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Was passiert als nächstes? Sturzunfall aus 7m Höhe

Hallo Sepp

Verpass keine Fristen, verschick so wichtige Schreiben wie einen Widerspruch nachweisbar.
Das fristgerechte und (zunächst unbegründete) Widerspruchschreiben würde ich ergänzen durch den Antrag auf vollständige Akteneinsicht und diesen Antrag begründen damit, dass für die nachfolgende Begründung des Widerspruchs die Kenntnisnahme der Akte eine wesentliche Grundlage darstellt.

LG
 
Hallo, vielen Dank an alle für die bisherige Antworten!

Widerspruch ohne derzeitige Begründung wurde bereits eingereicht.. Habe überlegt mich durch die VdK in der Sache vertreten zu lassen, da ich Mitglied in dem "Verein" bin. Wie sind eure Erfahrungen damit ?

Überraschenderweise ist heute bereits das Gutachten tatsächlich angekommen! so schnell habe ich damit nicht gerechnet.

Kann euch auch kurz darüber berichten was kurzgefasst drin steht, die zum Ergebnis des MdE-Werts geführt hat, seitens des Gutachter:

neuro-psychiatrisches Gutachten: 10% MdE

- Höhenangst
- isoliert phobische Störung

chirurgisches Gutachten: 20% MdE

- Scapulafraktur links
- Rippenserienfraktur links
- Zweitgradig offene Olekranonfraktur links (AO21C3-Fraktur)
- Becken-B-Verletzung mit Symphysensprengung, ISG-Verletzung links
- Unverschobene Os sakrum-Fraktur
- Subtrochantäre Femurfraktur rechts (AO32A3-Fraktur)
- Milzlazeration

die Gutachter sagen zudem "Bei fehlenden Überschneidungen empfehlen wir der Verwaltung eine Gesamt-MdE von 30%"

kommen wir nun zum nächsten Schritt. Wie würdet ihr jetzt nun als nächstes vorgehen, nachdem man den "vorläufigen" Widerspruch eingereicht hat ?

Mit freundlichen Grüßen
Sepp72
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen!

Es gibt wieder neuigkeiten!

Nachdem ich von der PUV das Gutachten machen lassen haben, kam heute der Bescheid indem drin steht, dass insgesamt 20% anerkannt wurden!

Angebot der PUV: 34,5%
Gutachten, seitens der PUV: 20,0%

Bin echt enttäuscht, damit bin ich nicht zufrieden. Der Gutachter war total abgelenkt an dem Tag, da andauernd andere Ärzte im Raum kamen. Die ganze Prozedure dauerte wenn überhaupt 20 Minuten.

Was kann ich nun als nächstes tun?

Vielen Dank an alle!!
 
Hallo Sepp72,
Schaue bitte in Deine Versicherungsbedingungen an. In den meisten Versicherungen ist festgelegt, wann eine letzte Begutachtung möglich ist und wer die Berechtigung zur Beauftragung des Gutachters hat. Da der Unfall 2020 war gehe ich davon aus, dass Du bis 2023 Zeit hast, eine erneute Begutachtung zu beauftragenl. Also der Versicherung schriftlich mitteilen, dass Du nicht mit der Beurteilung einverstanden bist und eine erneute Begutachtung zum Ende des Beurteilungszeitraumes verlangst. Bitte schauen, ob Du den Gutachter beauftragen kannst.

Dann suchen....

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Sepp 72,

Du schreibst etwas vom Rentenbescheid wegen Erwerbsminderung. Ist der Bescheid auf Dauer oder befristet?

1. Rente von der BfA ist separat von eventuellen BG Renten oder PUV Renten zu betrachten und zu behandeln.

Rente von der BG erhälst Du frühestens nach Auslaufen des Verletzengeldes. Die BG wertet auch anders als die PUV, die nach der Gliedertaxe bewertet.

Bei der BG z. B. werden die verbleibenden Schäden nicht zusammenaddiert, sondern irgendwie zusammengerechnet, sodass es möglichst wenig wird. S. mal Tabelle Anhaltswerte.
Die PUV richtet sich nach der Gliedertaxe und hier wird je nach dem der auf Dauer verbliebende Schaden gewichtet und zusammenaddiert.

Die PUV hat in der Regel längstens drei Jahre Zeit, Dich zu begutachten. Die erste Feststellung sollte mit Ablauf des ersten Jahres nach Unfall + 3 Monate von einem Facharzt dokumentiert worden sein. Wenn Du dann der Meinung bis, es ist keine Besserung in Sicht oder mit Ablauf der drei Jahre zu erwarten, kann ich Dir nur aus unserer Erfahrung sagen, lasse selber ein Gutachten mit entsprechenden Fachrichtungen erstellen. Kostet zwar Dein Geld, aber es kann Dir auch helfen.
Achte auf die Fristen mit Ablauf der drei Jahre und damit ist der Tag des Unfalls gemeint.

