Hallo Anna
Dieser Link sollte Dir unter Umständen helfen ,
Grundkurs orthopädisch-unfallchirurgische Begutachtung - Springer Link
link.springer.com/content/pdf/bbm%3A978-3-642-30037-0%2F1.pdf
Ferner steht in meinen Buch Orthopädische Begutachtung von Thomann Schröter Grosser der Satz , 2.Auflage
- Schmerzen werden durch die objektiven Befunde Muskelminus oberhalb der Messfehlbreite von 2 cm ....
Aufschlag kann 1/20 o. 2/20 Begründen
PUV Frakturen des oberen Sprunggelenks ... Zu erwarten ist eine Invalidität von 2/10-3/10 Fußwert (1/10-2/10 Beinwert) ,
Laut einem BGH Gerichturteil sollen SprungelenksFrakturen nach dem Fußwert bemessen werden, steht noch in einen Nebensatz.
Aber da bei Dir ja die Folgen in der Muskelatur gegeben sind, würde ich persönlich meinen das nach dem Beinwert gegangen werden
könnte. Müßte man gut argumentieren gegenüber der Versicherung. Dürfte aber nicht so schwer sein , kommst ja noch nicht je nach
Vertrag nicht in die Progession und da sind viele Versicherungen noch recht " großzügig"
Zumal diese werte immer als Empfehlungen zu sehen sind.
Steht etwas in den Gutachten bei Dir wie der Gutachter auf die 2/10 kommt ?
LG
Biggimaus