Grüß Dich, Weihnachtsbackfee!
01
Die Eigenschaften der HUK werden wir nicht beeinflussen können- und damit, dass man sich ärgert, bis man Grund anläuft, ändert sich nichts. Der wesentliche Punkt ist: Wie überwindet man die Methoden der Versicherung?
Das verspricht mehr Erfolg.
02
Die Versicherung berichtet etwas, was sie in der Polizeiakte gelesen haben will. Der Unfall ist demnach von der Polizei aufgenommen worden, das wundert mich auch nicht. Hatte Dein Rechtsanwalt bereits Einsicht in die Polizeiakte?
03
Ein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, sich die Akte in seine Kanzlei schicken zu lassen. dort darf er beliebig Kopien machen. Und er darf die komplette Akte auch Dir zur Verfügung stellen. Vielleicht macht der Anwalt ein langes Gesicht und sagt, dass das etwas kostet. Die Kosten sind sehr überblickbar. Die Seiten 1-50 Kosten pro Seite 0,50 €, jede weitere Seite ab der Seite Nummer 51 ist billiger: 0,15 €. Farbkopien kosten das Doppelte. Es gibt sogar eine noch preiswertere Methode, nämlich, dass Dir Dein Anwalt die Akte als Datei schickt.
So oder so, die paar Euro rentieren sich!
04
Zunächst einmal glaube ich der Versicherung nämlich kein einziges Wort. Es stellt sich die Frage, ob jemand überhaupt belastbare Aussagen zum Thema „wie schnell war der Autofahrer?“ geboten hat. Es ist möglich, dass die Versicherung nur das zitiert hat, was der Unfallverursacher gesagt hat.
05
Auch dann, wenn ein Supermarktparkplatz frei zugänglich ist: das ist ein Privatgrundstück. Es ist deshalb ein Privatgrundstück, weil es von der Gemeinde oder dem Landkreis nicht als „öffentliche Verkehrsfläche“ gewidmet worden ist, das macht eine Kommune nicht, blöd wäre sie, sie müsste danach noch den Schnee dort räumen. Einen Teufel wird sie tun!
06
Als Autofahrer (auch: Motorrollerfahrer) muss man sowieso aufpassen.
(a)
Immer.
(b)
Es gibt aber einige „seltene Fahrmanöver“, die als besonders gefährlich gelten. Zum Beispiel: Rückwärtsfahren; einparken; überholen.
Der Gesetzgeber hat daraus etwas gemacht. Wer so etwas besonders Gefährliches macht, der muss doppelt aufpassen, hat eine sogenannte erhöhte Sorgfaltspflicht, und zu bewirken, dass ja nichts passiert.
Diese erhöhten Sorgfaltspflichten sind im Gesetz dadurch markiert, dass man so gefährliche Fahrmanöver nur tun darf, „wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist“.
(c)
§ 10 StVO lautet (auszugsweise – Teile des Satzes, die hier nichts bringen, habe ich weggelassen):
"Wer aus einem Grundstück ..... auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist .“
Wir haben also zulasten des Autofahrers so einen Fall des § 10 StVO .
(d)
Und jetzt kommt etwas ganz wichtiges: Der Autofahrer muss beweisen, dass er sich pflichtengerecht verhalten hat. Das bedeutet, dass der Autofahrer die Beweislast hat. Das Wort „Beweislast“ ist sehr wichtig. „Wer die Beweislast hat, hat schon halb verloren“ ist ein alter Anwaltsspruch.
Das bedeutet: Grundsätzlich ist der Autofahrer damit schon in der Haftung mit drin (vielleicht noch nicht in der alleinigen, das werden wir später sehen). Nur dann, wenn es ihm gelingt, den Richter davon zu überzeugen dass er ganz, ganz sorgfältig gefahren ist, kommt der aus dieser Nummer wieder heraus. Da müsste er aber beweisen. Das bedeutet viel. Als bewiesen gilt nämlich nach § 286 ZPO etwas erst dann, wenn vernünftige Zweifel zu schweigen haben. Das schaut für den Autofahrer schwierig aus. Denn ich nehme an, dass auf der nassen Straße relativ wenig verwertbare Spuren zu sehen waren, und die andere Frage ist, ob die Polizei auch wirklich sorgfältig gearbeitet hat.
(e)
Diese Beweislast wird sehr stark unterschätzt. Es gibt einen Vergleich, den man einmal in seinem Leben gehört, und dann weiß man, was los ist:
Im Mittelalter musste eine entsprechend angeklagte Frau den Beweis führen, dass sie keine Hexe ist. Beweise das einmal! Hätte die Inquisition beweisen müssen: „Die hat gehext" (und womöglich gezaubert auch noch), man hätte sich in Mitteleuropa viel Brennholz für Hexenverbrennungen gespart.
07
Was folgt jetzt daraus?
(a)
Ärgere Dich nicht, das bringt Dir nur Kummer.
(b)
Schreibe Deinem Anwalt, er soll die Akte her schaffen und Dir einen Satz Kopien schicken oder die Akte als Datei, das ist völlig wurscht, aber die Akte muss her.
(c)
Dann muss die Akte durchsucht werden, die Zeugenaussagen müssen Wort für Wort analysiert werden, die Unfallskizze und die Unfallfotos müssen genau betrachtet werden.
(d)
Was macht man denn, wenn eine Zeugenaussage ziemlich dürftig wirkt, sodass wichtige Fragen anscheinend nicht gestellt worden sind?
Dann muss der Zeuge halt eben noch einmal vernommen werden, und zwar möglichst bald, sonst vergisst er die Sachen, die wichtig sind. Seltsamerweise wird das viel zu selten gemacht, aber das muss geschehen, dann muss das Herzblut eines jeden fließen, der sauber ermittelt.
(e)
Anwälte machen das nur ganz selten, ich weiß wirklich nicht, wieso. Also stoße das an, falls eine unergiebige Zeugenaussage dabei ist. Der Anwalt wird nicht recht wollen, nicht, weil es verboten wäre, sondern, weil er das noch nie gemacht hat. Grinse ihn von oben bis unten an und erkläre ihm, dass es heutzutage jeden Tag etwas Neues gibt. Wenn es das bei ihm noch nie gegeben hat, dann ist es jetzt das 1. Mal, also: "Rauf aufs Pferd mit Ihnen! Die Lanzen eingelegt für einen tüchtigen Kampf ums Recht! Sozusagen: Hau ruck! Mehr Schub!“
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Bitte gib der Suchfunktion dieses Forums das Stichwort „Tagebuch“ oder "Unfalltagebuch" ein. Da müsste jede Menge wichtiges für Dich kommen.
Viel Glück!
ISLÄNDER