Danach hat die Versicherung kein Recht mehr, Dich zu begutachten. Beachten Deine Versicherungsbedingungen.

Ein Anwalt kostet sehr viel Geld, da der Versicherungswert bzw. Anspruchssumme der Streitwert ist. Du kannst im Vorwege eine ganze Menge für Dich selber tun, indem Du die festgestellten Diagnosen sammelst.

Bei der BG wird es schwieriger, mache Dich auf ein langes Prozedere gefasst. Wir haben insgesamt 13,5 Jahre gebraucht.

Mit welchen Dauerschäden ist denn zu rechnen, bzw. inwieweit wirst Du auf Dauer beeinträchtigt sein?

Liebe Grüße

Reickja
 
Hallo seenixe!

Vielen Dank für deinen Rat. Habe aufjedenfall ein Schreiben an die PUV geschickt, dass ich damit nicht einverstanden bin und um ein Zweitgutachten verlange mit der Möglichkeit einen eigenen Gutachten vorzuschlagen. Mall schauen was die hierzu sagen.

Hallo Reickja!

Vielen Dank für die zahlreiche Informationen!
Rente ist aktuell befristet. Spätestens zum Ablauf des 3 Jahres seit Unfalltag wird dann entschieden ob auf Dauer oder nicht.

Dauerschäden bzw. Verbleibende Schäden sind, die vom Arzt auch bestätigt worden sind:

Einschränkungen und verminderte Belastbarkeit:

Rechter Bein
Linker Ellenbogen
Rechte Schulter
Rechte Beckenleiste
Rücken auf der linken Seite samt Rippen

Unter anderem wurde eine phobische störung festgestellt.

Ich verstehe echt nicht wie ein Gutachten so dermaßen unrealistisch ausgestellt werden kann. Wie kann das sein?

Im Gutachten steht von wegen so vereinfacht wie:" Ja, da ist zwar was aber geht in Ordnung"

Mit freundliche Grüßen
Sepp72
 
Hallo zusammen!

Habe mittlerweile die Bestätigung von der PUV erhalten dass September 2022 eine erneute Begutachtung stattfindet. Habe ehrlich gesagt meine Zweifel dran, dass dies höher ausfallen wird, weil man öfter im Internet liest, dass solche Gutachteninstitute die von der PUV beauftragt werden "zusammen arbeiten". Den Gutachter kann ich mir leider nicht selbst aussuchen.
Wie soll ich den vorgehen, falls das Gutachten wieder ungerecht ausfällt?

Mit freundlichen Grüßen an alle
Sepp72
 
Hallo,
bitte prüfe die Berechtigung zur erneuten Begutachtung. Nicht im jeden Fall ist die Versicherung dran mit der Auswahl. Bereite Dich lieber darauf vor, ein eigenes Gutachten vor Ablauf der 3-Jahresfrist erstellen zu lassen. In jeder Auseinandersetzung eine gute Investition, wenn man ein Gutachten seiner Wahl in den Händen hält. Bitte Versicherungsbedingungen studieren.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe!

Vielen Dank für deinen Beitrag! Hast du bzw. andere die sich mit der Materie auskennen eventuell eine Idee wie man dann vorgehen sollte, falls die PUV ein eigenes Gutachten nicht in Betracht zieht und dementsprechend reguliert, was man tun soll? Rechtsanwalt, wäre natürlich die beste Entscheidung, nur habe ich leider keine Rechtschutzversicherung :/ Und dennoch würde mich interessieren, wie es wäre wenn man Gerichtlicht "gewinnt", wer dann für die ganzen Kosten aufkommt.

Mit freundlichen Grüßen
Sepp72
 
Hallo Sepp72,
erst einmal die Berechtigung für die Beauftragung klären. Bereits jetzt Ärzte ansprechen, ob sie Gutachten erstellen. Selbst mit einem Privatgutachten erstellt innerhalb des 3-Jahreszeitraums kann die Versicherung nicht übergehen. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung (Du mußt die Versicherung verklagen) mußt Du die Gerichtskosten erst einmal tragen. Diese gehen eigentlich immer in den 4-stelligen Bereich. Im Verfahren muß der die Kosten dann tragen, der verliert. Notfalls im Verhältnis. Deshalb ist die Frage eines vernünftigen Gutachtens sehr wichtig.

Gruß von der Seenixe
 
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