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Was tun wenn Richter fehlerhaftes Gutachten zuläßt!

rthenrw

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Okt. 2006
Beiträge
212
Hallo zusammen,
vor einiger Zeit war ich auf Anordnung durch das Sozialgericht im Rechtsstreit mit der Berufsgenossenschaft, zur Begutachtung. Wie nicht anders zu erwarten (Gutachterin IBM), viel das Gutachten gegen mich aus. Obwohl medizinisch seit Jahren alle Befunde für mich sprechen. So z.B. das Gutachten der DRV, worauf ich sofort voll erwerbsunfähig geschrieben wurde. Jedoch hat das Gutachten des Sozialgerichtes so viele Fehler und Falschdarstellungen, das wir es komplett beweisbar widerlegt haben. Somit haben wir den Vollbeweis erbracht, das die Gutachterin, aufgrund falscher Tatsachen zu ihrem Ergebnis gekommen ist. Nur leider übersieht der Richter dies alles und wird wohl jetzt aufgrund des Gutachtens gegen mich entscheiden. Was kann ich gegen die Gutachterin und den Richter noch machen.

Gruß an alle
 
Ich fürchte da wird Dir nichts anderes übrig bleiben als Dich rechtlich beraten zu lassen (Rechtsanwalt zur Zeit ?).
Das heisst das das bestehende Gutachten angefechtet wird! Ein weiteres Gutachten müßtest Du allerdings selbst bezahlen!
Also wenn nachweislich das Gutachten zum Teil nicht stimmt dann muss wenn Du einen Anwalt hast der eine entsprechenden Antrag auf Anfechtung des Gutachten stellen!
Ich würde Dich zumindest bitten Dir eine Rechtsberatung zu besorgen. Denn wenn es um die Rente odgl. geht können solche Gutachten tödlich sein!

Also das Gutachten anfechten - Rechtsberatung (Beratungsschein Amtsgericht oder VDK Rechtsberatung) - falls schon eigener Rechtsanwalt vorhanden und der bisher noch nichts erreicht hat ein Gegengutachten verlangen! Kostet allerdings nicht wenig!

Aber vielleicht kann ein/e anderer Dir hier noch einen Tipp geben?

Gruss Joachim
 
Hallo rthenrw,

wenn ich deinen Beitrag richtig verstanden habe, dann bist Du gegen die-
ses Falschgutachten mit Stellungnahme schon vorgegangen, aber der
Richter hat sich nicht überzeugen lassen.

Dann hast Du nach meinem Dafürhalten indem jetzt anhängigen SG-Ver-
fahren keine Chance mehr. Dann kannst Du nur noch in die zweite In-
stanz in die Berufung vor das Landessozialgericht gehn.

Trotzdem stelle bei der BG einen Antrag auf Löschung damit es in der
2. Instanz nicht weiterverwertet werden darf. Lehnt die BG dies ab
(was sie vermutlich auch tut) dann klage erneut vor dem SG auf Löschung
und Weiterverwertungsverbot aus deiner Akte.

Es gibt noch eine Alternative im jetzigen SG-Verfahren, und zwar die Rüge.
Lehnt der Richter auch die Rüge ab, kann man mit Beschwerde beim LSG
dagegen vorgehen (ist verfahrensrechtlich schwieriger - da die Entschei-
dung in den Ermessensspielraum des Richters fällt - ist aber machbar).

Berichte mal wie Du vorgehen willst. Gute Rechtsbeistände kennen aller-
dings die verfahrensrechtlichen Varianten, insbesondere dann, wenn sie Kenner der zivilen Prozessordnung (ZPO) sind.

Gruss
kbi1989
 
hallo,rthenrw,
was ein komplizierter name

bin eben auch in der phase, gegen ein schrottreifes gutachten, angefordert vom lsg, anzugehen.
dieses ga hätte jeder 6-klässler ohne kenntnis erstellen können.

wenn ich nicht weiterkomme, geh ich bis zum eu-gerichtshof.

