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Wegeunfall mit Personenschaden

Weihnachtsbackfee

Neues Mitglied
Registriert seit
29 Nov. 2020
Beiträge
8
Ich hatte am 4.September einen Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit,bin mit meinem Motorroller wie immer die gleiche Strecke gefahren,an dem Tag war die Strasse feucht.Bis kurz vor dem Netto Markt bin ich gekommen,wo jemand mit dem Auto vom Parkplatz desselben fahren wollte.Ich habe eine Vollbremsung gemacht und danach Filmriss.Ich war Bewußtlos und erst im Rettungswagen erwacht.Ich wusste garnicht wie mir geschieht,da war ich schon im Krankenhaus.Dort stellte man einen Serienbruch
der Rechten Rippenseite fest.Ich habe mich kaum bewegen können die nächsten 4 Wochen.Das war schon schlimm genug,das ich mit den Folgen des Unfalls zu kämpfen hatte,kamen ja jetzt noch die Formalitäten der Versicherung des Unfallverursachers hinzu.Dank der Hilfe meines Mannes habe ich dann auch das noch erledigen können.
Jetzt ist der Unfall schon 3 Monate her und von der Versicherung(HUK Coburg),wo mein Mann und ich selbst versichert sind, kam am 23.11.2020 folgendes Schreiben,
ich zitiere aus dem Schreiben an unseren Rechtsanwalt:
Sehr geehrter Herr R...

laut Ermittlungsakte der Polizei:
Demnach näherte sich unser versicherter Fahrer nur langsam der Straße.Das Abbremsen Ihrer Mandantin war nach Ermittlung der Polizei unnötig stark.Eine ursächliche Beteiligung des hier versicherten PKW schließt die Polizei aus.
Bitte haben Sie Verständnis wenn wir auf Grund der vorstehend genannten Gesichtspunkte aus diesem Schadensfall keine Zahlung in Aussicht stellen können,Zitat Ende.
Heist im Versicherungssprech ich habe auf Grund von nichts gebremst und somit selbst schuld.
Das macht mich wütend und traurig zugleich, da ich schon seit 35 Jahren Unfallfrei fahre und gerade mit einem Zweirad doppelt vorsichtig unterwegs bin.

Ich muss feststellen,das es in letzter Zeit häufig der Fall ist,das Versicherer sich unter fadenscheinigen Begründungen vor der Zahlung drücken wollen und die Geschädigten das Geld vorenthalten was ihnen rechtlich zusteht,nach dem Motto"irgendwann gibt der auf".Insbesondere bei schweren Unfällen mit Personenschäden.So etwas nenne Ich Zermürbungstaktik.
Versicherungen lernt man erst kennen im Schadensfall,da zeigen sie ihr wahres Gesicht.Wir sind jedenfalls fertig mit der HUK Coburg.
 
hallo,

zunächst hätte ich eine verständnisfrage hierzu:

von der Versicherung(HUK Coburg),wo mein Mann und ich selbst versichert sind, kam am 23.11.2020 folgendes Schreiben

da die HUK Coburg (die übrigens als grundsätzlicher verweigerer sehr bekannt ist) offenbar eine zahlungspflicht des pkw-fahrers verneint, ist davon auszugehen, dass auch er bei gleicher versicherung haftpflichtversichert ist?
dieses schreiben ging an deinen RA, also sollte er wohl auch die polizeiliche unfallakte haben. er sollte die feststellungen auch mit dir besprechen bzw. schon besprochen haben. wie ist denn seine stellung dazu? ergibt sich der vorhalt, den die versicherung macht, tatsächlich aus der akte?
weitere frage ist, ob du von dem sachbearbeiter der polizei zum unfallhergang gehört wurdest, ob es neutrale zeugen gibt bzw. nach solchen gesucht wurde und welche tatsächlichen feststellungen durch die polizei gemacht wurden.

