• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Wegen fehlender, endgültiger Diagnose in erster Instanz verloren

Schoppi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
29 Sep. 2007
Beiträge
158
Alter
53
Ort
Weilburg
Website
www.niceday24.de
Hallo an Alle,

leider habe ich in 2005 die erste Instanz gegen meine Unfallversicherung verloren. Was ich habe, könnt ihr unter CPPS nachlesen. Ich bin hier der einzige, der diese Diagnose hat, daher leicht zu finden über die Boardsuche.
Ich wurde damals von einem vom Gericht bestimmten Gutachter, Orthopäde, begutachtet. Er sagte, dass meine Beschwerden in keiner Weise objektiv nachvollzogen werden könnten. Es bestehen wohl Einschränkungen, diese schreibt er aber psychischen Veränderungen zu. Auch schrieb er, dass meine Beschwerden einer somatoformen Störung gleich kämen. Damals lagen auch wirklich leider nur schwammige BErichte der Ärzte vor. Keine eindeutigen Diagnosen, die medizinisch haltbar waren. Wir ging daraufhin in Revision. Glücklicherweise scheint sich kein Richter am OLG Frankfurt für die mündliche VErhandlung zu interessieren, daher konnte ich mich weiter und weiter untersuchen lassen, bis ich im April 2008 endlich einen Arzt fand, der alle Beschwerden objektiv durch die Krankheit CPPS Level II belegen konnte. Er hat genau über diese Krankheit ein Buch verfaßt und ist europaweiter Spezialist auf diesem Fachgebiet. Mein Anwalt hat nun sämtliche Berichte zu meiner Krankheit, zusammen mit Auszügen der medizinischen Forschungen aus dem Buch des behandelnden Arztes, an das OLG übersendet.

Frage: Wie kann man das OLG dazu bewegen endlich einen Termin zur mündlichen Verhandlung festzusetzen. Bisher hat die fehlende Zeit der Richter für mich gearbeitet, was für ein Glück. Jetzt, wo die Befunde vorliegen möchte ich jedoch die Terminfestsetzung der mündlichen Verhandlung forcieren. Es kann doch nicht sein, daß unser Revisionsantrag seit 3 Jahren beim OLG liegt ohne eine Antwort des Gerichtes auf bestimmt 10 Nachträge zu meiner Sache. Habt ihr hier eine Idee?

Ich wäre euch sehr dankbar für eine Antwort.

Schoppi
 
Hallo Schoppi,

leider sind unsere Herren Richter völlig unabhängig. Eine Anfrage beim Gerichtspräsidenten wäre eine Möglichkeit, birgt aber das Risiko, dass der Richter sauer wird. Allerdings gibt es irgendwann auch Grenzen, wo dann selbst ein Gericht in Bedrängnis kommt. Meine Empfehlung: Abwarten, die Zeit arbeitet eher für Dich als gegen Dich. Wir Unfallopfer sollten das Warten gelernt haben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Schoppi,

was ich ja momentan nicht so ganz begreife: in deinem anderen Beitrag erwähntest du einen Unfall aus 2003. Gerade bei privaten Unfallversicherungen beginnen gerichtliche Streitigkeiten i.d.R. erst nach 3 Jahren, also dem Ende der Invaliditätsfesstellung.

Wie konnte in deinem Fall bereits in 2005 - also 2 Jahre nach Unfall - ein klageabweisendes Urteil gefällt werden :confused:

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

du hast Recht. Es ging damals sehr, sehr schnell. Selbst der Termin eim Gutachter wurde innerhalb von 2 Wochen erledigt. Es hat mich und meinen Anwalt auch gewundert, dass es so schnell vorwärts ging. Ich wurde leider nicht mal vor Gericht gehört. Lediglich der Gutachter, der damals von meiner Krankheit nicht wußte, wurde gehört. War raus kam, wißt ihr ja nun.

Jetzt dauert es allerdings schon sehr lange, aber nun haben wir die Möglichkeit alle Beschwerden objektiv zu belegen.

Bin gespannt,

Schoppi
 
Hallo Schoppi,

ich blicke bei Deiner Schilderung nicht durch.

Mal schreibst Du von einer Berufsunfähigkeitsversicherung, mal von einer Unfallversicherung.

Du schreibst, Du wärst „eigentlich seit dem Unfall BU“, hättest aber weiter gearbeitet.

Ende 2003 hattest Du einen Unfall und schon in 2005 in der ersten Instanz verloren.

Im April 2008 hättest Du endlich einen Arzt gefunden, der alle Beschwerden objektiv durch die Krankheit CPPS Level II belegen konnte.

Mal bist Du glücklich, dass Deine Berufung (Revision legt man beim BGH ein) seit drei Jahren unbearbeitet beim OLG liegt, dann beklagst Du die lange Verfahrensdauer.

Jetzt habt Ihr vorsorglich die Klageschrift mit einer Frist der außergerichtlichen Einigung übersandt und hofft noch auf eine Einigung.

Was denn nun? Könntest Du bitte beide Beiträge passend zusammen bringen?

Gruß
Luise
 
hallo, luise

ich denke, schoppi hat die erste instanz verloren und geht daraufhin in berufung beim olg, erst danach gehts zur revision beim bgh, falls zugelassen.

mfg
pussi
 
Hallo Luise,

stimmt, war schlecht geschrieben, ohne Zusammenhang. Ich bekomme es so manches Mal einfach nicht besser hin.

