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Was passiert wenn der Gutachter die Begleitperson nicht zulässt und ich mich der Begutachtung verweigere

Chris1966

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Aug. 2017
Beiträge
435
Ort
NRW
Ihr Liebe
mich lässt dieses Thema nicht los.
Ich habe nun für den Gutachtertermin, angeordnet vom Sozialgericht, eine Begleitperson geordert. Leider verweigert mir meine Rechtsanwältin ja immer noch die Unterstützung zu einem Beistand. (Als wenn es nicht genügend andere Baustellen gibt, darf ich mich der auch noch rumärgern)
Für mich stellt sich nun folgende Fragen:
Wenn ich mich weigere mich ohne Begelitperson begutachten zu lassen, zusätzlich soll auch eine testpsychologische Untersuchung an einem zweiten Termin stattfinden, wird mir das dann vor Gericht negativ dargestellt? Was nützt es mir die entsprechenden Urteile parat zu halten wenn das Gericht auf der Seite des Gutachters steht?
Was ist wenn ich an dem Termin krank bin? Reicht da ein einfaches Attest? Welche Richlinien gelten dann? Ich weiß von Zeugenladungen in denen drinstand das man nicht einfach bei Gericht anrufen kann um sich krankzumelden. Und der Gutachtertermin gilt ja rechtlich gesehen als Teil einer Verhandlung.
Muß mich meine Rechtsanwältin nicht auch über diese Folgen beraten?

So langsam gehen mir echt die Felle schwimmen. es geht mir immer schlechter. Einen Traumatherapieplatz über die Krankenkasse ist nicht in Sicht. Als Privatzahler (100€/Stunde) ist es kein Problem, wenn die BG zahlt sowieso nicht, da gibt es sofort einen Platz. Solange dieses blöde Gutachten aber nicht erstellt ist läuft garnichts über die BG. Da es ambulant nicht geht bleibt nur die Option eines stationären Aufenthaltes. Tja und da beisst die Katze sich in den Schwanz. Wenn ich stationär bin gibts kein Gutachten. Mal abgesehen das mir ein Psychiater dringend abriet die Traumtherapie vor Abschluß des Gerichtsverfahrens zu machen. Das wäre kontraindiziert.

Schönen Abned Euch
Das ratlose Mitglied Chris1966
 
Hallo Chris,

ich verstehe in keinster Weise deine Rechtsanwältin, welche dich "ohne Begleitperson" lt. anders weiliger Urteile in das offene Messer laufen lassen will.

Und unDu kündigst Hr. / Fr. XY zum GA als Begleitperson an!

Der GA wird dann um die Ecke kommen und anfangen, es handelt sich jetzt um sehr persönl. oder INTIME Fragen, die Begleitperson soll draußen bleiben!!!

NEIN! Dafür ist die Begleitperson nicht da um vor der Tür zu bleiben, die ist bei allen persönl. und intimen Fragen dabei. Die Begleitperson ist nicht nur der Fahrdienst für Dich!!!

Sollte man dir was zum Unterschreiben vorlegen, dann laßt Euch nicht unter Druck setzen.

Ein paar Strategen wollen einen Einwilligung in eine Studie! Das ist Fake. Eine Studie hat angemeldet zu sein! Hier nichts unterschreiben.
Die Strategen deklarieren irgendwas als med. / wissenschaftl. Studie die aber nicht gültig ist. Hier nicht ins Boxhorn jagen lassen. Dränge darauf die Studienanmeldung etc. zu sehen!!! Und ein GA ist nicht verbunden an irgendwelche Studien. Also, keine Unterschrift von Dir!

Will der GA Deine Begleitperson nicht zulassen, dann verabschiedest Du Dich höflich mit Deiner Beleitperson, gehst ins nächste Cafe etc . ihr schreib ein Protokoll, unterzeichnet dieses beide und umgehend ab an Dein Gericht!!!!

Lass Dich nicht via Weißkittel unter Druck setzen und ggf. mit Sprüchen das GA kann nicht erstellt werden wenn jemand dabei ist oder es geschieht im Auftrag des Gerichts - nun füge Dich und sei devot. Nein, der GA wird versuchen Druck auf dich auszuwirken. Nein, er darf es nicht. Lass Dich nicht verarschen!!!!

Wenn GA nicht will dann tschüß und Protokoll an SG!

Du hast auch Deine Rechte und lass dich nicht vom GA beeindrucken. Das versuchen die gerne.

