Sekundant
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Hallo ptbs,
da läuft doch etwas völlig schief, oder wie ist das zu erklären:
Die erneute Klage kann doch nur darauf gerichtet sein, die Umsetzung des Urteils zu bewirken, also auf Zahlung der bereits rechtskräftig festgestellten Anerkennung zu klagen.
Wie kommt bei einer Klage auf Zahlung nochmal ein bzw. der GA ins Spiel? Das ist doch vollkommen neben der zu klärenden Sache. So merkwürdig die Aktion des GA ist, so unverständlich ist mir, dass er überhaupt noch in irgend einer Weise involviert ist, da die Frage doch längst abschliessend geklärt ist und in diesem Zusammenhang schon gar nicht mehr zu diskutieren ist.
Schläft da jemand? Wie steht denn Dein RA dazu? Ich kann mir da keinen Reim drauf machen.
Gruss
Sekundant
da läuft doch etwas völlig schief, oder wie ist das zu erklären:
für Sekundant; ja es gab ein VGH Urteil das mir vollinhaltlich Recht gab; jedoch sah die zuständige Behörde sich nicht veranlasst, es komplett umzusetzen. Vielmehr bekam mein Anwalt die Auskunft: Vom Innenministerium gibt es die Anweisung dieses Urteil erst noch prüfen zu wollen
Jetzt zwei Jahre später muss ich eine Instanz tiefer für die Umsetzung klagen
Und auf einmal fällt der Gutachter um.. schon merkwürdig..
Die erneute Klage kann doch nur darauf gerichtet sein, die Umsetzung des Urteils zu bewirken, also auf Zahlung der bereits rechtskräftig festgestellten Anerkennung zu klagen.
Wie kommt bei einer Klage auf Zahlung nochmal ein bzw. der GA ins Spiel? Das ist doch vollkommen neben der zu klärenden Sache. So merkwürdig die Aktion des GA ist, so unverständlich ist mir, dass er überhaupt noch in irgend einer Weise involviert ist, da die Frage doch längst abschliessend geklärt ist und in diesem Zusammenhang schon gar nicht mehr zu diskutieren ist.
Schläft da jemand? Wie steht denn Dein RA dazu? Ich kann mir da keinen Reim drauf machen.
Gruss
Sekundant