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Wegen fehlender, endgültiger Diagnose in erster Instanz verloren

Hallo ihr zwei,

jetzt lernt ihr noch etwas dazu. Meine Bu hat mir anstelle einer moantlichen Rente, die ja auch eigentlich versichert ist, eine Einmalzahlung zur Abgeltung des kompletten BU-Vertrages angeboten. Das heißt, sie regulieren jetzt den kompletten Vertrag bis 2031. So isses, das hat mein Anwalt augehandelt.

Nochmal: Eigentlich haben wir die Zahlung der monatlich versicherten Rente gefordert. Herausgekommen ist ein Vergleich, der den BUZ Vetrag sofort aufhebt. Das Geld erhalte ich in einer Summe und zwar sofort ohne jeden Monat auf das Geld warten zu müssen. Dadurch spart die Versicherung Geld und ich schone meiner Nerven und habe das Geld jetzt.

Schoppi
 
hallo, schoppi

einmalzahlung bei der buz und dann bis einschlieslich 2031?

ist sowas überhaupt in einer buz-vers. vorgesehen?

hört sich gut an.
denk dran, die vergleichsgebühr zahlst du.
es kommt auf die höhe der vergleichszahlung an. dann minus 30% (glaube ich) vergleichsgebühr...?, die dann ja auch entsprechend hoch ausfällt.
wenn, dann soltest du darauf bestehen, dass die vers. die anwaltskosten, incl. vergleichsgebühr mit übernimmt.

mfg
pussi
 
Guten Morgen,

so hat es die eine BUZ(Cosmos) auch mit uns gemacht und da weder BaFin noch unser RA unsere Meinung geteilt haben, haben wir das Prozeßrisiko abgewogen und uns für den Einmalbetrag entschieden.

Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.:rolleyes:

Es ist aber trotzdem link wie die Versicherungen es machen, da helfen dann auch keine guten Ratschläge mit der Entscheidung ist man dann ganz alleine.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Auch wenn eine monatliche Rentenzahlung vereinbart ist, können sich die Parteien auf eine Einmalzahlung verständigen, man spricht dann von der Kapitalisierung der Rente.
 
Hallo Pussi,

wir haben seitens der RS Deckungszusage für einen außergerichtlichen Vergleich. Somit werden die Kosten für diesen Vergleich komplett vond er RS getragen. Von den 30% die du ansprichst habe ich noch nie etwas gehört. Ich erhalte die volle Summe.

Schoppi
 
Hallo Kai-Uwe,

wir hatten das Angebot ca. 1,5 Wochen auf dem Tisch liegen, du weißt. Wir haben lange überlegt und dann entschieden, dass wir es annhemen. Was bringen mir die höchsten Forderungen in Klageschriften, wenn ich nacher hinten runter falle und nichts in der Tasche habe. Mit diesem Vergleich ändert sich unser komplettes Leben, zumindest aus finanzieller Sicht. Das hätten wir im Leben nie zusammensparen können.

Schoppi
 
Noch eine Frage an Euch:

Wie ihr wißt liegen dem BU und dem UV Vertrag unterschiedliche AVB´s zu Grunde. Was bei einer Beurteilung der BU wichtig ist muß bei der UV keine große Rolle spielen und umgekehrt.
Daher muß der Arzt zwei Arztberichte verfassen. Der erste auf die Beurteilung der BU zugeschnitten und der zweite auf die UV. Wir haben meine Ärzte bei der BU mit gezielten Fragen zur BU angeschrieben. So eine Art Leifaden, was laut AVB´s als sehr wichtig erscheint.Dies wurde auch zufriedenstellend bearbeitet.

Bei der Beurteilung der in der UV hingegen muß der Arztbericht völlig umformuliert werden, da hier z.Bsp psychische Beeinträchtigungen eher hinderlich in der Prozeßführung sind und auch Schmerzen keinerlei Rolle spielen. Es geht lediglich um die Beeinträchtigung nach dem 3-Jahres-Zeitraum.

Nun meine Frage:

Wie konntet ihr eure Ärzte dazu bewegen jeweils eine eindeutige Beurteilung zu verfassen? Ärzte sind keine Rechtsverdreher und auch keine Versicherungsspezialisten, daher muß man doch einen Leitfaden mitgeben, um nur die Auskünfte zu erahlten, die auch notwendig sind.

