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Was tun wenn man mit Gutachten nicht einverstanden ist!

Jürgen72

Nutzer
Registriert seit
6 Apr. 2007
Beiträge
2
hallo leute,

ich bin ein 34jähriger Fam.vater und hatte im Nov2004 einen schweren Motorrad/Wegeunfall. Bin seitdem krank (2006 war ich mal für 2Monate wieder anwesend im Betrieb, konnte aber nichts arbeiten):( .
Jetzt hab ich mein erstes Gutachten bekommen (MdE 40%) und damit bin ich ganz und gar nicht einverstanden. Meine Frage: WAS KANN ICH GEGEN DIESES GUTACHTEN UNTERNEHMEN?

Kurz zu meinen Verletzungen:
rechtes Bein:
offener Unterschenkelbruch - beide Knochen
rechtes Knie:
Vorderes und hinteres Kreuzband gerissen
Aussenband gerissen
rechter Arm:
Trümmerbruch Handgelenk (Bewegung eingeschränkt)
Elle und Speiche Gelenknah gebrochen
linker Daumen:
Gelenk gebrochen
Innenband gerissen ( hält trotz OP nicht richtig )
Wirbelsäule:
HWK4 angebrochen
BWK8 zertrümmert (WK wurde entfernt und durch einen Cage mit Plattenverschraubung ersetzt)
+Bruch diverser Rippen

zusammenfassend:
große Probleme mit Wirbelsäule/Bein (weder längeres Stehen, gehen oder sitzen möglich)
schmerzen bei benutzen der Hände (Daumen+Handgelenk)

Ich bin ausserdem seit dem Unfall in psychatrischer Behandlung

Mein leben findet nur noch stark eingeschränkt statt, und dafür nur MdE 40% (laut Gutachten ist nach Abschluß der letzten OP`s (Knie) ein MdE von 20% zu erwarten)?
Damit kann ich mich nicht zufrieden geben!

Wollte jetzt sowieso Mitglied beim VDK werden, weiß aber nicht ob die auch etwas gegen BG unternehmen?

Danke für eure Ratschläge

Gruß
Jürgen;)
 
Hallo Jürgen,

auf jeden Fall Wiederspruch einreichen.Mußt nur aufpassen wegen Fristen und so.Mit einem Anwalt arbeiten wär vielleicht nicht schlecht...
Der ein oder andere hier wird dir dazu noch mehr sagen können,bzw. les dich ein bischen durch die Seiten,da wirst du schon Antworten finden.

Trotz allem wünsch ich dir und deiner Familie frohe Ostern! :)

LG Fee
 
Hallo jürgen, richtig damit kannst du dich nicht zufriedengeben.

Bezüglich Anwalt kann man nur anraten einen fachanwalt für sozialrecht/medizinrecht einzuschalten.

Diese wirst du in der regel beim VDK nicht finden.

Schau dich bitte hierzu weiter im FAQ bereich um.

Den widerspruch( binnen4 wochen nach erhalt) kannste selbst stellen, ohne angaben von gründen, die reichste später nach. und( FORDERE zunächst AKTENEINSICHT) an, das geht über VDK zb.

lg natascha
 
re. Antwort

Hallo Jürgen,..

willkommen im Forum bei uns,..

Zu dem Gutachten müsste ein MdE - Bescheid ergangen sein und dann hast Du das Recht gegen diesen ergangenen Bescheid in den Widerspruch zugehen. Gegen das Gutachten selbst kannst Du nur vorgehen; Wenn es unwahr ist, Tatsachen, Beschwerden verschwiegen , nicht genannt werden oder wenn es gegen Dich Deine Person nicht stimmig ist. Hier lasse dich beraten oder das Gutachten erklären durch Deinen Dich behandelnden Arzt. Er kann auch beurteilen ob die MdE angemessen eingestuft wurde.

Widerspruch einlegen!

Am Ende des Schreibens müsstet Du die so genannte Rechtsbehelfsbelehrung finden. Diese sagt aus, das Du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen kannst und welche Fristen es dafür gibt. Fehlt diese Belehrung, so solltest Du stutzig werden und so schnell als möglich handeln.

Untenstehend findest Du einen Musterbrief für ein Widerspruchschreiben. Einfach kopieren (Text markieren, rechte Maustaste, auf Kopieren klicken), in die Textverarbeitung einfügen, ausfüllen, ausdrucken und abschicken.

----Beginn Musterschreiben----

Datum

Name
Adresse


An das
Amt Ort - Nebenstelle Ort
zu Hd. Herr/Frau Sachbearbeiter-In
Adresse des Amtes


WIDERSPRUCH GEGEN IHREN
VOM ...........; ERHALTEN AM ..............


Sehr geehrte/r Frau/ Herr ..........,

gegen Ihren Bescheid vom ......................, lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.

