wobei die Ärzte sich unsicher wahren ob man den ausriss des Kreuzbandes Operativ versorgen muss.
Danach war ich vier Wochen in der Physiotherapie wobei sich eine Verschlechterung meines Knies sich zeigte.
Dann erfolgt Anfang November die zweite OP wobei die Drahtcerclage erfernt werden musste weil sie nach angaben des Arztes gelöst haben sollte.
Danach weitere Physio.
Anfang Dezember dann bekam ich denn ersten Brief von der BG das ich doch zum Arzt nach Berlin fahren müsste zur Begutachtung.
Bei der Begutachtung wurde schnell klar das die BG meine behandelten Arzt nicht vertrauen tun aber der Arzt in Berlin sagte das er sich nicht in die Behandlung einmischen tut und mich nicht Behandeln möchte.
Im Januar war ich dann zur Reha.
Jetzt aber zu meinen Fragen.
1. Die Haftpflicht Versicherung des Unfallgegners erklärte im Dezember das sie für denn Unfall im vollem maße Eintritts pflichtig sind jetzt habe ich im Februar von der Staatsanwaltschaft einen Schreiben bekommen das das Ermittlungsverfahren gegen denn Unfallverursacher wegen Fahrlässiger Körperverletzung eingestellt wurde. Frage: Kann es jetzt passieren dass die Haftpflichtversicherung jetzt auch weigert tut denn Schaden zu begleichen?
2. Ich habe einen behandelten Arzt der für die Art der Verletzung genauso die Qualifikationen hat wie der in Berlin nur verlangt die BG das ich alle vier Wochen auch zu diesen Arzt muss was schon ziemlichen Ärger mit meinen Behandelten Arzt gab zurzeit weigert er sich mich zu Behandeln. Frage: Darf meine BG das von mir verlangen zu denn Arzt nach Berlin zu fahren obwohl dieser im Dezember gesagt hat dass er mich nicht Behandeln will?
3. Und noch ein Problem das ich mit der PUV habe. Für denn Reha Aufenthalt der aus medizinischen Gründen nur Stationär möglich war möchte man obwohl Vertraglich geregelt war kein Genesungsgeld Zahlen. Die PUV habe auch im Februar ein Gutachten von mir erstellen lassen wegen der Invalität nur in das Gutachten habe ich nach Angaben der Versicherung keinem Recht zur Einsicht. Frage: Darf die PUV mir das Genesungsgeld ohne Angaben von Gründen verweigern und ist das richtig dass ich in einem Ärztlichen Gutachten keine Einsicht habe?