Moin Moin aus dem Norden
Hallo Forumsmitglieder ich habe ein Problem und hoffe auf euere Hilfe !
2006 hatte ich einen Motorradunfall , auf dem Weg zur Arbeit, ( Wegeunfall) ich befuhr eine Vorfahrtstraße. Rechts von einem Parkplatz kam ein PKW und fuhr ohne zu Halten (Stoppschild) in die Vorfahrtstraße.
Laut Aussage des Unfallgegners habe ich angeblich nach rechts geblinkt, wofür er nach Rücksprache mit einem Kollegen von Ihm auch einen Zeugen hat. Die Versicherung wollte
Mir 70% Schuld geben. Meine Verletzung nachdem ich in den Wagen fuhr und über die Haube flog: Linke Mittelhand zertrümmert, Nach 4 OPs wieder einigermaßen hergestellt. Handgelenk nur15° beweglich von 4 Fingern sind nur 2 voll beweglich. Ein Knochenanker noch einliegend.
BG zahlt eine Unfallrente GdE 20%
Es folgte: Anwalt eingeschaltet, Anzeige „Fahrlässige Körperverletzung“ gegen den Unfallgegner
2 Gerichtsverhandlungen mit dem Ergebnis die Versicherung muss 70% des Materiellen und Immateriellen Schadens übernehmen.
Im Urteil steht ferner: das die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche künftige Schäden aus dem Unfall nach einer Quote von 2/3 zu ersetzen.
Jetzt hat die Versicherung mir ein Angebot gemacht und will mir für einen relativ niedrigen Betrag die Ansprüche abkaufen.
Wie soll ich mich entscheiden?
LG Eismann
Hallo Forumsmitglieder ich habe ein Problem und hoffe auf euere Hilfe !
2006 hatte ich einen Motorradunfall , auf dem Weg zur Arbeit, ( Wegeunfall) ich befuhr eine Vorfahrtstraße. Rechts von einem Parkplatz kam ein PKW und fuhr ohne zu Halten (Stoppschild) in die Vorfahrtstraße.
Laut Aussage des Unfallgegners habe ich angeblich nach rechts geblinkt, wofür er nach Rücksprache mit einem Kollegen von Ihm auch einen Zeugen hat. Die Versicherung wollte
Mir 70% Schuld geben. Meine Verletzung nachdem ich in den Wagen fuhr und über die Haube flog: Linke Mittelhand zertrümmert, Nach 4 OPs wieder einigermaßen hergestellt. Handgelenk nur15° beweglich von 4 Fingern sind nur 2 voll beweglich. Ein Knochenanker noch einliegend.
BG zahlt eine Unfallrente GdE 20%
Es folgte: Anwalt eingeschaltet, Anzeige „Fahrlässige Körperverletzung“ gegen den Unfallgegner
2 Gerichtsverhandlungen mit dem Ergebnis die Versicherung muss 70% des Materiellen und Immateriellen Schadens übernehmen.
Im Urteil steht ferner: das die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche künftige Schäden aus dem Unfall nach einer Quote von 2/3 zu ersetzen.
Jetzt hat die Versicherung mir ein Angebot gemacht und will mir für einen relativ niedrigen Betrag die Ansprüche abkaufen.
Wie soll ich mich entscheiden?
LG Eismann