Begründung:

Hier die Begründung eintragen!

Mit freundlichen Grüßen
.....................................
(Unterschrift)



Wichtig ist auch die Begründung.

Bekommt Du dann eine Antwort auf den Widerspruch, so solltest du als Erstes schauen, wer ihn bearbeitet hat. Kommt die Antwort von der gleichen Stelle, die auch den Bescheid erlassen hat, gegen den Du Widerspruch erhoben habst, so ist dies der endgültige Grund, damit zum RA oder zur Rechtsberatung zu gehen. Widersprüche dürfen nur von der jeweils übergeordneten Stelle bearbeitet werden.

Bitte gehe dazu über uns in den FAQ - Bereich und lese Dich zu Widerspruch,.. etc. ein, es beantwortet so Dir viele Fragen. Verstehst Du etwas nicht melde dich bitte einfach nochmals. Schöne Ostertage ,..
In diesem Sinne , sam
 
Hallo Jürgen,

noch ein Hinweis aus Sicht eines Verwaltungsmenschen. Fehlt in einem schriftlich ergangenem Verwaltungsakt die Rechtsbehelfsbelehrung, so verlängert sich evtl. automatisch die Einspruchsfrist für dich. Um die Hinzuziehung eines Anwalts kommst du wahrscheinlich nicht herum. Es gibt aber auch Verbände, die ihren Mitgliedern kostenlos eine Beratung und Betreuung durch ihre Profis ermöglichen. Es entstehen dann nur Kosten in Höhe der Mitgliedsbeiträge.

Gruß DasKnie
 
Hallo Jürgen,
da ich gerade selber Widerspruch eingelgt habe, das Ergebnis aber noch aussteht, kann ich dir nur sagen, wie ich das angegegangen bin (ob es von Erfolg gekrönt sein wird ist eine andere Sache, da steckst du sowieso nicht drin).
Ich habe das vorliegende Gutachten Seite für Seite, Abschnitt für Abschnitt, Satz für Satz zerpflückt und alles, was falsch oder auf andere Weise unpräzise war bzw. fehlte aufgelistet. Es kamen locker 3,5 DIN A4 -Seiten zustande.
Diesen Schritt habe ich mir ohne anwaltliche Hilfe zugetraut. Der Anwalt spielt für mich dann erst eine Rolle, wenn ich sollte klagen müssen (was ich natürlich nicht hoffe).
Ob mit Anwalt oder ohne,
ich wünsche gutes Gelingen!

Gruß, Mark
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jürgen,

ich würde ersteinmal das unten genanten Schreiben tätigen.

Muster:

Az.: ...................................
Gegen Ihren Bescheid vom ........................ erhebe ich hiermit
WIDERSPRUCH


Schriftliche Begründung folgt.
Gleichzeitig beantrage ich, mir alle ärztlichen Zeugnisse und Gutachten, die Grundlage für Ihren Entscheid waren, in Fotokopie zu übersenden einschließlich der abschließenden Stellungnahme des Rentenausschusses.

(Name)


Diese hat den Vorteil, Kenntnis darüber zu erlangen wie es zu dem Bescheid gekommen ist. Anhand der Dir zu geleiteten Unterlagen kannst Du dann Deinen Widerspruch ausführlich begründen.

Gruß fritz
 
Danke erstmal für eure Einträge

Also an meinem Gutachten ist nix angehängt von wegen Widerspruch oder so.
Ich hab allerdings erst nach telefonischem Nachfragen eine Kopie vom Gutachten bekommen, weil die mich gleich widerbegutachten wollen wenn ich wieder arbeitsfähig bin.
Die sagen ich bekomme bis dahin einen Rentenvorschuß (hab ich schon).
Hatte seit dem Gutachten (die haben 5Monate gebraucht) zwischenzeitlich 2OP`s, und jetzt wollen sie neu sehn.
Der Sachbearbeiter sagte danach kann ich Widerspruch einlegen, aber ich dachte mir es wäre woll besser das sofort zu tun.
Ich werd jetzt erstmal zu meinen RA gehn (den hab ich schon in der Unfallsache) und werd das mit ihm besprochen. Ich denke das ist das beste.
Werd mich wieder melden

Nochmals Danke an alle Zuschriften

Gruß


Jürgen
 
Hallo Jürgen,

gegen ein Gutachten kannst Du keinen Widerspruch einlegen. Da waren einige zu vorschnell. Erst auf den Bescheid, der auf der Grundlage eines Gutachtens erlasssen wird, kann man ein Rechtsmittel einlegen = Widerspruch. Gegen ein unzutreffendes Gutachten kann man nur Einwände erheben. Dieses solltest Du auch tun, da das Gutachten in der Akte bleibt und von einem Gutachter zum nächsten wandert und oft voneinander abgeschrieben wird.


Gruß von der Seenixe
 
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