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Was passiert als nächstes? Sturzunfall aus 7m Höhe

sepp72

Neues Mitglied
Registriert seit
9 Mai 2021
Beiträge
18
Hallo zusammen, finde es Toll dass ich per Zufall auf diesem Forum gestoßen bin! Ich erhoff mir hilfreiche Tipps bzw. nötige vorgehensweise gegen der private Unfallversicherung.

der Unfall ist am 30.03.2020 um ca. 11:00 Uhr während der Arbeitszeit passiert
Beruf: Fassadenreiniger

Sturz durch Lichtkuppel aus 7m Höhe, aufprall auf hartem Untergrund (Fließen)

Diagnosen nach ca 1,5 Monaten (08.05.2020):

Hauptdiagnose:

- Hypertensive Entgleisung
- Erstmanifestation eines arteriellen Hypertonus mit diastolischer RR-Erhöhung
- CVRF: Hyperlipidämie, Hyperurikämie
- Transaminaseneröhung a.e medikamentös- toxisch
- Nachweis von 3- MRGN im Rektalabstrich am 03.05.2020
- Immobilität
- Kleine posttraumatische Hämatome Pankreasschwanz und linke Niere

Nebendiagnose:

- Polytrauma nach Sturz aus 7 Meter Höhe
- Dislozierter geschlossener subtrochantärer Femurfraktur rechts
- Zweitgradig offener mehrfragmentärer Olecranonfraktur links

Offene Reposition, Implantation PFNA rechter Femur und 5-Loch- Olecranonplatte mit Fibrewire- Cerclage und Spongiosaunterfütterung linkes Olecranon am 30.03.2020

- Symphysensprengung, ISG- Bandruptur links anterior

Symphysenplattenosteosynthese am 08.04.2020

- Nicht dislozierter Fraktur des Os sacrum
- Scapulafraktur links
- Mehrfragmentfrakturen der dorsalen 11. und 12. Rippen links
- Frakturen der Proc. Transversi BWK 10, LWK 1 links
- Fraktur des Proc. Spinosus des BWK 12
- Milzlazeration

Tur mir leid wegen der (zu) ausführliche Diagnose aber möchte da möglichst wenig offene Fragen haben :)

Krankenhausaufenthaltszeitraum: ca. 3 Wochen
Rehaaufenthaltszeitraum: ca 1 Monat
Krankengymnastikszeitraum: ca. 6 Monate

bisher hat die Unfallversicherung die Sofortleistung, Krankenhaustagegeld sowie Knochenbrüche problemlos überwiesen.

Jetzt nach über einem Jahr stelle ich aber fest, dass es nicht wirklich was wird mit einer besseren Genessung und gehe von einem bleibenden Schaden aus, also habe ich die Formulare für Invalidität von der Unfallversicherung verlangt.

Was passiert nun als nächstes?
Wie soll ich da vorgehen?
Mit welchem Invaliditätsgrad kann ich da rechnen? (mir ist schon klar dass niemand es genau wissen wird)
Was tun bei zu niedrig bemessenen Invaliditätsgrad?
Anwalt einschalten? Wenn ja, welche Fachanwälte?

Vielen lieben Dank für eure Aufmerksamkeit und Hilfe!
 
hallo sepp,

herzlich willkommen hier im Forum.

Zunächst habe ich eine Verständnisfrage an Dich:

was hat die BG - die gesetzliche Unfallversicherung bisher gezahlt bzw. anerkannt bei dir?

Lg. Rolandi
 
Hallo,
die Private Unfallversicherung wird Dich zu einem Gutachter Ihrer Wahl schicken. Dann wirst Du einen ersten konkreten Anhalt haben, wie es mit dem Invaliditätsgrad aussieht. Dann schaue bitte in Deine Versicherungsbedingungen (in das kleingedruckte) dort sollte stehen, ob eine Neubemessung zum Ablauf des 3.Jahres erfolgen kann und wer dort den Gutachter beauftragen kann. Die Höhe Deiner Invalidität wird übrigens nicht nach den Diagnosen sondern nach den verbleibenden Schäden berechnet.
Anwalt ist derzeit noch Luft. Erst wenn ihr euch nicht verständigen könnt würde ich einen Anwalt beauftragen. Und natürlich einen Anwalt, der sich ausdrücklich darauf versteht. Hier geht es um größere Summen :) und da ist kein Wald und Wiesen Anwalt angesagt.

Alle Unterlagen sichern und anfordern, Du wirst sie sicher auch in der Auseinandersetzung mit der BG benötigen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Rolandi,

Ich bekomme aktuell 80% von meinem damaligen Gehalt Verletztengeld.
Der Unfall allgemein wurde anerkannt sowohl bei der BG sowie der PUV.
Falls was anderes gemeint ist, bitte kurz darauf ansprechen.

Hallo Seenixe!

Vielen Dank für die Information, allerdings habe ich dazu noch 2 weitere Fragen:

- Im Fall dass ein Anwalt eingeschaltet werden muss, welcher Anwalt/Anwälte würde hier in Frage kommen? (Fachgebiet/e)
- also Anwalt nur wenn es um größere Summe geht einschalten?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo sepp72,

für einen eventuellen Rechtsstreit mit der BG brauchst Du einen Sozialrechtler. Für einen eventuellen Rechtsstreit mit der PUV brauchst Du einen Versicherungsrechtler. Das hängt damit zusammen, dass beide Verfahren völlig voneinander abweichen. Während im Sozialrecht der Ermittlungsgrundsatz für den Richter gilt, ist das im Falle des Zivilprozess gegen die PUV komplett anders.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär!

Vielen Dank für deinen Beitrag! Muss ich sonst noch irgendwas wissen?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo sepp72,

Du solltest alle Beweise, die Deinen Unfall angehen, sorgfälltig sichern und aufbereiten. Gerade im Zivilprozess bist Du beweispflichtig. Da kann sich die PUV entspannt zurück lehnen. Und im Sozialgerichtsbereich ist es vorausschauend, um die Tätigkeit des Richters einschätzen zu können.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Vielen Dank an alle für die zahlreiche Tipps!

Heute kam endlich der Rentenbescheid an und diese wird als "Rente wegen voller Erwerbsminderung" erkannt.

was bedeutet dies für mich in dieser hinsicht? Falls noch weitere Fakten gebraucht wird, die ich dem Rentenbescheid entnehmen muss, so sagt mir dies bitte bescheid.
 
Hallo zusammen! Ich bekam heute eine Rückmeldung von der PUV! In dem Schreiben steht, dass Sie mir 11.200€ (28% Invalidität) anbieten ohne Begutachtung.. was soll ich da machen annehmen oder einen Gutachter beauftragen?

Wenn ich einen Gutachter nehme, mit welcher Höhe wird man da eher rechnen können?

Viele Grüße an alle und Danke schonmal im Vorraus an alle!
 
Hallo Sepp,

nicht du kannst dir einen Gutachter aussuchen, sondern die PUV bestimmt einen Gutachter.

Bei der BG ist dieses anders.

MFG Marima
 
Hallo

Welche Schäden sind verblieben, mit welchen Verschlechterungen ist zu rechnen, von welcher Invaliditätshöhe geht dein Facharzt (oder mehrere) aus?
Dort würde ich das besprechen.

LG
 
im Grunde genommen ist die Frage, wie gehe ich da am besten vor?
 
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