• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Was passiert, wenn die Rechtsschutz die Deckung verweigert?

Hallo bayern-sepp und Seenixe,
danke für Eure Beiträge. Ich werde wohl, auf Anraten der VZ die Rechtsschutzversicherung wechseln und habe deshalb nochmal eine Frist gesetzt. Es handelt sich um die R+V Rechtsschutzversicherung.
MfG Bluemchen:eek:
 
Hallo Blümchen

Die RSV wechseln:confused::confused::confused:
Keine Ahnung -aber ich glaube-die neue RSV
kommt doch nicht für eine Sache (+Allem was damit zusammenhängt auf)-
welche vor der Mitgliedschaft
passiert ist.

Gruss
maja
 
Hallo @all
Also meine RSV hatte mir rasch die Deckungszusage gegeben... und nach ca 4 Monaten obwohl noch kein Prozess war
Kam Samstags per Einschreiben die Kündigung.

Sie mussten dann aber noch das (die) Verfahren bezahlen

Endstation war dann der BGH

Das hat alles die RSV dann doch trotz einige schöne DM gekostet..

Gruss Holzwurmi
 
Was passiert, wenn die Rechtsschutz die Deckung verweigert

Hallo an Alle,
lt. BGH-Urteil heißt es: "Der Rechtsschutzversicherer kann grundsätzlich auch für Schäden haften, die der Versicherungsnehmer dadurch erleidet,dass er infolge einer vertragswidrigen Verweigerung der Deckungszusage einen beabsichtigte Rechtsstreit nicht führen kann".
Das schrieb der Bundesgerichtshof (BGH) einem Rechtsschutzversicherer ins Stammbuch. (BGH, IV ZR 4/05)
Mir verweigert die R+V Rechtsschutzversicherung ohne Begründung die Deckungszusage, obwohl auch hier klar und deutlich ist, dass ich einen Schadensersatzanspruch habe.
MfG Bluemchen:mad:
 
Verweigerung der Deckungszusage durch Rechtschutzversicherung

Meine Versicherung hat die Deckung für ein Klageverfahren gegen das Unternehmern Aida verweigert . Wahrscheinlich weil hier ein grosses Unternehmen auf der gegnerischen Seite steht . Auch nach mehreren Briefen durch meinen Anwalt habe ich keinen positiven Bescheid . Er rät mir die Rechtschutzversichering zu verklagen. Soll ich das tun?
 
Hallo Anna,

kommt darauf an, mit welcher Begründung abgelehnt wird. Einfach weil DAVID gg. GOLIATH kämpft, kann nicht abgeleht werden. Hast du ein paar mehr Infos?

Deinem RA sollte der Begriff "Deckungsschutzklage" geläufig sein.


Gruß Jens
 
Hallo Jens

Mein Anwalt rät zur Deckungsklage,die wohl auch Aussicht auf Erfolg hätte. Aber ich bin mir nicht sicher ob ich nach all dem Elend ( 3 Ops , Schmerzen , bleibende Behinderung) auch noch Kraft und Geld (was ich brauche ) einsetzen soll um zu klagen? Es handelt sich hier um einen Fall von Verkehrssicherungspflicht und da gehen die Urteile der Gerichte oft auseinander . Alleine ohne Deckungsschutz kann ich gar nicht gegen GOLIATH klagen. Meine Rechtschutzversicherung meint aber, weil ich keine Zeugen und kein Foto der Unfallstelle( wie geht das schwerverletzt Zeugenaufnahme machen und Foto machen?), also weil ich alleine unterwegs war und nach dem Unfall ausgeflogen wurde und keine Beweise sammeln konnte, hätte ich keinen Aussicht auf Erfolg . Vielleicht bin ich ja auch selber Schuld und der Unfall ist gar nicht auf dem Schiff passiert. Diese Polemik eines unverschämten Sachbearbeiters, der auch im Schriftwechsel mit dem Anwalt persönlich verletzend ist und alles verdreht als ob er der Anwalt der Gegnseite ist und nicht der Sachbearbeiter hat bis jetzt leider Erfolg . Was soll ich tun?
 
Was passiert, wenn die Rechtsschutz die Deckung verweigert

Hallo Anna 07, :(

meine Rechtsschutzversicherung verhält sich genau so. Der Sachbarbeiter verdreht alles zum Gunsten der Versicherung. Ich kämpfe mit der R+V Rechtsschutzversicherung.
Ich denke, dass man die Versicherung nennen sollte. :mad:
MfG Bluemchen
 
Hallo Anna,

wenn dein RA schon die Erfolgsaussicht sieht, würde ich die Deckungsschutzklage einreichen.

Wenn du nicht das nötige Einkommen dazu hast, besteht die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe. Dies sollte dein RA prüfen.

Im Übrigen wäre der Ausgang der Deckungsschutzklage schon ein Fingerzeig in Richtung Urteil gegen die AIDA. Es wird ja geprüft inwieweit die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Das gleiche geschieht übrigens beim Antrag auf PKH.

Wenn du jetzt schon das Geld für die Deckungsschutzklage nicht hast, wie willst du dann die imensen Kosten für die Klage gegen die AIDA aufbringen (die wesentlich höher sein werden)?

Ich würde es mit der Deckungsschutzklage probieren, auch die Prüfung der PKH sollte erfolgen.


Gruß Jens
 
Hallo Jens,

Im Übrigen wäre der Ausgang der Deckungsschutzklage schon ein Fingerzeig in Richtung Urteil gegen die AIDA. Es wird ja geprüft inwieweit die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Das gleiche geschieht übrigens beim Antrag auf PKH.

So eben bekam ich für einen kurzen Augenblick ein Lächeln auf meinem Gesicht! Ist das wirklich so, dass die Bewilligung von PKH bereits ein Fingerzeig in Richtung Urteil ist?

Denn dann wäre es schonmal ein positives Zeichen für mich gegen die BG!

Wäre super, wenn Du mir diese Frage beantworten könntest

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo Herzblut,

es ist ein Fingerzeig, aber nur ein ganz schwacher. 3 Grundvoraussetzungen für PKH sind:

- der Antragsteller ist nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, den Rechtsstreit zu führen
- es muss Aussicht auf Erfolg bestehen
- Klage darf nicht mutwillig sein

Letztendlich kann das Gericht auch anders entscheiden. Dies hängt dann vom Prozessverlauf auf. Aber die Erfolgsaussicht muss einer groben Prüfung schon standhalten, wenn nicht, ergeht ein ablehnender Beschluss.


Gruß Jens
 
Hallo Jens

Danke für den Tip. PKh werde ich nicht bekommen, weil das Einkommen meines Mannes genommen wird. Aber auch das Geld für die Deckungschutzklage ist hoch und vielleicht noch besser zu gebrauchen.Gegen die Aida werde ich nie ohne Deckungsschutzklage klagen. Aber ich werd wahrscheinlich gegen die Rechschutzversicherung in Klage gehen.
liebe Grüsse
Anna 07
 
Top