hallo,
es ist eine gute Idee und Vorschlag von Dir einen Rechtsanwalt heranzuziehen.
Habe ähnliches Problem, habe etliche Rechtsanwälte angerufen, bekommst nur zu hören, da kann man nichts machen, habe keine Zeit, warten Sie ab, was Sie bekommen usw.
Habe schon in Forum die Frage gestellt, wo kann man sich den beschweren, wenden, wenn man keinen Rechtsanwalt findet.
Ich vermute, dass die Rechtsanwälte ungern gegen Richter, Anwälte usw. vorgehen wollen, denn die können doch leichter das Geld verdienen und aus meiner Sicht wollen diese sich nicht mit den Machtpositionen verderben.
Man bekommt lediglich mündliche Aussagen, allein schon deshalb weil man gegen den Anwalt nicht vorgehen kann. Dafür kann man noch 190,-- Euro + MWST. zahlen. Toll
Mir hat ein Anwalt telf. gesagt, sie können Dienstaufsichtsbeschwerde etc. machen, das nützt nichts.
So und wenn die Rechtsanwälte sich nicht gegen die Mächtigen Richter stellen wollen, ja der Kleine wird doch abgefertigt mit z. B.: unzulässig, nicht glaubhaft ....
Deshalb wer weiß, wo gibt es Stellen, die einem tatsächlich helfen?
Zumindest für 4 Jahre rückwirkend kannst du den Überprüfungsantrag stellen, was mir so am Rande bekannt ist, Erfahrung habe ich selber damit noch nicht, so dass evtl. jemand hier was dazu schreiben kann, der es alleine oder mit Hilfe eines Anwalts durchgeführt hat und kann evtl. ein Musterschreiben reinstellen.
es ist eine gute Idee und Vorschlag von Dir einen Rechtsanwalt heranzuziehen.
Habe ähnliches Problem, habe etliche Rechtsanwälte angerufen, bekommst nur zu hören, da kann man nichts machen, habe keine Zeit, warten Sie ab, was Sie bekommen usw.
Habe schon in Forum die Frage gestellt, wo kann man sich den beschweren, wenden, wenn man keinen Rechtsanwalt findet.
Ich vermute, dass die Rechtsanwälte ungern gegen Richter, Anwälte usw. vorgehen wollen, denn die können doch leichter das Geld verdienen und aus meiner Sicht wollen diese sich nicht mit den Machtpositionen verderben.
Man bekommt lediglich mündliche Aussagen, allein schon deshalb weil man gegen den Anwalt nicht vorgehen kann. Dafür kann man noch 190,-- Euro + MWST. zahlen. Toll
Mir hat ein Anwalt telf. gesagt, sie können Dienstaufsichtsbeschwerde etc. machen, das nützt nichts.
So und wenn die Rechtsanwälte sich nicht gegen die Mächtigen Richter stellen wollen, ja der Kleine wird doch abgefertigt mit z. B.: unzulässig, nicht glaubhaft ....
Deshalb wer weiß, wo gibt es Stellen, die einem tatsächlich helfen?
Zumindest für 4 Jahre rückwirkend kannst du den Überprüfungsantrag stellen, was mir so am Rande bekannt ist, Erfahrung habe ich selber damit noch nicht, so dass evtl. jemand hier was dazu schreiben kann, der es alleine oder mit Hilfe eines Anwalts durchgeführt hat und kann evtl. ein Musterschreiben reinstellen.