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Was soll ich machen

Lasse Dich nicht auf Einmalzahlungen u. Abfindungen ein

Ein Beispiel aus meinem Umfeld. Mein Mann hatte vor 40 Jahren einen Arbeitsunfall. Bekommt wg. bleibenden Schäden U- Rente 20%. Er konnte bis vor 7 Wochen auch wieder seiner Arbeit Nach gehen. Jetzt hat sich die Narbe Entzuendet und er kann nicht Arbeiten. Da die Sache ein Fogeschaden des Unfalls von 1970 ist Zahlt nu dei BG seine Ortgop. Schuhe Verletztengeld und Rezeptgebühren entfallen ( allein in 7 Wochen gute 85,00 Eur. ). Bei Bedarf wird die U-Rente Angepasst.

Das sind sachen an die er Früher Garantiert nie gedacht hat. Und sich durch ne Abfindung Verbaut hätte.
 
Hallo Suchrat,
bitte immer lesen, um was es genau geht. Mit ungenauen und falschen Antworten verwirrt man eher, als man hilft.
Eismann hatte einen Wegeunfall. Dort gibt es zwei Leistungspflichtige. Einmal die BG und dann die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Die BG wird immer die Kosten der Heilbehandlung tragen, die in Zusammenhang mit dem Unfall entstehen. Da spielt es auch keine Rolle, ob die BG-Rente eventuell abgefunden wird. Die Haftpflichtversicherung hat für Differenzen aufzukommen, die durch Unfalll zum Lohn oder Gehalt auftreten, Schmerzensgeld, Schaden an Moped, Kleidung und für den Haushaltsführungsschaden. Wenn die Gesundheit wiederhergestellt worden ist und ein vernünftiges Schmerzensgeld ausgehandelt ist, drängen Haftpflichtversicherungen immer auf Abfindung.
Ich bin kein Anhänger einer Abfindung.
Wenn man bedenkt, dass der Vorbehalt nur auf Schäden beruhen kann, die zum Zeitpunkt der Abfindung nicht absehbar waren und mit dem Unfall zusammenhängen müssen, dann ist dies immer ein Abwägungsprozess.

Was kann in der Zukunft an Folgeschäden kommen, die jetzt noch nicht absehbar sind?

Eine eventuelle Verletztenrente wird auf Leistungen wie Verdienstausfall angerechnet. Beweise zum Beispiel mal Differenzen im Einkommen ohne und mit Unfall in der Zukunft......Kann man wirklich fast völlig vergessen. Es kommt sicher immer auf die Umstände an und die die Folgen des Unfalls aussehen.
Mit der Abfindung der Haftpflicht ändert sich in der Beziehung zur Berufsgenossenschaft nichts.

Gruß von der Seenixe
 
Oh Seenixe

Danke für die Korrektur, wer lesen kann is klar im Vorteil
Liebe grüsse Sonia
 
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