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Wegebau

adamo

Nutzer
Registriert seit
7 Apr. 2008
Beiträge
36
Hallo an alle,

kennt sich jemand mit dem Wegebau-Programm aus? Möchte eine beruflichen Weiterbildung absolvieren.
Aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen schaffe ich aber keine Vollzeitmaßnahme.
Eine Teilzeitmaßnahme, bei der die Unterrichtszeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten stattfindet, wird nach Aussage der Sachbearbeiterin aber nicht gefördert.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.

Gruß

Adamo
 
Hallo Joachim,

danke für die Web-Links. Diese allgemeinen Infos waren mir aber schon bekannt.
Mein Problem besteht darin, dass ich wegen meiner chronischen Schmerzen keine mehrwöchige Vollzeitmaßnahme schaffe und Teilzeitmaßnahmen nach Aussage der Sachbearbeiterin nicht im Rahmen des Wegebau-Programms gefördert werden können, wenn nicht wenigstens die Hälfte der Unterrichtszeit während der allgemein üblichen
Arbeitszeit stattfindet.
Leider wird der betreffende Kurs nur als mehrwöchiger Vollzeitkurs oder als Teilzeitkurs mit Abend- und Samstagsunterricht angeboten.
Die Sachbearbeiterin will trotz meiner Schwerbehinderung von dieser Regelung nicht abweichen, obwohl ich von anderen Agenturen (Nürnberg, München) weiß, dass in Einzelfällen durchaus Ausnahmen möglich sind, sofern der Arbeitgeber den Abend- und Samstagsunterricht als Arbeitszeit wertet und dem Arbeitnehmer dafür dann anderweitig freigibt.
Wie kann ich also meine unflexible und sture Sachbearbeiterin dazu bewegen, dass Sie mir diese Chance einräumt. Mit ihr reden macht keinen Sinn mehr.

Gruß Adamo
 
Hallo Adamo,

ich fürchte da hilft nur eine Rechtsberatung bei einem Anwalt, VDK ; SoVD udgl.. welche Rechte Du in diesem Fall hast u.a.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ix.htm
So das der Sachbearbeiterin das Ganze schwarz auf weiss vorliegt Ein Gespräch mit dem Chef (u.U. Leiter der Arbeitsagentur)
der Sachbearbeiterin und falls man darauf nicht eingeht eine Dienstaufsichtsbeschwerde könnten hier evtl. weiterhelfen!

Die Dienstaufsichtbeschwerde kannst Du Mithilfe des VDK odgl. schreiben möglichst sachlich bleiben bei so einem Schreiben!
ich habe jetzt zum zweiten Mal eine Petition an den Bundestag geschrieben! Weil ich auch ein Problem mit entsprechenden
Mitarbeitern eines Kostenträgers hatte!
Eins würde mich allerdings schon interessieren das Ganze soll ja dann in einer Arbeit münden! Ich weis nicht als Schwerbehinderter
bekommt man ja von Haus aus schwer eine Arbeit - wie sieht es dann mit der Arbeitszeit aus wird das dann ein Heimarbeitsplatz?
Wenn Du nur zu bestimmten Zeiten....

Gruss Joachim
 
Hallo Joachim,

ich hab bereits einen Teilzeitarbeitsplatz, der aber aufgrund schlechter Auftragslage auf dem Prüfstand steht. Diese Fortbildung soll also mein jetziges Beschäftigungsverhältnis sichern, indem ich dann Arbeiten ausführen könnte, die momentan noch extern vergeben werden.
Und sollte ich den Abeitsplatz doch verlieren, könnte ich durch die zusätzliche Qualifizierung wieder leichter eine Anstellung finden.
Aber eigentlich möchte ich meine jetzige Anstellung behalten, weil ich hier auch viel Arbeit zuhause am eigenen PC bewältigen kann und mir so die Arbeitszeit portionsgerecht einteilen kann.

Das mit dem VDK hab ich mir auch schon überlegt, dann aber wieder verworfen, weil die sicher keine Ahnung vom Wegebau-Programm haben. Einen Rechtsanwalt möchte ich auch nicht unbedingt wegen den Kosten und der ganzen Bürokratie heranziehen.

Gruß

Adamo
 
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