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Weber C Fraktur Abrechnung nach Fuss oder Beinwert

Anna Bo

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Dez. 2015
Beiträge
154
Ihr lieben ,
vor fast zwei Jahren zog ich mir beim Motorradunfall eine Weber C Fraktur zu .Gestern kam das Gutachten der privaten UV .Unfllbedingt ist der linke Fuss zu 2 /10 in der Funktion beeinträchtigt .
Im Gutachten steht die Muskulatur ist am re.Bein regelrecht entwickelt .Demgegenüber links generalisierte Verschmälung der Muskulatur an Ober und Unterschenkel ,Oberschenkelbetont .Des weiteren Sensibilitätsstörungen in der Narbenumgebung .Die Narbe ist 14 cm lang und verläuft am linken Wadenbeim bis zur Knöchelspitze .
Weitere Unfallfolgen : beeinträchtigung des Gangbildes ,Bewegungseinschränkung im unteren und oberen Sprunggelenk ,Minderbeschwielung der linken Fusssohle .

soweit kann ich alles nachvollziehen .Ich habe heute versucht bei der UV anzurufen.Der Sachbearbeiter war jedoch nicht da .Ich frage mich nun warum nach dem Fusswert abgerechnet wurde und nicht nach Beinwert ? Die Schädigung geht doch über das obere Sprunggelenk hinaus ? Wie war es bei euch ?
LG Anna
 
Hallo Anna Bo,

die Abrechnung sollte meiner Meinung nach schon nach Beinwert erfolgen. Dies war ja jetzt eine Begutachtung durch einen Gutachter der PUV. Wann läuft der 3-Jahres-Zeitraum aus?
Ich würde nicht telefonieren sondern schriftlich Beschwerde gegen die Höhe der Schadensfeststellung einlegen und eine Begutachtung zum Ende der 3-Jahresfrist bzw. dem letzt möglichen Zeitpunkt beantragen. Den Gutachter dazu suchst Du Dir aber aus. Unbedingt die Fristen einhalten.
Schau bitte in Deine Versicherungsbedingungen. Dort sollte alles entsprechend festgelegt sein.

Gruß von der Seenixe
 
Danke für deine Antwort Seenixe ,habe gerade einen Brief aufgesetzt und an die Sachberabeiterin geschickt .Der Unfall war am 01.11.2015 .Habe also noch ein gutes Jahr .
 
Guten Abend!

Hier denke kann ich wieder jemanden helfen. Bei mir gab es das zweite Gutachten
3 Jahre nach Unfall. Hier wurden 3/20 Beinwert festgestellt. Von Bedeutung hierbei
ist so denke ich, ich habe mich dafür entschieden das Metall entfernen zu lassen,
und dies war eine gute Entscheidung. Denn gerade die Platte am Aussenknöchel
war in gewissen Situationen sehr unangenehm.

Ich denke das durch diese Metallentfernung die Beweglichkeit doch etwas verbessert
wurde. Wenn ich (mit Platte) den Fuß nach innen bewegte (alleine um Übungen zu machen)
waren da sehr unangenehme Schmerzen (Platte/Schrauben)

Der geringste Wert bei einer Sprungelenksbeeinträchtigung müsste 10% Invalidität sein.


Grüße


Hrc4Life
 
Danke für die Antwort HrC4live ,
die Platte und Schrauben mussten bei mir vorzeitig raus (10 Monate ) da ich eine massive Bewegungseinschränkung dadurch hatte .
Wie hoch war denn das erste Gutachten bei dir ?
LG Anna
 
Hallo,

Das erste Gutachten war nach einem Jahr und da war das Metall noch drinnen.
Bei mir war auch das linke Bein betroffen (Hüftluxation) und beides war nicht gerade
hoch berechnet (mit Sicherheit niedriger als das endgültige Gutachten).

Hat aber für mich keine Bedeutung gehabt, da ohnehin angeführt war, das zum derzeitigen
Zeitpunkt die bleibende Invalidität noch nicht endgültig festgestellt werden kann und ein
weiteres Gutachten etwa 3 Jahre nach dem Unfall vorgeschlagen wird.

Was aber hier wiederum von Bedeutung ist, ist das ich annehme das dieses Gutachten
(nachdem die bleibenden Schäden geringer angegeben waren) nicht sehr qualitativ war.
Zudem ich davon ausgehe das bei der Begutachtung ein Jahr nach dem Unfall die linke Hüfte
und dasrechte Sprunggelenk noch in einem schlechteren Zustand war als schließlich beim
Abschlussgutachten.
Das soll nun heißen, das sich in diesem Zeitraum noch etwas verbessert hat.
Das sich da was verschlechtert hat kann ich aussschliessen.

Fraglich ist aber betreffend beider Beine wie sich jetzt das Ganze entwickelt,
eine Verbesserung ist sehr unwahrscheinlich, aber eine Verschlechterung in einem
gewissen Ausmaß kann denke ich auf jeden Fall auftreten.

Grüße

Hrc4Life
 
wollte mal kurz Bescheid geben .Habe der Versicherung geschriben und darum gebeten das nochmal genauer geprüft wird .Daraufhin bekam ich vor ein paar Tagen einen Brief .Meine Einwände wurden einem Sachverständigen vorgelegt .Bin gespannt ob ich was erreichen werde .
LG Anna
 
Hallo zusammen ,wollte mich mal wieder melden .Leider hat sich der Gutachter noch nicht zu meinem Einwand geäussert .die Sachbearbeiterin der privaten UV hat mich noch um etwas Geduld gebeten .
Lieben Gruss
Anna
 
Hallo Anna,
wichtig ist für Dich die 3-Jahresfrist. Davor mußt Du den Nachweis eines höheren Invaliditätsgrades erbringen. Egal wie lange der Gutachter zu seiner Stellungnahme braucht. Gehe rechtzeitig auf Suche nach einem eigenen Gutachter, der Dir neutral Deine Schäden einschätzt.

Gruß von der Seenixe
 
Danke für deine Antwort Seenixe ,wo finde ich einen eigenen Gutachter ,bzw wie funktioniert sowas wenn man einen eigenen Gutachter aufsucht ?
LG Anna
 
Heute habe ich mal wieder bei der Unfallversicherung angerufen .Der Gutachter hat sich immer noch nicht gemeldet .:eek:
LG Anna
 
Hallo Anna,

jeder Arzt ist zur Erstellung von Gutachten berechtigt. Ich dachte bei meinem Beitrag eher an einen Arzt Deines Vertrauens. Du wurdest behandelt und auch die Nachsorge wurde durch Ärzte durchgeführt. Vielleicht hast Du im Freundes- oder Bekanntenkreis einen Arzt, der entsprechend ein neutrales Gutachten erstellen kann.

Gruß von der Seenixe
 
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