es gibt tatsächlich die möglichkeit, dass man dir vorhält, zu "übervorsichtig" reagiert zu haben. das muss dann von dir beweisbar widerlegt werden, wenn keine zeugen oder offenkundigen spuren vorhanden sind und der unfallgegner dies behauptet. versuche nach möglichkeit nach zeugen ausschau zu halten, wenn bisher keine vorhanden oder gefunden wurden. ob sich aus den spuren etwas ergeben könnte, ist eher unwahrscheinlich, wenn offenbar keine berührung der fahrzeuge stattfand und auch andere spuren fehlen.
zunächst sollte aber anhand der polizeilichen ermittlungsakte geprüft werden, ob sich der vorhalt der versicherung tatsächlich aus den feststellungen ergibt. es wäre nicht ungewöhnlich, dass hier frei erfundene tatsachen präsentiert werden. im übrigen muss sich der andere verkehrsteilnehmer auch beim heranfahren an die zufahrt so verhalten, dass ein anderer auch erkennen kann, dass ihm seine vorfahrt gewährt werden wird. aber das weiss dein RA sicher (hoffentlich).


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
ja wir sind beide bei der HUK Coburg versichert,mein Mann hat schon 2003 mit der VHV Versicherung "gute Erfahrung" bei seinem Motorradunfall den er nicht verschuldet hat gemacht.Bis zur Bezahlung aller Schäden hat es über 3 Jahre gedauert,inklusive Gerichtsverfahren.
Von der Polizei bin ich zu dem Unfall nicht mehr gehört worden.Ob diese nach Zeugen gesucht haben,weiß ich nicht.Ich selbst kann mich an den Unfallhergang nicht mehr erinnern.Der Schock hat alle Erinnerung gelöscht,leider.Ich habe erfahren,das mich Leute unter dem Roller hervorgezogen haben und dann den Rettungsdienst verständigt haben.Ich kann nicht glauben,das an einem so belebten Platz wie der Netto Discounter den Unfall niemand gesehen hat.
Schönen Gruß
die Weihnachtsbackfee
 
hallo Weihnachtsbackfee,

gerade dann, wenn von dir noch keine aussage möglich war, muss dein RA das nachholen! du hast das recht gehört zu werden. und - das geht ist jetzt nicht ersichtlich - du noch keine einsicht in die vorgangsakte hattest, ist das auch suboptimal. du musst dich darum kümmern, den RA darauf ansprechen und deine eigene aussage dazu vorbringen. davon sollte man nur absehen, wenn die vorhaltungen ihre berechtigung haben, dann darf und kann man dazu auch nichts sagen.
eine nachfrage dazu: wer wurde denn von polizeilicher seite als verursacher angesehen? das geht auch aus den polizeilichen akten ersichtlich. dort müssten dann auch die gründe (hin- und beweise) aufgeführt sein.


das ist bedauerlich, kenne ich aber auch. allerdings weiss ich noch die geschehnisse unmittelbar vor meinem einschlag. vielleicht ist es bei dir ähnlich und du hast noch den auslösenden moment in erinnerung.
sollten tatsächlich - auch von der polizei - keine zeugen benannt und aufgeführt sein, keine aussagen vorliegen, dann bliebe dir noch die möglichkeit, im einkaufsmarkt eine suchaufruf anzubringen.


gruss

Sekundant
 
Liebe Fee,

da hilft wohl nur einen Sachverständigen mit der Rekonstruktion des Unfalls zu beauftragen. Wenn Du eine Rechtschutz hast ist das kein Problem.
Die HUK hat sich positioniert und lehnt die Regulierung ab. Also schaffe Fakten und verliere keine Zeit mit unnötigen Diskussionen.

Liebe Grüsse
Chumana
 
hallo,

@Chumana u.a.

eine rekonstruktion wäre eine möglichkeit, allerdings habe ich hier bedenken.

