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Was soll ich machen

Eismann

Nutzer
Registriert seit
8 Nov. 2008
Beiträge
4
Moin Moin aus dem Norden

Hallo Forumsmitglieder ich habe ein Problem und hoffe auf euere Hilfe !

2006 hatte ich einen Motorradunfall , auf dem Weg zur Arbeit, ( Wegeunfall) ich befuhr eine Vorfahrtstraße. Rechts von einem Parkplatz kam ein PKW und fuhr ohne zu Halten (Stoppschild) in die Vorfahrtstraße.
Laut Aussage des Unfallgegners habe ich angeblich nach rechts geblinkt, wofür er nach Rücksprache mit einem Kollegen von Ihm auch einen Zeugen hat. Die Versicherung wollte
Mir 70% Schuld geben. Meine Verletzung nachdem ich in den Wagen fuhr und über die Haube flog: Linke Mittelhand zertrümmert, Nach 4 OPs wieder einigermaßen hergestellt. Handgelenk nur15° beweglich von 4 Fingern sind nur 2 voll beweglich. Ein Knochenanker noch einliegend.
BG zahlt eine Unfallrente GdE 20%
Es folgte: Anwalt eingeschaltet, Anzeige „Fahrlässige Körperverletzung“ gegen den Unfallgegner
2 Gerichtsverhandlungen mit dem Ergebnis die Versicherung muss 70% des Materiellen und Immateriellen Schadens übernehmen.
Im Urteil steht ferner: das die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche künftige Schäden aus dem Unfall nach einer Quote von 2/3 zu ersetzen.
Jetzt hat die Versicherung mir ein Angebot gemacht und will mir für einen relativ niedrigen Betrag die Ansprüche abkaufen.
Wie soll ich mich entscheiden?

LG Eismann
 
Hallo Eismann,

ich würde unbedingt die Finger davon lassen!
Die Frage ist was passiert nachdem die Versicherung dies getan hat?
Wenn das dann heisst das Du Deine Ansprüche dann später mit der Versicherung klären musst würde ich Dir da ganz dringend abraten!

Gruss Joachim



Wenn Du zufällig einmal den Film <Allein gegen die Versicherung > SWR gesehen hast weist Du wo von ich rede!
 
Hallo Eismann

Ich kann Dir nur raten das nicht zu machen.

Weißt Du was die Zukunft bringt?

Wenn sich Dein Zustand verschlimmert was bekommst Du dann?

Liebe Grüße
michisma
 
Die Überlegung der Versicherung:
"Wir haben hier ein Riosiko, dass wir auf unabsehbare Zeit in unseren Büchern mitführen müssen. Also regelmäßige Risikobewertung und Rückstellungen. Nicht dass uns das einen Heidenakt an Arbeit über die Jahre und Jahrzehnte kostete, nee das bindet auch noch Kapital. Udn dann nach zig Jahren kommt der Versicherte an und will dann noch mehr haben.
Nönö, den müssen wir entsorgen."

Meine Überlegung:
Wenn schon die Versicherung Probleme hat das Risiko zu verwalten, wie soll es den erst Dir gehen. Du hast nich nichteinmal die umfangreichen Vergleichstabellen um die Warscheinlichkeit Deines Zustandes in 10, 20 oder 30 Jahren zu beurteilen.
Auf welcher Grundlage sollst Du also Deine Entscheidung treffen?

Die Versicherung pockert darauf, dass Sie Dich mit ein paar Euros über den Tisch ziehen kann. Üblicherweise haben Unfallopfer nach 3 Jahren soweit wirtschaftliche Probleme, dass die froh sind, wenn die ein paar Euronen bekommen.

Also, wenn Dir das Wasser wirtschaftlich nicht bis zum Hals steht, dann Dankend das Angebot ablehnen. Oder Du fragst mal freundlich nach, wie die auf den Wert kommen, weil Du das nicht nachvollziehen könntest. Mal sehen was dann kommt.
(Macht möglicherweise Spass, dann zu lesen, wie die das bewerten ...)

Grüße
oohpss
 
Hallo Iceman,

auch ich kann dir nur davon abraten, die Abfindung zu nehmen.

Du musst dir darüber im Klaren sein, dass du bei Annahme nie wieder Ansprüche gegen die Versicherung geltend machen kannst. Ich schätze mal, das Risiko ist nicht kalkulierbar für dich (nur für die Versicherung, denn die ist dann vor der Tür).

Gruß Jens
 
Hallo erstmal vielen Dank für eure Beiträge zu meinem Bericht!
Habe mich heute schon mit meinem Anwalt unterhalten( Das Schreiben der Versicherung ging an meinen Anwalt),und Ihm gesagt das ich das Angebot nicht annehme. Nun noch eine Frage: Da es sich um einen Wegeunfall ( zur Arbeit ) handelt, werden doch die Kosten für evtl. Behandlungen auch in Zukunft von der BG übernommen oder ?

LG Eismann
 
Hallo E ..,

dies könnte man mit einem einfachen JA beantworten! Die BG bezahlt weiter notwendige Behandlungen , Therapien , Arzeneimittel (keine Zuzahlungen) udgl..

Gruss Joachim
 
Hallo JoachimD.
Falls es zur Verschlechterung und einer nochmaligen OP. kommt evtl. in 1 Jahr ( Einliegender Knochenanker wandert ), muß ich mich dann an meinen jetzigen Anwalt wenden, der an die Versicherung ( Schmerzensgeld ) oder wie?

LG. Eismann
 
Hallo E.,

wenn es ein Wegeunfall war ist dies Sache der BG d.h. Du suchst Dir einen entsprechenden Arzt (Orthopäden) und sagst es war ein Arbeitsunfall!
Der Arzt muss dann alles in die Wege leiten was ansteht bis hin zur Krankenhauseinweisung!
Die BG muss auch die entsprechenden erforderlichen Therapien und Arzeneimittel übernehmen
Denn Rest z.B. Schmerzensgeld muss dann ein Anwalt (Verkehrsrecht) klären mit der gegnerischen KFZ-Versicherung!

Gruss Joachim
 
Hallo eismann, habe mich heute erst wieder zugeschaltet, da es mir in den letzten Tagen nicht gut ging. Ich kann dir nur raten, laß dich auf keinen Fall von der Versicherung abfinden. Was ist wenn wider erwarten spätfolgen bei dir eintreten, dann ist die Versicherung aus allem raus. Halte dir alles für später auf. LG Peugeot
 
Hallo Eismann,
auch rate dir ,lasse die Finger von der Abschlagszahlung.
Gerade in unserer unsicheren Zeit, eine Gesundheitsreform nach der anderen, Ablehnungen von Behandlungen ( siehe Tread über die Auswirkungen der GR) u. s.w. hast du immer im Hinterhalt das die Versicherung das med. Notwendige bezahlen muß. Du weißt auch nicht ob die Beeinträchtigungen sich verschlimmern? All dieses kann man nicht voraus sehen.
Also Hände weg von der Abfindung.
Gruß Buffy07
 
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