die frage ist: überlebe oder erlebe ich es

werde weiter berichten.
schönen, besinnlichen advent
pussi
 
Hallo rthentwr (Brrr, dieser Name!)
Leider sind Deine Möglichkeiten sehr gering in dieser Sache etwas zu unternehmen, JoachimD hat's beschrieben. Wie Du jetzt siehst haben SG Verfahren Strukturen, welche gewisse Ähnlichkeiten mit der Inquisition von früher aufweisen, das heisst, Deinen Einfluss reduziert sich auch bei ungünstiger Lage auf Null. Dannach hilft nur noch Vertrauen auf Gott oder der nächsten Instanz und der nächste Grossinquisitor kommt dann bestimmt (das kann dauern) oder auch nicht.
Gruss
heincole
(Nicht vergessen wir haben heute Nikolaus, kommt gewöhnlich mit Knecht Rupprecht)
 
hallo,rthenw, es ist ein trauriges spiel ich habe nach 4 jahren nervenkrieg mit bg und drv auch nichts erreicht, bin nun endlich beim sg gelandet, die haben mich zu einen ausgesuchten gutachter geschickt rate mal was dabei herauskam! mein anwalt hat versucht einen gegengutachter nach §109sgg zu finden , es gab keinen, es sei aussichtslos war die antwort, habe nun auf rat meines anwaltes die klage zurückgezogen, nun geht der endkampf mit der drv weiter ,die wahrscheinlich erstmal ein halbes jahr brauchen um mir antwort zu geben,das nächste gutachten , vielmehr fehlerhafte wird auch bei mir bald folgen, der richter kennt sich ja nun gut aus. alles gute
 
hallo, norberto

warum hast du die klage zurückgezogen
da ist m.e. die schlechteste ausgangsbasis für andere schlachtfelder.

wenn ich schon 4 jahre kämpfe, dann machen die nächsten jahre auch nichts mehr aus.
im gegenteil:

du gewinnst zwischenzeitlich mehr an erfahrungen, die du einbringen kannst.

entweder du hattest einen unfall mit folgen, dann kämpfe um dein recht.
wenn nicht, waren die 4 jahre vergeudete zeit.
schönen sonntag
pussi
 
Hallo,pussi ich habe die klage nicht zurück ziehen wollen,aber ohne gegengutachter kann ich leider nichts mehr machen, der bg gutachter hat mir schon einmal gesagt wenn sie einen Arzt finden der ihrer Meinung ist ,kann ich wieder kommen. Wie soll ich nun um mein Recht kämpfen ? ohne einen Spezialist, mein OP arzt sagte nur nach so langer zeit ist es nicht mehr möglich unfallfolgen nachzuweisen.Der gutachter vom S.G.hat im Gutachten geschrieben das alles nichts mit dem unfall zu tun hatte, die verletzungen waren schon seit geburt oder sonst woher,damit hatte das S.G. und der richter mich endlich soweit wie sie wollten. wenn du einen gegengutachter für mich hast, rufe ich morgen früh meinen anwalt an, und werde weiter kämpfen! aber auch du findest keinen,und das weiss auch das S. G. und die B.G. Und so ist es.
 
hallo, noberto

leider ist aus deinen beiden beiträgen nicht zu entnehmen, was für einen unfall du hattest, mit welchen verbleibenden schäden.
solltest du deinem anwalt genauso wenig infos gegeben haben, musst du zwangsläufig in den stiefel gucken.
schreibe doch bt. mehr über deine beschwerden, die unfallbedingt sind.
sonst kann dir niemand weiterhelfen.
du musst doch befunde seit dem unfall haben!
lass dich nicht ins boxhorn jagen.
lass wissen, wo deine probleme sind.
das forum ist leider keine glaskugel
nichts für ungut
mfg
pussi
 