Ich bin Ende 2003 aufs Becken gefallen, daher war ich bis 01.01.2005 krank. Ich habe seither starke Schmerzen. Kein Arzt konnte so richtig sagen, woher es kommt. BU abgelehnt, DRV abgelehnt, gegen UV vor Amtgericht verloren.
Ich mußte trotz starker Schmerzen wieder arbeiten, sonst wäre das Haus für mich, meine Frau und meine drei Jungs weg gewesen. Ich bin Hauptverdiener.
Laut BGH ist man aber dennoch BU, wenn man aus finanziellen Gründen wieder arbeiten geht unter Aufzehrung seiner Kräfte. Dann im Juli 2007 endgültig wieder krank. Wieder BU beantragt, DRV die Rente beantragt. Ich habe natürlich sämtliche Versicherungen, die propagiert werden, daher spreche ich auch mal von BU und dann wieder von UV. Gegen die UV habe ich 2005 verloren, mangels objektiver Beweise meiner Schmerzen. Es wurde auf die Psyche geschoben. Seit April 2008 habe ich nun endlich die objektiven Befunde, nach welchen ich fast 5 Jahre gesucht habe. Solange hat es gedauert, bis endlich ein Arzt sagen konnte, woran ich leide.
Nach dem verlorenen Rechtsstreit gegen die UV sind wir natürlich in Berufung gegangen vor dem OLG in Frankfurt.
Unglücklich war der verlorene Rechtsstreit gegen die UV vor dem Amtsgericht. Glücklich ist nun die Tatsache, dass die Richter am OLG so lange brauchen, weil ich erst seit April 2008 meine endgültige Diagnose habe, mit welcher ich meine Beschwerden objetiv belegen kann und somit der Ausgang hoffentlich in meine Hände fällt. Leider haben wir vom OLG seit Ende 2005 noch keinerlei Nachricht erhalten. Die Zeit hat in diesem Fall für uns gespielt, da ich, wie gesagt, erst seit April 2008 meine Diagnose kenne. Wir haben zu meinem Fall alles nachgereicht ans OLG, dennoch keine Antwort. Jetzt sollte es aber langsam weitergehen.

Das Vergleichsangebot haben wir samt Klageschrift an meine BU versandt. Von dort hoffen wir auf eine außergerichtliche Einigung. Ist manchmal schwer, wenn man so viele Baustellen hat.

Ich habe eine private BU, gekoppelt an eine Risiko-LV, eine UV und bin natürlich bedingt durch meine Pflichtversicherung bei der DRV auch interessiert an einer Rente von der DRV.
Ach ja, von der DRV liegt mittlerweile das Gutachten vor. Der Arzt schrieb, daß ich erwerbsgemindert sei, aber die DRV hat die Rente trotzdem abgelehnt. Gegen die DRV gehe mit Hilfe des VDK vor. Gegen meine privaten Versicherungen mit einem Anwalt, der sich auf das VErsicherungsrecht spezialisiert hat.

Ich hoffe sehr, dass ich es nun besser beschrieben habe.

Grüße,

Schoppi
 
Zuletzt bearbeitet:
So, es kommt Bewegung in die Angelegenheit. Nicht wegen der UV, sondern wegen der BU. Wie bereits erwähnt hatte mein Anwalt dem letzten Forderungschreiben die Klageschrift angehängt und zwei zusätzliche Arztberichte. 2 Tage vor Fristende meldete sich die BU und schlug einen Vergleich vor, der nun intern ausgetüftelt wird.
Was glaubt ihr, ein gutes Zeichen, dass sich die BU-Versicherung meldet und einen Vergleich vorschlägt, nachdem sie bisher nur ablehnende Schreiben geschickt hat?
Wie seht ihr die Sache? Summen werde ich keine nennen. Wie seid ihr bisher mit Vergleichen umgegangen?

Danke für eure Einschätzungen,

Schoppi
 
Hallo Schoppi ,

Ich schaute mir den Vergleich an und würde abschätzen wie hoch das Risiko ist evtl vor Gericht die 100 % Forderung von Dir durchzusetzen...

Aber bedenke auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand !

Ich hatte meinem Vergleich mit der BG zugestimmt weil 90 % meiner Forderungen erfüllt worden sind... das Risiko an einem Richter zu gelangen der die Sache anderst sieht und evtl noch Jahre mich mit dem ganzen Zeug noch beschäftig war mir zu risikoreich...

Im großen und ganzen ist es deine persönliche Entscheidung weil es dich betrifft !

Meine ganz ehrliche persönliche Meinung !


MfG

Maik
 
Hallo Maik,

danke für deine Antwort. Es geht natürlich mittlerweile um Summen, die normalerweise unerreichbar sind. Sämtliche finanziellen Probleme wären von heute auf morgen weg vom Tisch. Ich bin gespannt, wie mein Anwalt verhandelt und hoffe auf baldige Antwort.
Geld wäre dann da, aber die Beschwerden bleiben und ie beeinträchtigen mich schon ganz schön, aber vielleicht läßt es sich mit Geld einfach besser leben und kann man sich voll auf seine Gesundheit konzentrieren.

Schoppi
 
Hallo Schoppi,
also ganz verstehen tue ich Deinen Hintergrund immer noch nicht.

Du kämpfst jetzt mit anwaltlicher Hilfe um eine BU Zahlung oder Rente

Normalerweise geht es bei der BU doch um Rentenzahlungen wenn ich mich ganz irre, und es gibt eben Verträge die ab 50 % BU eine Rente zahlen und unter Umständen Verdoppelungen der Rente zahlen sofern BU höher als z. B. 90 % liegen.

BU Verträge in Verbindung mit hohen Einmalzahlungen kenne ich nicht.

Daher meine Frage, warum dann vergleichen
 
hallo, schoppi,

eine bu zahlt doch monatlich die fest vereinbarte rente.
wieso ein vergleich?

mfg
pussi
 
Top