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Was soll das? - Ich weiß einfach nicht mehr weiter!

Liebe Luise,

vielen Dank für Deine Zeilen.
Aber genau das ist das Problem.
  • Du greifst nun wirklich genau die Ausführungen,(Aussagen vom Gutachter) auf, ich ins Forum gestellt habe. Natürlich habe ich bleibende Schäden!
Sonst würde ich mich sicherlich nicht so für meine Rechte einsetzen!
Ich hatte gedacht, ich bekäme Unterstützung, wie ich mich wehren kann. Was ich dem entgegenbringen kann. Wie ich mit der Sache umgehe. Habe ich, oder mein Anwalt etwas übersehen?

Gruß
Else
 
Vielen Dank für die Antworten

Ich möchte mich für die Antworten zu meinem Posting bedanken.:)
Nunmehr habe ich Anfang Januar einen Termin bei meinem Rechtsanwalt bekommen. Ich werde mir die wichtigsten Hinweise ausdrucken und mit in das Beratungsgespräch nehmen.
Es besteht kein Mißtrauen gegenüber meinem RA, aber wenn ich erhlich bin, dann habe ich keine Geduld mehr.

Ich werde mich wieder melden, soweit ich neue Erkenntnisse in meiner Sache habe.

Liebe Grüße
Else
 
Nach dem Termin...

Hallo,
  1. ich hatte nun einen gut vorbereiten Termin bei meinem RA. Ich habe alles was ich habe, sortiert, aufgelistet und mit Fragen versehen. Die wichtigste Frage, warum bezahlt meine Rechtschutzversicherung nicht, wurde dahingehend beantwortet, dass sich bestimmte Versicherungen weigern zu bezahlen. Ich könnte dann nach evtl. Gewinn in der Sache anschließend meine Rechtschutzversicherung verklagen.-:mad:
Nett.!-:eek:
Nun ist die Sache wieder am laufen. Sicherlich werde ich in absehbarer Zeit von der Unfallversicherung A zu einem Gutachter bestellt werden. In der Sache Unfallversicherung B habe ich an die Justizkasse vorab einen 1/3 Betrag der zu erwartenen Kosten überwiesen, damit die Sache überhaupt weiter geht. -
Die Klage gegen das Bestattungsunternehmen, damit hätte ich noch bis März 2008 Zeit.

Liebe Grüße
else
 
Hallo Else,

also so ganz kann ich den Aussagen deines Anwalts nicht folgen:
Die wichtigste Frage, warum bezahlt meine Rechtschutzversicherung nicht, wurde dahingehend beantwortet, dass sich bestimmte Versicherungen weigern zu bezahlen. Ich könnte dann nach evtl. Gewinn in der Sache anschließend meine Rechtschutzversicherung verklagen.-

1. Wenn eine Rechtsschutz nicht zahlen möchte, kann man eine sog. Deckungsschutzklage oder Deckungsklage (?) einreichen. Aber auch hierfür gibt es Verjährungsfristen: 2 Jahre nach Einreichung der Hauptsacheklage, guck z.B. mal hier: http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ur18p99018.htm oder nutze google. Und dass die Klage gegen die Unfallversicherung nach bereits 2 Jahren abgeschlossen ist, wage ich zu bezweifeln...

2. Wenn du die Hauptsache gewinnst, muss der Beklagte dir deine Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen. Im Fall des Gewinnens bräuchtest du die Rechtsschutz also gerade nicht verklagen.

Also ich würde nochmal Kontakt zum Anwalt aufnehmen und bzgl. der genannten Punkte nachfragen. Nicht dass dir da was durch die Lappen geht.

Gruß
Joker
 
Hallo Else,

ich hatte schon mal auf Dein unstimmiges vortragen hingewiesen und den Verdacht geäußert, dass Du kein Unfallopfer bist. Wie dem auch sei....

Der Unfall geschah im April 2005

Du hast Klage erhoben. Klage gegen Versicherung A, Klage gegen Versicherung B und Klage gegen das Bestattungshaus.

Die Klagen sind vom 06.04.2006 gegen Versicherung A, und gegen Versicherung B ergangen.​

Nun schreibst Du, mit der Klage gegen das Bestattungsunternehmen hättest Du noch bis März 2008 Zeit. :confused:

Es ist zumindest ungewöhnlich, schon ein Jahr nach Unfall die privaten Unfallversicherungen zu verklagen!

Wieso wirst Du in absehbarer Zeit von der Unfallversicherung A zu einem Gutachter bestellt werden ? Wenn Du die Versicherung verklagt hast, wird das Gericht einen Gutachter bestellen !


In der Sache Unfallversicherung B hast Du an die Justizkasse vorab einen 1/3 Betrag der zu erwartenden Kosten überwiesen, damit die Sache überhaupt weiter geht. :confused: :confused: :confused:

Könntest Du das bitte näher erläutern?

Gruß
Luise
 
Erläuterung...

Hallo Luise,

ich hatte wie bereits geschrieben im Januar 2007 einen Termin beim RA.
Daher kommen meine Informationen.
In der Sache A wurde mir mitgeteilt, das noch ein Gutachter auf mich zukommen wird. Ich ging davon aus, das der von der Versicherung beauftragt wird.Mehr weiß ich nicht dazu.:confused:

Zur Sache B.
Ich habe eine Rechnung von der Justizkasse erhalten, in der Zivilsache . da heisst es: zahlen sie die umseitig berechneten Gerichtskosten von ...Euro binnen 2 Wochen.

So komme ich zu der Annahme, das nun in der SAche weiter gearbeitet wird.:confused:
Un nun zur 3. Angelegenheit:
Dem Bestattunghaus wurde bisher nur schriftlich mitgeteilt, das mein RA mich in der Angelegenheit vertritt und im Namen seiner Mandantin haben wir Schadensersatzansprüche dem Grunde nach anzumelden.
DAs war im Dez. 2005. So, nun habe ich die ganze vergangene Zeit geglaubt, das in dieser Sache schon Fortschritte gemacht worden sind. Aber bei der Durchsicht meiner Unterlagen, zur Vorbereitung des RA Termin im Januar 2007, ist im Mai 2006 ein Schreiben an meine Rechtsschutzversicherung herausgegangen, Tenor: Meine Versicherung argumentiert: lt. Schreiben vom 04.05 ... aus welchem Grunde hat sie sich beim Verlassen der Räumlichkeiten nicht auf die Stufe einstellen können?...
Daher meint der RA ich hätte noch Zeit mit der Klage gegen das Bestattungshaus.

Tja, das ist leider so.
Deshalb habe ich auch den Eindruck, das da irgendwie etwas völlig schief läuft:
Deshalb brauche ich auch die Hilfe hier im Forum.:confused:

@ Joker

Vielen Dank für den Link.:)


LG
Else
 
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