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Wegeunfall mit Personenschaden

Hallo heute habe ich bescheid von meiner Versicherung bekommen über schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden bekommen das Schmerzengeld entspricht schonmal der forderung nun zu mein Problem.

Laut Versicherung habe ich mit meiner Knieverletzung (BG anerkennung 20%) keinen Anspruch auf einen Haushaltsführungsschaden. Bin single und kann nach meinen Unfall nicht mehr alles in Haushalt machen. Angeblich gibt es ein BGH Urteil das sagt das ich kein Anspruch mehr auf Haushaltsführungsschaden mehr habe stimmt das und wo kann ich das Urteil finden?
 
Hallo Unicom,

das lässt du dir am Besten von der Versicherung mitteilen.

Zumindest das Aktenzeichen muss dir mitgeteilt werden. Die lapidare Aussage, dass es ein Urteil gibt wo so entschieden wurde, reicht nicht.

Gruß Jens
 
Danke Jens für die schnell Antwort. Sehe das auch so das ganze schreiben der Versicherung finde ich eigentlich ein Witz abgesehen von denn ganzen Rechtschreibfehler sehe ich auch die erklärungen sehr skeptisch da diese weder begründet werden noch wirklich halt haben. Hoffe mal das mein Anwalt das auch so sieht sonst muss ich mir mal wirklich gedanken machen denn Anwalt zu wechseln.

MfG
Unicom
 
Hallo habe mal zum verdienstausfall eine Frage wer darf oder bei wenn kann ich mir eigentlich einen fiktive Lohnabrechnung machen lassen die versicherung akzeptiert meine berechnung nicht und will von mir einen nachweis. Da meinen alten Arbeitgeber nicht mehr gibt kann ich es auch nicht über ihn machen lassen.
 
kein Vertrauen mehr in der Rechtssprechung

So heute war das Gerichtsverfahren die Richterin war von Anfang an darauf aus das verfahren zu schliessen die ganze Verhandlung hat 5 Minuten gedauert was schon sehr komisch war. Verdienstausfall wurde abgelehnt da das Nettoeinkommen als Maler nie steigen würde in denn nästen 37 Jahren somit mein Einkommen stand 2007 nur angerechnet werden. Zweitens laut Gericht ist eine Hilfstätigkeit mit 45 % Einkommensverlust in Sinne der Schadensminderungspflicht und noch besser 12 Stunden Arbeitszeit ohne Pausen und teilwiese Schichtwechsel von 4 Stunden Ruhezeit dazwischen sind geduldet. Wow jeder Arbeitsrichter hätte denn Arbeitgeber fertig gemacht. Gutachterkosten wurden abgelehnt nagut damit hätte ich ja noch leben können. Haushaltsführungsschaden wurde abgelehnt trotz nachweis das ich 3 Monate nur auf einen Bein und zwei Unterarmgehstützen gehen konnte Ärztlich bescheiningt laur Richter keine einschränkung soll mich nicht so haben hätte auch meinen Beruf auf zwei Unterarmgehstützen ausführen können. Na doll das war ja mal was warte mal das Urteil ab sie wollte in der Verhandlung keine Begründung für ihre entscheidung nennen naja mein Anwalt ja schon gesagt müssen die Begründung abwarten und dann in Berufung gehen. Naja bin ebend nur Minderwertig muss mich woll mit abfinden jeden Monat nachweislich 300,- € weniger zu verdienen aber der Hammer war soll doch Hartz 4 beantragen da mein Einkommen nur 800,- € ist tolle Antwort das hat die Agentur für Arbeit schon abgeleht weil der Schädiger die differenz ausgleichen muss. fühle mich voll verarscht und im Stich gelassen. Naja mal sehn was die Rentenversicherung noch schreibt der Regress wurde abgelehnt muss ebend mit den 150,- € Rentenschaden auch Leben. Naja so ist Deutschland in zwei Monaten bin ich Arbeitslos mal sehn was dann noch kommt bestimmt wieder Produktionshelfer für 1,70 - 3,40 € Stundenlohn. Also meine erfahrung Klagen kann man sich sparen.

MfG
Unicom
 
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