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Was soll das heißen, bzw. heißt das das, was ich vermute

Vierfachmama

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
24 Aug. 2015
Beiträge
136
Hallo zusammen,

ich habe gerade eine Email meines Anwaltes mit Anhang bekommen,
darin ein Brief der gegnerischen Versicherung.

Wortlaut

Ohne Anerkenntnis und Präjudiz hinsichtlich der Haftungsfrage sowie
unter Rückforderungsbehalt überweisen wir einen Vorschuss zu unserer
beliebigen Verrechnung in Höhe von 5.000,- Euro


Bei Fragen, bla bla bla....


Wie, zu ihrer beliebigen Verrechnung?
Das heißt, sie können es als Verdienstausfall, oder Schmerzensgeld oder
Bezahlung von Gutachter ect. verbuchen?

Das heißt, wenn sie es als Verdienstausfall, bzw. Lohn? verbuchen, kann ich es auch noch versteuern, richtig


Bitte Hilfe
 
Hallo Vierfachmama,

>Ohne Anerkenntnis und Präjudiz hinsichtlich der Haftungsfrage sowie
unter Rückforderungsbehalt überweisen wir einen Vorschuss zu unserer
beliebigen Verrechnung in Höhe von 5.000,- Euro<

Zu Deutsch: sie wollen sich nicht nachsagen lassen, sie hätten verzögert.
Lass deinen Anwalt gezielte Vorderrungen stellen!
Dann muß die Gegnerische reagieren: wie von dir benannt -Erwerbsschaden-
bitte fragen für welchen Zeitraum und wo sind die Steuern!

>Präjudiz hinsichtlich der Haftungsfrage< gibt es noch keine Strafakte, fand noch keine Verhandlung wegen dem Unfall statt? Weil es ist so, bei Personenschäden ermittelt der Staatsanwalt. Diese strafrechtlichen Unfälle werden recht zügig entschieden. Die Akte muß dein Anwalt anfordern, dann weißt schon wie die Haftungslage aussieht!

Zur freien Verrechnung ist ein Almosen um dich zu beschwichtigen- sonst nix.
Hinterher bestreiten sie die Höhe der einzelnen, von euch eingereichten Forderungen als überzogen und unnötig- etc.

Für die anfangs anfallenden Kosten ist es kleines Überbrückungsgeld mit dem du akute Löcher stopfen kannst!

So nun hoffe ich, dass meine Info`s heute noch gültig sind- ich lebe mit den Krämpfen seit über 5 Jahren:eek:
Weil ich vieles nicht wußte!

LG
Aramis
 
Das dachte ich mir schon.

Nein, das Gutachten vom Unfall und die Aussage meines Mannes sind noch nicht mal
beim Staatsanwalt.
Ich kenne aber den Inhalt des Gutachtens bereits und bin in sehr engem Kontakt mit der
Polizei.
Akteneinsicht ist bereits beantragt, nur kann mein Anwalt sie noch nicht bekommen,
wenn der Staatsanwalt noch nicht mal das Gutachten hat.

Laut Gutachten ist mein Mann zu 100% unschuldig, er hatte keine Chance.
Auch die Polizei sagt das.

Ich hoffe natürlich, dass das auch der Staatsanwalt so sieht.
 
Das einzige, was mich so stutzig macht, dass da steht

"...zu unserer beliebigen Verrechnung..."

Dürfen die jetzt sagen wofür ich das benützen muss
 
Hallo Vierfachmama,

im Augenblick nennen sie es zur freien Verrechnung! Ich habe gerade mal nachgelesen:
Unfall ist erst wenige Wochen her (8 Wochen ca.).
Die ersten 6 Wochen wird vom Arbeitgeber weiter Lohn gezahlt ( mach den Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass er sich diese Lohnkosten wiederholen kann- je nach Haftung deines Mannnes!). Sprich mit der Personalabteilung.

Ab der 6sten Woche übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung (Krankengeld) , wie es bei einem BG -Wegeunfall aussieht - keine Ahnung!
Jedenfalls ist bisher nur wenig an Lohnausfallenstanden.
Die frei zur Verrechnung entstanden Kosten sind evtl. für den kaputten Wagen und Klamotten ?

LG
Aramis
 
@ Aramis,

also ich denke, dass das für das Auto und den Gutachter ist.

Mein Mann hat ja mal wieder richtig gute Arbeit geleistet.
ER hat am 1.7. einen neuen Job angefangen, mit 6 Monaten Probezeit.
Er hat gerade mal drei Tage normal gearbeitet.

Somit ist die ersten vier Wochen die KK eingesprungen.
Nachdem der AG ihn weiter beschäftigt und nicht kündigt, springt nach diesen
vier Wochen der AG wieder ein mit 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Und dann wiederum, wenn diese abgelaufen sind, wieder die KK.

Total konfus, aber so isses nun mal
 
Klar, normal wäre zu einfach:rolleyes: !

Aber hier mußt du zu den betroffenen Leistungserbringern Kontakt halten ( schriftlich)!

Wir hatten es einfacher weil mein Lebensgefährte schon über 10 Jahre in der Firma ein Sprungbrett- Facharbeiter Posten hatte, trotzdem wird Alles vom gegner bestritten.

Also dran bleiben!

LG
Aramis
 
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