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Wegeunfall mit Personenschaden

Hallo Sekundant,
heute haben wir mit dem Anwalt gesprochen,der uns zu einer Klage rät.Da noch ein Strafverfahren gegen den Fahrer des PKW noch anhängig ist,macht unser RA sich nochmal schlau,danach entscheidet sich ob wir gegen die Versicherung vorgehen.
schöne Grüße
die Weihnachtsbackfee
 
Hallo Sekundant,
wir werden es erfahren,wenn unser Anwalt mehr weiß.Drei Jahre haben wir theoretisch Zeit die Versicherung zu verklagen.
schöne Grüße
die Weihnachtsbackfee
 
Moin allerseits, Frage mal an den Rekobär,

sind Aufnahmen einer Dashcam in Deutschland zulässig für ein Beweisverfahren? Habe mal etwas Gegenteiliges gelesen. Da aber in der heutigen Zeit jeder alles schreibt, kann mein Gelesenes auch völliger Quatsch gewesen sein.

Gruß H.O
 
hallo,

ich hatte mich dazu bewusst zurückgehalten, aus dem einfachen grund, weil es grundsätzlich nach m.A. anders zu sehen ist, und auch das urteil zweischneidig daher kommt; zum anderen würde ich eine entsprechend anderslautende rechtliche grundlage für dringend erforderlich halten.

zweischneidig ist es schon deshalb, weil es hier bezogen auf strassenverkehr in anderen vergleichbaren situationen gerade nicht erlaubt ist. das eigentliche kiriterium ist definiert mit "kurz und anlassbezogen". anlassbezogen wird man mit einem unfall kaum annehmen können (mir ist zumindest keiner bekannt geworden, der sich rechtzeitig "anmelden" würde; andernfalls wäre es vmtl eine vorsätzliche tat).
der BGH hat hier jedenfalls ganz schön in die trickkiste gegriffen (angemerkt: auch wenn ich es im ergebnis für richtig halte). aber ob er ohne rechtliche bestimmung dabei bleiben wird und in welchen fällen, würde ich mal offen lassen.


gruss

Sekundant
 
@Sekundant,

bei den Dashcam-Aufnahmen geht es nur um kurze Sequenzen. Es gibt Dashcams, die mehrere kurze Sequenzen nacheinander aufzeichnen und dann im Schleifenverfahren von vorn wieder überschreiben. Tritt jetzt ein Unfall auf, drückt der Inhaber der Dashcam auf Speichern und hat damit nur die den Unfall betreffende Sequenz, was letztendlich dem Datenschutz entspricht, gespeichert. Alle anderen Sequenzen würden ja auch nicht der Ermittlung des Unfallhergangs dienen und wären damit nutzlos.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
ist mir bekannt, @Rekobär

nur ändert das nichts am grundsätzlichem, sondern ist nur ein scheinargument. und wer prüft, was dann wirklich verbaut ist? eine rechtliche klarstellung wäre konsequent.


gruss

Sekundant
 
Grüß Dich, Weihnachtsbackfee!

01
Die Eigenschaften der HUK werden wir nicht beeinflussen können- und damit, dass man sich ärgert, bis man Grund anläuft, ändert sich nichts. Der wesentliche Punkt ist: Wie überwindet man die Methoden der Versicherung?
Das verspricht mehr Erfolg.

02
Die Versicherung berichtet etwas, was sie in der Polizeiakte gelesen haben will. Der Unfall ist demnach von der Polizei aufgenommen worden, das wundert mich auch nicht. Hatte Dein Rechtsanwalt bereits Einsicht in die Polizeiakte?

03
Ein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, sich die Akte in seine Kanzlei schicken zu lassen. dort darf er beliebig Kopien machen. Und er darf die komplette Akte auch Dir zur Verfügung stellen. Vielleicht macht der Anwalt ein langes Gesicht und sagt, dass das etwas kostet. Die Kosten sind sehr überblickbar. Die Seiten 1-50 Kosten pro Seite 0,50 €, jede weitere Seite ab der Seite Nummer 51 ist billiger: 0,15 €. Farbkopien kosten das Doppelte. Es gibt sogar eine noch preiswertere Methode, nämlich, dass Dir Dein Anwalt die Akte als Datei schickt.
So oder so, die paar Euro rentieren sich!

04
Zunächst einmal glaube ich der Versicherung nämlich kein einziges Wort. Es stellt sich die Frage, ob jemand überhaupt belastbare Aussagen zum Thema „wie schnell war der Autofahrer?“ geboten hat. Es ist möglich, dass die Versicherung nur das zitiert hat, was der Unfallverursacher gesagt hat.


05
Auch dann, wenn ein Supermarktparkplatz frei zugänglich ist: das ist ein Privatgrundstück. Es ist deshalb ein Privatgrundstück, weil es von der Gemeinde oder dem Landkreis nicht als „öffentliche Verkehrsfläche“ gewidmet worden ist, das macht eine Kommune nicht, blöd wäre sie, sie müsste danach noch den Schnee dort räumen. Einen Teufel wird sie tun!

06
Als Autofahrer (auch: Motorrollerfahrer) muss man sowieso aufpassen.

(a)
Immer.

