Hallo Sepp 72,
Du schreibst etwas vom Rentenbescheid wegen Erwerbsminderung. Ist der Bescheid auf Dauer oder befristet?
1. Rente von der BfA ist separat von eventuellen BG Renten oder PUV Renten zu betrachten und zu behandeln.
Rente von der BG erhälst Du frühestens nach Auslaufen des Verletzengeldes. Die BG wertet auch anders als die PUV, die nach der Gliedertaxe bewertet.
Bei der BG z. B. werden die verbleibenden Schäden nicht zusammenaddiert, sondern irgendwie zusammengerechnet, sodass es möglichst wenig wird. S. mal Tabelle Anhaltswerte.
Die PUV richtet sich nach der Gliedertaxe und hier wird je nach dem der auf Dauer verbliebende Schaden gewichtet und zusammenaddiert.
Die PUV hat in der Regel längstens drei Jahre Zeit, Dich zu begutachten. Die erste Feststellung sollte mit Ablauf des ersten Jahres nach Unfall + 3 Monate von einem Facharzt dokumentiert worden sein. Wenn Du dann der Meinung bis, es ist keine Besserung in Sicht oder mit Ablauf der drei Jahre zu erwarten, kann ich Dir nur aus unserer Erfahrung sagen, lasse selber ein Gutachten mit entsprechenden Fachrichtungen erstellen. Kostet zwar Dein Geld, aber es kann Dir auch helfen.
Achte auf die Fristen mit Ablauf der drei Jahre und damit ist der Tag des Unfalls gemeint.
Danach hat die Versicherung kein Recht mehr, Dich zu begutachten. Beachten Deine Versicherungsbedingungen.
Ein Anwalt kostet sehr viel Geld, da der Versicherungswert bzw. Anspruchssumme der Streitwert ist. Du kannst im Vorwege eine ganze Menge für Dich selber tun, indem Du die festgestellten Diagnosen sammelst.
Bei der BG wird es schwieriger, mache Dich auf ein langes Prozedere gefasst. Wir haben insgesamt 13,5 Jahre gebraucht.
Mit welchen Dauerschäden ist denn zu rechnen, bzw. inwieweit wirst Du auf Dauer beeinträchtigt sein?
Liebe Grüße
Reickja