Wie habt ihr bzw. euer Anwalt das geregelt?

Danke für eure Antworten,

Schoppi
 
Hallo Schoppi,

bei mir ging es nur um eine PUV, weder mein Anwalt noch ich hatten etwas unternommen. Der Versicherer bat meinen behandelnden Arzt 14 Monate nach dem Unfall um einen ärztlichen Folgebericht in Form eines Fragebogens.

Maßgebend und endgültig für die Invaliditätsbestimmung in der PUV ist der Gesundheitszustand, der sich zum Ende der Dreijahresfrist prognostizieren lässt.

Ende 2003 hattest Du einen Unfall und schon in 2005 in der ersten Instanz verloren.

Was willst Du nun 5 Jahre nach Unfall mit einem Arztbericht, der Deine jetzigen Beeinträchtigung bestätigt?

Gruß
Luise
 
Hallo Schoppi,
Ich verstehe, um was es Dir geht. Ich hatte in meinem Verfahren das Glück, dass mein Hausarzt selbst einen Unfall hatte, bei dem er sehr schlechte Erfahrungen mit der PUV gemacht hat, weil der ihn behandelnde Arzt auch nicht die notwendigen Formulierungen wie: Invalidität und Dauerschaden benutzt hat. Und auch die Beschreibung der verbleibenden Schäden wurde dann sehr genau festgehalten. Dies war für mich in den Patientenakten der wichtigste Fund, als ich schon fast die Hoffnung aufgegeben hatte.

Wichtig sind klare und nachvollziehbare Feststellungen durch den Arzt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Luise, Hallo Seenixe,

danke für eure Antworten. Bei der BU haben wir dem Arzt ebenfalls einen Leitfaden mitgegeben, damit alles, wie in den AVB´s gefordert, niedergeschrieben wird. Da ich dummerweise meine endgültige Diagnose erst im April 08 erhalten habe und dort sehr wohl strukturelle Beschädigungen nachgewiesen wurden, haben wir den Arzt erneut angeschrieben, um ein Schreiben, zugeschnitten auf die Forderungen meiner UV AVB´s, zu erstellen.
Ich weiß, dass sich alles etwas komisch anhört, aber ich kämpfe um die Leistungen aus der UV. Ja, wir haben verloren und ja, wir kämpfen um die Berufungsverhandlung.
Auch wissen wir, dass meine Diagnose erst nach dem 3 Jahres Zeitraum gestellt wurde, aber ich habe auch keine Schulbuchverletzungen. Ich bin froh, dass es überhaupt ein Arzt erkannt hat. Wir werden nun warten, was er schreibt und wenn es uns nicht zusagt, dann wird wird er wieder gelöchert, bis es paßt. Er wird bestimmt noch ein harter Weg, aber es ist doch nicht meine Schuld, dass innerhalb oder kurz nach Ablauf der 3 Jahres-Frist noch keine endgültige Diagnose auf dem Tisch lag. Selbst der vom Gericht bestellte Gutachter hat meine Beschwerden zwar vermerkt, aber alles auf die Psyche geschoben. Ich bin aber nicht psychisch krank. Das aber Dauerschmerzen auf die Psyche gehen, sollte jedem klar werden.
Wie war das mit euren Verletzungen. Waren diese klar auf den Unfall zurückzuführen und auch durch die AUB´s abgedeckt?


Danke,

Schoppi
 
Hallo Luise,

eigentlich eine Schande. Meine erster Anwalt, ein alter Schulfreund, hat eine Sache damals richtig gemacht. Er sagte zu mir: " Wir klagen das ein. Das bringt uns Zeit. Du gehst weiter zu Ärzten und findest heraus, woran du leidest". Das waren seine Worte. Leider hatte und hat er noch immer ein großes Alkproblem. Daher habe ich den Anwalt nach der verlorenen ersten Instanz gewechselt, weil kein normales Gespräch mehr möglich war.
Ich kann jetzt nur hoffen, dass der Arzt auch das Richtige schreibt, damit wir endlich das Go für die Berufungsverhandlung bekommen.
Luise, wie sieht es aus bei dir? Hast du dein Geld schon bekommen oder gehts wieder vor Gericht?

Schoppi
 
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