hallo ,pussi ich bin noch ziehmlich neu im forum und hatte auch noch nicht viel zeit meinen beitrag zu schreiben,aber ich werde dir mal kurz etwas schildern, 2004 hatte ich einen wegeunfall von der dienststelle nach hause, also arbeitsunfall ! bei dem zusammenstoss mit dem anderen fahrzeug ,ich war angeschnallt ,alle airbags gingen auf,aufprall geschwindigkeit ca.100kmh,wurde ich nach kurzer bewustlosigkeit von anderen leuten aus dem totalschaden herausgezogen und nach einiger zeit von den sanis versorgt . wurde von einen bekannten danach zu einen durchgangsarzt gefahren,es wurden prellungen HWS ,BWS, THORAX prellungen , nasenfraktur von airbag, festgestellt ,da ich noch unter grossen schockeinwirkungen war, bekam ich nach der untersuchung eine halskrause und war erst einmal 4wochen zu hause, danach trat ich wieder meinen dienst an,da ich noch schmerzen in den schultzerbereich sowie in der hws gegend hatte suchte ich nach ein paar wochen einen Orthopäden auf ,seiner meinung sind es bei mir verschleisserscheinungen und es kam zu einer mehrwöchigen spritzenattacke ,leider ohne erfolg,danach ging ich in eine uni klinik wo man nach einer kernspintaufnahme rotatorenmanschettenruptur beider schultern feststellte . Erste OP 2005,an der linken schulter ,2006 musste nochmal OP linke schulter (sogenannte revisions OP) gemacht werden! dritte OP rechte schulter 2008 ,grosser erfolg ist noch nicht eingetreten. Da bei mir schon etwas arthrose im spiel war, und der durchgangsarzt nicht,s von meinen schulterproblemen im BG bericht aufgeschrieben hatte ,wurde die sache immer schwieriger.Da ich nun grosse Bewegungseinschränkungen habe,dazu kommt noch LWS und andere sachen,bin ich für meinen job nicht mehr brauchbar.50% schwerbehinderung besteht seit2006, reha nach meiner OP nr. 3 wurde von der DRV zwei mal abgewiesen, dann sprang die kk ein, ich wurde nach 4wochen reha 3bis6stunden am Arbeitsmarkt einsetzbar,und als arbeitsunfähig entlassen, der gutachter vom SG ,hat diesen Reha Bericht überhaupt nicht erwähnt, nun hoffe ich auf schnelle Antwort von der DRV . Aussteuerung der KK , und Hartz 4 rücken immer näher, MFG N.
 
hallo, norberto

wenn dein anwalt diese kenntnisse hatte, kann ich die rücknahme der klage nicht verstehen.

sind beim d-arzt aufnahmen gemacht worden?
mrt, ct röntgen usw.

gibt es bei deiner kk ein krankenverzeichnis, in dem alle diagnosen aufgeführt sind? (muss es geben).
letztlich kannst du mit diesem verzeichnis nachweisen, dass du wegen deiner aufgeführten unfallfolgen vorher nie in behandlung warst.
sollte der sch..spruch mit der verschleisserscheinung aufrechterhalten werden, frage mal den guten arzt, ob er bei rotatorenrissen nicht zum arzt gehen würde. die schmerzen sind horrorartig.

wenn du die klage definitiv zurückgezogen hast, weiss ich nicht, wie du wieder ins klageverfahren kommen kannst, ob es überhaupt möglich ist.

vielleicht kann dir hierzu einer antworten.

in jedem fall würde ich den anwalt wechseln!

ein gutachten kannst du überall erstellen lassen, was du aber auch bezahlen musst.

erst mal hören, ob jemand was dazu sagen kann.
gib ja nicht auf!
mfg
pussi
 
hallo , pussi . Der Durchgangsarzt hatte damal,s nur röntgenbilder von Kopf, Bws, Hws gemacht. Aber 2000 hatte ich bei einem facharzt zu einem damaligen Rehaantrag folgendes Attest erhalten:Supraspinatussydrom beide Schultern mit MR nachgewiesenem Impingement , und degenerativen Veränderungen . 2006 erstes Gutachten BG Murnau , mit folgender antwort : Mein angeschuldigtes Ereignis war mit Wahrscheinlichkeit nicht dafür geeignet ( Rotatormanschettenrupturen ) die Beschwerden im Sinne der Entstehung oder Verschlimmerung hervorzurufen. ! Bei diesen Standpunkt ist es bis heute geblieben , der Gutachter vom SG hat sich nun auch mit angeschlossen er ist auch für BG G.A. tätig, habe ich erst später erfahren. Den Anwalt wechseln nach fast 4 jahren bringt mir auch nichts mehr, ich glaube er hat schon alles mögliche gemacht, ausserdem hat mich meine Rechtsschutzversicherung eh schon gekündigt andere wird mich nicht mehr nehmen,alles selbst bezahlen wäre nicht machbar ,bleibt mir nur noch die VDK, Gruss Norberto und danke für die guten Tipps.
 
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