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Was soll das? - Ich weiß einfach nicht mehr weiter!

Else

Nutzer
Registriert seit
14 Nov. 2006
Beiträge
18
Ich habe im April 2005 ein Bestattungshaus aufgesucht; beim Verlassen habe ich die Stufe nicht gesehen mit bin dem linken Fuß umgeknickt, und lang auf den Bürgersteig gefallen.
Soweit so gut.
Schaden: OSG , linker Fuß, osteochondrale Verletzung im Bereich der lateralen Talusschulter
letzte OP Februar 2006. Hier erfolgte eine offene Knorpel-Knochen Transplantation mit Entnahme am linken Kniegelenk.
Nun kommt das Prozedere.
Meine Unfallversicherungen (2) aktzeptiert diesen Unfall nicht. Spricht lt. einem Gutachten von einer schicksalshaften Erkrankung.
Ich habe Klage erhoben. Klage gegen Versicherung A, Klage gegen Versicherung B

Und nun?
Ich habe einen RA konsuslltiert. Habe Prozesskostenhilfe beantragt. Meine eigene REchtsschutzversicherung hat bisher keine Entscheidung getroffen.

Mein Gangbild ist nicht in Ordnung. Ich kann keinem Bus hinterherlaufen. Geschweige denn meinen Enkelkindern.
D.H. meine Lebensqualität ist seit April 2005 stark beeinträchtigt.
DAs das steht hier ja nicht so zur Debatte.

Es geht mir um die Frage: Wer kann mir einen guten Rat geben.


Herzliche Grüße
Else
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Else,

herzlich willkommen hier im Forum. Lass Dich nicht ins Bockhorn jagen. Die Unfallversicherung möchte nicht zahlen und hat einen Arzt ihrer Wahl beauftragt. Oder hast Du diesen Gutachter ausgesucht? Dein Anwalt sollte dazu aber die richtigen Argumente finden. Dein Anwalt sollte auch noch einmal mit der Rechtschutzversicherung sprechen. Wozu sollte es sie sonst geben, wenn nicht zu Deinem Rechtschutz. Eine andere Idee wäre, mit dem Anwalt eine Sieg-Vereinbarung abzuschließen.Aber die Kosten für den Prozess müßtest Du trotzdem aufbringen.
Hast Du alle medizinischen Unterlagen? Die können eventuell wichtig werden.
Ansonsten Kopf hoch und nicht ins Bochkshorn jagen lassen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

vielen Dank für Deine Antwort.
  • Ich habe alle medizinischen Unterlagen vorliegen.
Morgen, am Montag werde ich umghehend mit meinem RA Kontakt aufnehmen. Mal sehen, wie es weitergeht.
Danke!

Freundliche Grüße
Else
 
Hallo Else,

lass mich mal sortieren:

Im April 2005 hast Du beim Verlassen eines Bestattungshauses eine Stufe übersehen und bist mit dem linken Fuß umgeknickt, lang auf den Bürgersteig gefallen und hast Dir die beschriebenen Verletzungen zugezogen.

Du hast zwei private Unfallversicherungen (bei zwei Versicherern)
Die Allgemeinen Unfallversicherungs- Bedingungen (AUB) können unterschiedlich sein, siehe:

www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=261

Welche AUB liegen Deinen beiden Verträgen zugrunde ?


Das Landgericht hat Deinen Prozesskostenhilfeantrag wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt.

Gegen wen willst Du klagen und warum ?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,
  • Den Vers. Verträgen liegt AUB 88 zugrunde.
  • Wegen des Inhalts der AUB wird auf den Abdruck bei Prölls-Martin, VW,26. Aufl. Seite 2239 ff. hingewiesen.
Die Klagen sind vom 06.04.2006 gegen Versicherung A, und gegen Versicherung B ergangen.
  • wegen Anspruch auf Unfallversicherung.
  • Ich verfolge mit denvorliegenden Klagen meine Ansprüche auf Zuerkennung von Invaliditätsleistungen unter Zugrundelegung einer Einschränkung der Funktionsfähigkeit des linken Fußes zu 50 % weiter.
  • Gem. der Gliedertaxe ( §7 Abs. 1 (") AUB 88) beträgt die Invalidität bei vollständigem Funktionsverlust eines Fußes 4ß %. Es errechnet sich somit bei einer Funktionsbeeinträchtigung von 50 % - Invaliditätsgrad von 20%.
  • Sehe ich das so richtig?
  • Gegen das Bestattungshaus, ein Schreiben vom 29.12.2005 Schadensersatzansprüche dem Grunde nach.
Liebe Grüße
Else
 
Hallo Else,

ich verstehe momentan noch nicht so ganz, ob du das Bestattungshaus verklagen möchtest. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Gleiche Frage gilt für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

In § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) heißt es:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Was war denn an der Treppenstufe so vorsätzlich oder fahrlässig? War sie evtl. rutschig, kaputt oder sonstiges, was deinen Sturz erst veranlasst hat? Hat dich jemand angerempelt? In welchem Punkt besteht die Widerrechtlichkeit des Ereignisses? Inwieweit ein anderes Gesetz den Bürger beim Verlassen eines Bestattungshauses schützen könnte, fällt mir momentan nicht ein.

