Hallo an euch,
ich habe mal wieder eine Frage an alle, die sich auskennen.
Wenn ein Mann bei einer (lebenserhaltenden) OP (nekrotisierende Fasziitis/ Phlegmone) einiges weggeschnitten bekommt ( will hier nicht alles schreiben) und im Nachhinein Probleme beim Wasserlassen und v.a. keine Erektion mehr bekommen kann (darf) , da Fleisch (Gewebe) fehlt und dies ihm deshalb große Schmerzen bereitet... Ist das auch eine Behinderung, die man zu den übrigen (bisher 50 % GdB) hinzu beantragen kann?
Was meint ihr?
L.G. Ramona
ich habe mal wieder eine Frage an alle, die sich auskennen.
Wenn ein Mann bei einer (lebenserhaltenden) OP (nekrotisierende Fasziitis/ Phlegmone) einiges weggeschnitten bekommt ( will hier nicht alles schreiben) und im Nachhinein Probleme beim Wasserlassen und v.a. keine Erektion mehr bekommen kann (darf) , da Fleisch (Gewebe) fehlt und dies ihm deshalb große Schmerzen bereitet... Ist das auch eine Behinderung, die man zu den übrigen (bisher 50 % GdB) hinzu beantragen kann?
Was meint ihr?
L.G. Ramona