Viele Grüße

Kasanda
 
hallo ratlose Chris,

ich kann momentan nicht (nach)sehen, wie lange es zum GA-termin noch hin ist. #Kasandras vorstellung ist in dem fall das mittel der wahl, wenn sich die RA'in gegen dich stellt:

einen einschreibebrief oder fax an den beuftragten SV mit dem hinweis, dass du von dem termin kenntnis genommen hast und diesen wahrnehmen kannst. dem untersuchungstermin wird gem. folgender bestimmung (worum gehts gleich wieder? § 13 Abs. 4 SGB 10 geht meistens) herr/frau X beiwohnen. gründe zur zurückweisung des beistandes, die nach § 13 Abs. 7 SGB 10 schriftlich mitzuteilen wären, liegen nicht vor.

damit hast du dem verfahrensmodus genüge getan, der ball (schriftliche! mitteilung) liegt beim SV. hält er das nicht ein und will die untersuchung nicht durchführen, hältst du ihm das schreiben vor. damit bist du auf der sicheren seite.


gruss

Sekundant
 
Hallo Chris,

ich werde auch das gleiche machen müssen. Habe noch kein Termin bekommen.

Hast Du bei den Gericht den Gutachter selber vorgeschlagen und ihn auch gefragt, ob er ihn bei Dir machen würde? Oder hast Du die Möglichkeit nicht gehabt?

Ich muss sagen, wenn der Beistand bei Gutachten verweigert wird, dann ist es ein deutlichen Warnsignal zu gehen!

Die Gutachten sollten generell live im Fernsehen übertragen werden, so dass die ganze Welt und auch die Sofarichter nachfolziehen können und kommentiren können, wo die Gerechtigkeit geblieben ist. Für so was würde ich jedezeit unterschreiben. Ich würde auch dann auf den Beistand nicht verzichten. Den die Kamera kann kaputt gehen.

Die Kameras würden uns und auch Gerichte entlasten. Warum sollte man nicht mit eigene Kamera die aufnahme bei Gutachter machen dürfen? So was sollte selbstverständlich und gesetzlich geregelt werden, wenn beide Parteien auf gleiche Augenhöhe behandelt werden.

Ich hatte das gleiche Problem wie Du mit suche nach Trauma Therapeuten. Und weiß ganz genau, wovon Du schreibst. Du bist ganz allein gelassen. Es geht einem nicht gut und du muß kämpfen jeden Tag aufs neue. Es ist ein Wahnsinnsweg.
Es ist so schwer überhaupt ersten telefonischen Gespräch mit TT herzustellen. Bei mir hat es mit dem freien Therapie Platz erst nach einem Jahr geklappt.

Habe davor eine TT gefunden und recht schnell, der nur für die BG arbeitet, der hatte keine Kassenzulassung. Obwohl, ich BG von Anfang an drüber schriftlich benachrichtigt habe, was da von der Seite BG später los war. Die haben ihn nach 10 Stunden gekündigt und ihm gesagt, er darf mich nicht mehr nehmen, die zahlen das nicht.

Ich frage mich, warum baut man BGs nicht ab, wenn die statt Verantwortung zu tragen die Kriegsschauplätze veranstallten?

Lg, Transparenz

Vielen Dank für Euere Infos und Euere Unterstützung
 
Hallo

der Termin ist nach mehrmaligem Verschieben am 09.02. Da gleube ich noch nicht wirklich dran. Aber das Gericht hat ja schon mehrfach die Frist verschoben, daher denke ich das er sich nicht nochmals traut eine Fristverschiebung zu beantragen.
Bisher habe ich noch keinen Termin bestätigt, wollte ich möglichst spät machen, damit er möglichst wenig Zeit hat zu agieren.
Da ich den Gutachter ja kenne und auch Grund habe mich von dem nicht behandeln zu lassen, verstärkt sich mein Problem tagtäglich.

Ich wusste das es schwer wird aber das mir auch meine Rechtsanwältin so in den Rücken fällt ist echt heftig. ICh werde in Januar dort aufschlagen gemeinsam mit meinem Lebensgefährten.

Euch einen schönen Abned und einen guten Start ins neue JAhr
Danke
Chris1966
 
Hallo,

das mit Deiner Anwältin ist echt komisch. Ja, Du must mit ihr klaren Text reden. Ich würde zu Eueren Termin mehr als eine Begleitung mitnehmen. Mit mehreren Menschn wird sie nicht "tanzen" so wie es ihr grade passt.

Ich würde sie fragen, ob es ihr bewußt ist, dass Du sie bezahlst, dass Du sie genommen hast, weil Du ihre Unterstützung brauchst und nicht dass sie gegen Dich arbeitet.

Für so viel Geld, die sie bekommt, muss sie Deine Bedenken und Befürchtungen verstehen und alles erdenkliche tun, um Dich zu unterstützen. Ich würde mich, wenn ich in Deiner Situation wäre, nach einen neuen Anwalt umschauen. Es ist sehr, sehr schwer, aber ich denke, es ist auch die Möglichkeit zu verhindern, dass die Situation "Bach runter geht".

Danke für Deine Wünsche. Ich wünsche Dir auch einen guten Start ins neue Jahr und dass sich alles wendet genauso wie Du es gerne hättest.

Ich wünsche ebenso allen anderen Opfer hier im Forum und auch Personal, die uns ermöglicht hier zu sein, die uns versteht und bestens unterstützt, ein gutes neues Jahr.