Bitte fasse meinen Beitrag nicht als provokant auf. Mir geht es darum, dass du keine Klage in einem aussichtlosen Fall wegen mangelnder Gesetzesgrundlage führst. Bitte lasse dich diesbezüglich unbedingt anwaltlich beraten und dir auch deine Anspruchsgrundlagen erläutern, weshalb die Klage Aussicht auf Erfolg haben kann.

Gruß
Joker
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema "Verkehrssicherungspflicht"

Hi, hier Gibbus,

hier muss gefragt werden, ob der Bestatter seine sog. Verkehrssicherungspflicht überhaupt verletzt hat. Wenn das Ladenlokal unbeschadet betreten und dann erst beim Hinausgehen stürzend verlassen wurde, wirft sich die Frage des "überwiegenden eigenen Verschuldens" auf.

War/Ist die Schwelle wirklich eine "sicherungsbedürftige Gefahrenquelle" ?

Vielleicht fotografierst Du mal den Unfallort (mit Digicamera) und spielst das Bild dann mal hier ein.

Warum sollte der Bestatter fahrlässig/vorsätzlich handeln ? -ich denke, dass das Gewerbeaufsichtsamt/Ordnungsamt etc.ehedem Kontrollen durchführen- Außerdem: Er bekommt doch sowieso früh genug "Kundschaft" :eek: (Oh, das war jetzt etwas makaber:eek: )

Gute Besserung u. Gruß
vom Gibbus (41,9°)
 
Zuletzt bearbeitet:
Verkehrssicherungspfllicht

Hallo Gibbus, Hallo Joker

es freut mich, das eine gute Diskussion stattfindet.

Der Absatz vor der Ladentür war nicht gekennzeichnet. Einige Wochen nach meinem Unfall wurde im Rahmen von Sanierungsarbeiten die Stufe / der Absatz am Rand mit hellen Fliesen gekennzeichnet.

Gruß
Else
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Else,

Dein unstimmiges Vortragen verleitet mich zu der Annahme, du bist nicht Großmutter Else, sondern ein fauler Jurastudent der hier Lösungsansätze für seine Klausurarbeit sucht.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

ich bin keine Jurastudentin, sondern wirklich eine Großmutter zweier reizender Kinder im Alter von 4 Jahren und 6 Jahren. -
  • Und wenn mein Vortrag nicht ganz nach Plan von mir zu Papier gebracht wird, dann liegt das daran, das ich emmotional sehr stark betroffen bin. Es geht hier nicht nur um " Recht" bekommen.
  • Ich brauche Unterstützung. Ich habe einen RA konsulktiert. Nur werde ich das Gefühl nicht los, das hier nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. -
Einen wunderschönen Feierabend.:)

Gruß
Else
 
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Reactions: sam
@ Else

Hallo, liebe Else,
hier Gibbus:eek: ,

der sich für alle obigen Anwürfe gegen Deine Person ("fauler Student") und Deine missliche und ungeklärte Unfall-und Leidenssituation und die frötzeligen Äußerungen zutiefst schämt:eek: :

Du hattest einen Unfall mit bleibenden Schäden und möchtest eigentlich nur unbeschwert mit Deinen Enkeln umherziehen. Und da wirst Du hier, anstatt mit offenen und helfenden Armen empfangen zu werden, förmlich weggebissen. Ich habe zuhause ein Zivilurteil, in dem eine Dame nach Sturz über eine "sicherungsbedürftige Gefahrenquelle" (Kante auf dem Marktplatz) gegen die betr. Kommune Schmerzensgeld bekam. Wenn den Bestatter auch keine (strafrechtliche) "Schuld od. Vorsatz" trifft, so kannst Du vielleicht aus seiner sog. Betriebsgefahr etwas geltend machen ?

Kopf hoch: "Schaun mer mal, dann sehn mer scho:eek:" ! (oder so ähnlich:D sagte mal Kaiser Franz)

Alles Liebe
wünscht Gibbus (41,9°):cool:
 
Hallo Gibbus,

wie kommst Du zu der Erkenntnis, Else habe bei dem Unfall bleibende Schäden erlitten?

Beide Unfallversicherungen sprechen lt. einem Gutachten von Dr. O. von einer schicksalhaften Erkrankung.

Selbst die behandelnden Orthopäden äußern sich in einen ärztlichen Befund zur Vorlage im Rechtsstreit nicht zu bleibenden Schäden....
Zitat: Diese Knorpel-Knochenläsion ist eindeutig als Unfallfolge zu werten.

So wie ich Else verstanden habe, war die letzte OP Februar 2006. Demnach befindet sich Else derzeit noch im Heilungsprozess.

Gruß
Luise
 
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