Hallo Chris,
es ist wie Prowler dir schrieb, lass dich nicht beiiren. Ich habe schon viele Gutachten über mich ergehen lassen - die Methoden schreien zu Himmel. Aber warte nur, eines Tages fliegen sie auf! ALLE.
Wenn du im Rahmen von SG zum Gutachter geschickt wirst, dann hast du immer das SGB hinter dir. Die Gutachter mögen es nicht, wenn du einen Zeugen dabei hast. Ich habe meine Begleitung nie vorher angekündet und das war meine persönliche Prüfung, ob der Gutachter ein Parteigutachter ist oder nicht. Viele Gutachter behaupten nämlich, dass sie persönlich ja nichts dagegen hätten - aber das Gericht würde es nicht erlauben. Das ist Unsinn!
"Der generelle Ausschluss von Begleit und Vertrauenspersonen - ob Ehepartner oder Anwalt - ist nicht möglich".
Bitte im Internet recherchieren: Anwesenheit von Begleitpersonen bei Begutachtung.
VdK kann da auch weiterhelfen oder eine andere Organisation.
Richtig ist, dass du der Aufforderung des Gerichts nachkommst - das ist nämlich deine Pflicht im Rahmen der Mitwirkung.
In meinem Fall war es so, dass der Gutachter meine Begleitung ablehnte und mir ein auf seinem Schreibtisch vorbereitetes (!) laminiertes Schriftstück unter die Nase hielt mit der er behauptete, dass es ein neues Gesetz gäbe. Ich habe dann gelesen und sofort erkannt, dass das allenfalls eine Idee aber kein rechtsgültiges Gesetz war. Daraufhin habe ich dem Gutachter gesagt: Entweder mit Begleitung oder gar nicht und ich gehe und mache eine schriftliche Anzeige an das Gericht. Die Begleitung durfte bleiben - selbstverständlich darf sie nur zuhören und sich nicht in die Begutachtung einmischen. Das ist ganz wichtig. Dann bitte zu Hause sofort ein Gedächtnisprotokoll schreiben - du weißt ja nie ob und was das Gutachten für Folgen hat. Ich habe bisher bis auf 2 Ausnahmen noch nie feststellen dürfen, dass das Gesagte des Gutachters auch so im Gutachten steht. Auch wenn der Gutachter ein Diktiergerät benutzt - er interpretiert das Gehörte so wie es ihm erscheint, bzw. so, wie er glaubt, dass das Gericht es gerne hätte.
Ich mag dir keine Angst machen, denn du musst dich begutachten lassen, egal wie schlecht der Ruf des Gutachters bzw. Sachverständigen ist. Ein Gutachter ist nur SEINEM Gewissen verpflichtet und kann interpretieren was er will. Ich persönlich finde, dass ein Gutachter gar kein Gewissen hat - sonst ginge er ja einer ehrlichen Arbeit nach. Aber Gutachten sind schnell verdientes Geld. Einmal ein Konzept aus Bausteinen erstellt und einige Daten ergänzt - fertig. Ein Gutachter wird nicht nach Güte sondern nach Ablieferung eines Gutachtens bezahlt. Man merkt es, diese Spezies habe ich für mein Leben lang gefressen. Anstelle aufzuklären und richtigzustellen, sind wir alle automatisch Sozialschmarotzer und leichte Beute für seinen Geldbeutet. Ich kenne Gutachter die nichts anderes mehr machen als Gutachtengeschäfte. In einer total veralterten Praxis agieren und das Fachwissen von 1980 oder noch früher haben. Und das heißt dann: nach neuesten Kenntnissen der Wissenschaft....
Chris, bleib auf deinem Weg und lass dich nicht ins Bockshorn jagen und gehe auf jeden Fall nicht alleine hin - notfalls nimm deinen Pfarrer mit. Wenn er sich weigert, dann erinnere ihn an "Nächstenliebe". Auch das ist Dienst am Herren.....
Übrigens: Auch mein RA hat mir gesagt, dass eine Begleitperson bei SG-Begutachtung nicht möglich wäre. Ich kann dir nur raten, dein bester Schutz ist dein eigenes Wissen. Natürlich ist es schlimm, denn wir zahlen viel Geld an unsere Anwälte. Aber es ist wie hier ein Mitglied geschrieben hat: Du bist nur ein Fall unter vielen. Ich musste leider lernen: Du selbst musst dir der Nächste und Wichtigste sein - vertrauen und verlassen auf andere darfst du nicht und leider noch nicht mal dem Notarzt. Da muss man sich auch noch nach dem Facharztgrad erkundigen - könnte nämlich sein, dass du an den Azubi geraten bist.....der dich eigentlich gar nicht behandeln darf....
Ich wünsche dir alles Gute und bleib ruhig! Mach dich im Internet nach dem aktuellen Gesetzestext schlau, druck es aus und nimm es mit. Allein das nimmt dir die Angst. Ich füge 2 Links an und hoffe, dass das erlaubt ist.
OLG Hamm - Beschluss zu Begleitung (Beistand) - BG45
OLG Hamm: Bei neurologisch-psychiatrischer oder psychologischer Begutachtung ist dem Probanden die Anwesenheit einer Begleitperson zu gestatten!
Gruß Siegfried.