LG, Transparenz
 
hallo Chris,

der Termin ist nach mehrmaligem Verschieben am 09.02. Da gleube ich noch nicht wirklich dran. Aber das Gericht hat ja schon mehrfach die Frist verschoben

dann ist ja genügend zeit dem SV die mitteilung zu machen wie oben beschrieben, unverbindlich aber bestimmt.
was ich nicht verstehe: wie kommt das gericht dazu, termine, die der SV ansetzt, zu verschieben? es bestimmt doch nicht den kalender des SV ...? wenn terminiert ist, verlasse ich mich in dem fall auf eine gewisse verbindlichkeit. schliesslich ist es hier keine anfrage von deiner seite, ob es zu dem zeitpunkt passen würde.
aber es gibt zalreiche manöver und taktiken der verzögerung. gerade deshalb wäre eine bestätigung de termins sinnvoll, um aufzuzeigen, dass du den termin eingeplant hast und bei weiterer verzögerung auch mal entsprechend reagieren kannst.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant

der Gutachter verschiebt die Termine. Das Gericht mischt sich nicht ein.
Laut meiner Anwältin kann ich dem Verschieben nichts entgegenstellen. Das wäre normal. Aber immerhin schrieb der GUtachter nun das Gericht an und teilte die Verschiebung mit.

Guts Nächtle und vorher guten Rusch

Chris1966
 
Hallo und gutes neues Jahr!

Wie kann das sein, dass ein Gutachter nach eine Einladung von Gericht den Termin verschieben kann? Wie oft darf er den Termin verschieben?

Ist diese Taktik im Sinne des Patienten, um ihn zu unterstützen?

LG, Tansparenz
 
Es geht sich ja um eine Beweisanordnung durch das Sozilgericht.
Das Sozialgericht hat also den Gutachterauftrag an den Hauptgutachter geschickt. Mit dem Hinweis wer der zweite Gutachter ist. Im Gutachtenaufrag steht auch eine Frist bis wann es erledigt sein muss Der Hauptgutachter hat als erstes um Fristverlegung gebeten weil ja Sommerferienzeit sei und das zweite Gutachten ja erst nach seinem erstellt werden soll. Frist wurde verlängert. Der zweite Gutachter bekam dann Ende August (!)die Unterlagen. Vier Wochen wurde dann in dieser Praxis benötigt um festzustellen das ich dort keinen Termin im angegeben Zeitrahmen bekommen kann. Also nochmals Fristverlegung. Aber der Gutachter hat in der Zwischenzeit noch zwei Mal den bestehenden Termin verlegt. Die Frist Ende Februar besteht immer noch. Nur wage ich zu zweifeln ob der Hauptgutachter noch ein vernünftiges Gutachten erstellen kann da ihm rein theoretisch nur ein paar Tage bleiben fürs Auswerten und übersenden des Gutachtens an das Gericht.
Der zweite Gutachter ist hauptberuflich nicht mehr in seiner Praxis. Der hat einen ganz ganz wichtigen Posten in der oberen Ärzteetage. Dazu äußere ich mich aber nicht näher, da die BG in meinem Privatleben rumschnüffelt und ich Sorge habe das die hier mitliest.
Ich werde also nun mal den Termin bestätigen und wie Sekundant mir reit die Begleitperson anmelden. Nebenbei werde ich wohl erwähnen das mein Arbeitgeber, der mir für das Gutachten ja frei geben muß über diese Verschieberei nicht amüsiert ist, da er ja die Angestellten im Laden nicht zum Vergnügen hat sondern zum Arbeiten und meine Kollegen auch nicht immer einspringen können.

Chris1966
 
Hallo Chris,

wenn der zweite GA nicht mehr "klinisch" tätig ist, sprich nicht mehr in einer Klinik als Arzt oder selbstständig als Arzt mit Praxis agiert, dann teile dieses Umgehend dem Gericht mit.

So wie Du schreibst ist er ja "Angestellter" im "Administrativen Bereich".

Also sofort dem Gericht mitteilen inkl. Deines Vorschlages eines GA;) Nutze die Chance Dir selber einen GA zu suchen :cool:.

Denn wie will auch ein administrativ Angestellter "medizinisch arbeiten"????

Ist auch der Hintergrund warum Du keinen Termin bekommst. Keine geeigneten Räume, kein Untersuchungequipment, etc..



Nutze Deine Chance!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra

nene der ist schon in einer Praxis selbstständig. Aber hauptberuflich hat er einen anderen Posten. Das weiß ich, leider, aus dem Schreiben bzgl der Fristverlegung. Ich wusste schon das er diesen anderen Posten inne hat, aber das er dadurch seine (Gemeinschafts)Praxis nur auf Sparflamme fährt wusste ich nicht.
Kannst ja mal googlen.

Gruß
Chris1966
 
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