(b)
Es gibt aber einige „seltene Fahrmanöver“, die als besonders gefährlich gelten. Zum Beispiel: Rückwärtsfahren; einparken; überholen.
Der Gesetzgeber hat daraus etwas gemacht. Wer so etwas besonders Gefährliches macht, der muss doppelt aufpassen, hat eine sogenannte erhöhte Sorgfaltspflicht, und zu bewirken, dass ja nichts passiert.
Diese erhöhten Sorgfaltspflichten sind im Gesetz dadurch markiert, dass man so gefährliche Fahrmanöver nur tun darf, „wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist“.

(c)
§ 10 StVO lautet (auszugsweise – Teile des Satzes, die hier nichts bringen, habe ich weggelassen):

"Wer aus einem Grundstück ..... auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist .“

Wir haben also zulasten des Autofahrers so einen Fall des § 10 StVO .


(d)
Und jetzt kommt etwas ganz wichtiges: Der Autofahrer muss beweisen, dass er sich pflichtengerecht verhalten hat. Das bedeutet, dass der Autofahrer die Beweislast hat. Das Wort „Beweislast“ ist sehr wichtig. „Wer die Beweislast hat, hat schon halb verloren“ ist ein alter Anwaltsspruch.

Das bedeutet: Grundsätzlich ist der Autofahrer damit schon in der Haftung mit drin (vielleicht noch nicht in der alleinigen, das werden wir später sehen). Nur dann, wenn es ihm gelingt, den Richter davon zu überzeugen dass er ganz, ganz sorgfältig gefahren ist, kommt der aus dieser Nummer wieder heraus. Da müsste er aber beweisen. Das bedeutet viel. Als bewiesen gilt nämlich nach § 286 ZPO etwas erst dann, wenn vernünftige Zweifel zu schweigen haben. Das schaut für den Autofahrer schwierig aus. Denn ich nehme an, dass auf der nassen Straße relativ wenig verwertbare Spuren zu sehen waren, und die andere Frage ist, ob die Polizei auch wirklich sorgfältig gearbeitet hat.

(e)
Diese Beweislast wird sehr stark unterschätzt. Es gibt einen Vergleich, den man einmal in seinem Leben gehört, und dann weiß man, was los ist:

Im Mittelalter musste eine entsprechend angeklagte Frau den Beweis führen, dass sie keine Hexe ist. Beweise das einmal! Hätte die Inquisition beweisen müssen: „Die hat gehext" (und womöglich gezaubert auch noch), man hätte sich in Mitteleuropa viel Brennholz für Hexenverbrennungen gespart.

07
Was folgt jetzt daraus?

(a)
Ärgere Dich nicht, das bringt Dir nur Kummer.

(b)
Schreibe Deinem Anwalt, er soll die Akte her schaffen und Dir einen Satz Kopien schicken oder die Akte als Datei, das ist völlig wurscht, aber die Akte muss her.

(c)
Dann muss die Akte durchsucht werden, die Zeugenaussagen müssen Wort für Wort analysiert werden, die Unfallskizze und die Unfallfotos müssen genau betrachtet werden.

(d)
Was macht man denn, wenn eine Zeugenaussage ziemlich dürftig wirkt, sodass wichtige Fragen anscheinend nicht gestellt worden sind?

Dann muss der Zeuge halt eben noch einmal vernommen werden, und zwar möglichst bald, sonst vergisst er die Sachen, die wichtig sind. Seltsamerweise wird das viel zu selten gemacht, aber das muss geschehen, dann muss das Herzblut eines jeden fließen, der sauber ermittelt.

(e)
Anwälte machen das nur ganz selten, ich weiß wirklich nicht, wieso. Also stoße das an, falls eine unergiebige Zeugenaussage dabei ist. Der Anwalt wird nicht recht wollen, nicht, weil es verboten wäre, sondern, weil er das noch nie gemacht hat. Grinse ihn von oben bis unten an und erkläre ihm, dass es heutzutage jeden Tag etwas Neues gibt. Wenn es das bei ihm noch nie gegeben hat, dann ist es jetzt das 1. Mal, also: "Rauf aufs Pferd mit Ihnen! Die Lanzen eingelegt für einen tüchtigen Kampf ums Recht! Sozusagen: Hau ruck! Mehr Schub!“

08
Bitte gib der Suchfunktion dieses Forums das Stichwort „Tagebuch“ oder "Unfalltagebuch" ein. Da müsste jede Menge wichtiges für Dich kommen.

Viel Glück!

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,
danke für deine Informationen,
mit dem was du sagst hast du vollkommen recht.Unseren Anwalt kennen wir schon seit über 30 Jahren,er ist ein Pitbull was seine Mandanten betrifft,um zu sagen das er nicht locker lässt und alle Möglichkeiten ausschöpft um das beste für seine Mandanten zu erzielen.Mein Mann hat beste Erfahrungen mit Ihm vor Gericht gehabt als er 2003 mit seinem Motorrad von einem Vollpfosten von Autofahrer von der Bahn gefegt wurde.
Das Verfahren hat 3 Jahre gedauert,die Versicherung musste zahlen,war übrigens die VHV.

Ich denke das unser Anwalt das weiß,deshalb hat er uns geraten zu klagen.Er veschafft sich aber noch einen genauen überblick und dann werden wir entscheiden.

Wenn sich das bestätigt was ich vermute,dann werden wir auf jeden fall klagen.
schöne Grüße
die Weihnachtsbackfee
 
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