vielleicht kann @Rekobär etwas dazu sagen/schreiben, aber wenn kein kontakt der fahrzeuge stattfand, vom unfallgegner keine (brems)spuren vorhanden und keine wirklichen zeugen bekannt sind, dürfte ein derartiges GA auch nicht den nötigen nachweis bringen. dass die HUK ist wie sie ist, lässt sich seit jahren unter www.captain-huk.de nachlesen. da hielfen nur fakten.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
der Fahrer des Pkw ist im Unfallbericht als Verursacher benannt.Mein Rechtsanwalt ist der Meinung wir sollten die Versicherung verklagen.Er ist der Auffassung das dass,Zitat: "ein unglaublicher Vorgang der Versicherung ist".Er weiß also mehr was in der Polizeiakte steht.Wir kennen unseren Anwalt schon über 30 Jahre,er hat uns immer gut vertreten und haben absolutes Vertrauen in seiner Arbeit.
Morgen werden wir mit unserem RA reden,dann werden wir entscheiden.Das ändert aber an unserer Einstellung zur HUK Coburg aber nichts.
Wir werden alle Verträge dort kündigen,wir wollen mit unserem Geld nicht noch so ein Verhalten der Versicherung unterstützen,nicht nur uns sondern auch anderen Geschädigten gegenüber.
Versicherungen lernt man erst kennen,wenn man selbst der Geschädigte ist.Erst wird einem der Regenschirm gereicht wenn es gut läuft,wenn es schlecht läuft und regnet,nehmen sie dir den Regenschirm wieder weg.
Banken,Versicherungen und Vermögensberater stehen bei uns ganz oben auf der Unbeliebtheitsscala,nicht alle aber leider immer mehr.
schönen Gruß
die Weihnachtsbackfee
 
So sieht`s wohl aus.Zuerst kommt der Profit,dann eine lange Zeit gar nichts und dann vielleicht der Kunde.
schönen Gruß
die Weihnachtsbackfee
 
@Weihnachtsbackfee,

aufgrund der lieben Aufforderung von @Sekundant werde ich mich Deines Themas mal annehmen. Natürlich kann man den Unfall rekonstruieren. Aber, das setzt voraus, dass es verlässliche Ausgangsdaten gibt. Dazu gehört unter anderem auch die Endstellung des Unfallgegners (wie weit stand er in den Kreuzungsbereich hinein, war er überhaupt schon drin?), dazu gehört auch Deine Endstellung, wann hast Du reagiert, wie weit war dabei der Unfallgegner gefahren usw.

Sollte bis auf Deine und die Endstellung des Gegners nichts weiter bekannt sein, müsste man mit einer Bandbreite arbeiten, die sowohl ein Ergebnis für Deine Aussage, als auch ein Ergebnis gegen Deine Aussage hervorbringen könnte. Damit wäre Dir aber nicht weiter geholfen.

Du siehst, auch eine Rekonstruktion bringt nur bedingt in manchen Situationen verwertbare Ergebnisse. Gerade in solchen Situationen hätte sich eine Dashcam bezahlt gemacht.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,
ja du hast ja Recht,das Problem ist ja das ich mich nicht erinnern kann.Ich frage mich nur,warum sollte ich bremsen wenn es keinen Grund dafür gibt?
Ich fahre seit 11 Jahren Motorroller und habe schon etliche Situationen mit Autofahrern gehabt die brenzlig waren,z.B.rechtsüberholen,Vorfahrt miß-
achten usw.Der Autofahrer der vom Netto Parkplatz gefahren ist,könnte auch zurückgesetzt haben,um seine Schuld zu vertuschen.
Möglich ist leider alles.
schöne Grüße
die Weihnachtsbackfee
 
hallo nochmal,

und um deine unsicherheit nochmal aufzugreifen, brauchst du die eingehende besprechung mit deinem RA. welche fragen sind offen, welches eingeständnis des unfallgegners liegt vor oder was wird bestritten, was ist offen und ggf. von dir zu belegen. und wenn du dich nicht erinnern kannst, auch keine objektiven spuren vorhanden sind, solltest du unbedingt in dem einkaufsmarkt, evtl. auch in einem lokalen wochenblatt, mit einem aufruf nach möglichen zeugen suchen. und das sollte nicht aufgeschoben werden, denn erinnerungen verblassen. und später anderslautende aussagen des unfallgegners sind dann schwer zu widerlegen, wenn es nach ein, zwei oder drei jahren zu einer gerichtlichen auseinandersetzung kommt.


gruss

Sekundant
 
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