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Was passiert als nächstes? Sturzunfall aus 7m Höhe

hallo Sepp,

da du selbst mit keinem nick schliesst und nur im telegrafenstil schreibst, hoffe ich, dass der name passt.

deine fragen und zweifel finde ich berechtigt, denn wenn eine zahlungs-/ausgleichspflicht besteht, wird man sich am/unter einem limit halten, das tatsächlich zutreffen würde. nur zweifle ich daran, dass jemand hier beurteilen kann, ob das "angebot" mit diesen 28% invalidität realistisch ist. ein versicherungsfachmann oder -mathematiker könnte da sicher konkreter darauf eingehen. angesichts deiner umfangreichen aufzählung von schädigungen und verletzungen, den unbekannten bleibenden schädigungen, sehe ich keine seriös mögliche antwort, auch wenn man sich zunächst einmal angesichts der schadensaufstellung über die 28-%ige einstufung fragen stellen kann.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sepp,

ich würde Dich bitten, etwas über die verbliebenen Einschränkungen zu schreiben, aber angesichts der Erwerbsminderungsrente gehe ich von einem viel höheren Invaliditätsgrad aus. Ich würde in jedem Fall das Angebot ausschlagen und einen Gutachter bemühen. Anschließend hast Du konkrete Anhaltspunkte und kannst im Zweifel immer noch den Klageweg bestreiten. Deine Erwebsminderungsrente hast Du, Deine BG-Rente (welche MdE-Höhe wurde Dir zuerkannt?) ist auch da. Alles was jetzt kommt ist zusätzlich und Dein Risiko, da zu verlieren ist sehr sehr gering.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo zusammen! Danke für die schnelle Antworten an alle!

Im Prinzip wurde alles annerkannt..

verbleibende Schäden sind diese:

- rechter Bein
- linker Ellenbogen
- rechte Beckenleiste
- Rücken auf der linke Seite samt Rippen
- rechte Schulter

Für dies alles wurde ohne Begutachtung 28% Invalidität gerechnet.

Gutachten vom BG wurde bereits gemacht, warte hier noch auf das Ergebniss..

Soll ich bei der PUV anrufen wegen Gutachten bemühen oder alles schriftlich vorgehen?
 
Hallo Sepp,
leider hast Du nur den Ort von Einschränkungen benannt, aber keine Beschreibung der jeweiligen Einschränkung. Bei den vielen Orten, bei denen es noch Einschränkungen gibt gehe ich aber von einer höheren Invalidität aus. Hattest Du mal mit einem deiner behandelnden Ärzten gesprochen?

Du solltest alles Schriftlich machen. Teile der PUV mit, dass Duvon einer viel höheren Invalidität ausgehst und Ihr Angebot dankend ablehnst. Sie mögen Dir einen Gutachter benennen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo!

Mit dem behandelnden Arzt habe ich darüber noch nicht gesprochen.

Ich habe das Gefühl dass seenixe ein sehr erfahrenes Mitglied ist, besteht den die Möglichkeit im telefonischen Kontakt zu tretten?

Ein Mitglied namens "Hotte" hatte eine ähnliche Erfahrung gemacht, besteht die Möglichkeit ihn irgendwie zu kontaktieren, weil die bei ihm auch rumgezickt habe er aber gut aus der Sache rausgekommen ist.

viele Grüße!
 
Hallo Sepp,
ich habe 13 Jahre mit meiner PUV gekämpft. Das hat sehr geschult. Da ich auch noch Auseinandersetzungen mit der BG hatte, habe ich mich sehr damit auseinandergesetzt. Was Dir ein telefonischer Kontakt bringen soll, ist mir nicht klar. Hier ist das Podium um sich auszutauschen. Hier unterliegt es auch der Kontrolle durch viele erfahrene Mitstreiter. Auch ich habe sehr sehr viel im und vom Forum gelernt und mir war es immer wichtig alles hier nachlesbar für alle zu beantworten. Wegen "Hotte" entweder Anschreiben in einem seiner Threads oder Sponsor werden und PN schreiben, was aber auch nicht so gern gesehen wird. Hotte war allerdings seit 2019 nicht mehr im Forum.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Sepp.

was macht es für einen Unterschied - Absturz von 2-3-5 oder 7 Metern, oder 10-12 Metern gemäß Deiner Überschrift mit Absturß 7 Metern?

Fakt ist: Was sind Deine Verletzungen und Deiner Invalidität?

Welche Mde hat Dir Deine BG zugesprochen?

Was sind Deine verbleibenden Schäden?

Bist Du berentet? In einer Umschulung? Wenn ja, welcher Kostenträger?

Hier hast Du mal eine gewisse Korrelation zu Deiner PUV. Hier kannst Du in dem Zivilverfahren Deine private RSV in Angriff nehmen!

Auch sehr interessant ist: Welchen GdB hat Du vom Versorgungsamt?

Viele Grüße

Kasandra
 
Vielen Dank an alle für die zahlreiche Beiträge!

Dies ist halt eben schwer zu beschreiben, die Schmerzen und Einschränkungen zu beschreiben.

An Kasandra:

Die Überschrift soll ungefähre Schäden zur Vorstellung bringen.. man kann von Glück reden dass man hier überleben kann.

GdB wurde heute beantragt, dies wird vermutlich auch seine Zeit brauchen, bis wir eine Rückmeldung bekommen.

Melde mich wenn es wieder mall was neues gibt.

Viele Grüße
Sepp
 
Hallo Seenixe,

Es gibt Menschen, denen es leichter fällt, zu reden, als etwas aufzuschreiben. Das Geschriebene "wiegt" gefühlt schwerer oder sie haben Angst, das jemand mitliest und sie identifiziert werden.

Es kann viele Gründe geben, dass jemand lieber redet, geht ja auch einfacher und schneller.

Das ist in einem Internetforum halt schwierig und deine Argumente wiegen auch schwer. Schwarmwissen ist einfach unbezahlbar.

Vielleicht wäre es möglich, Selbsthilfegruppen aufzusuchen oder sogar hier über das Forum Kontakte aufzubauen?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo zusammen!

Wollt euch kurz auf dem laufenden halten, was bisher passiert ist.

von der PUV kam bereits ein 2. Angebot, darin steht dass Sie auf 34,5% hochgegangen sind, ohne Gutachten.

Dieses setzt sich wie folgt aus und ich zittiere:

- rechte Bein 17,5%
- linker Arm 7,0%
- weitere Unfallverletzungen 10,00%

Zur Anmerkung:

Dieses Satz "weitere Unfallverletzungen" kommt mir ehrlich gesagt sehr komisch vor.
Weil dies in Wahrheit 3 weitere verbleibende Einschränkungen sind. Diese sind:

- rechte Beckenleiste
- Rücken auf der linke Seite samt Rippen
- rechte Schulter

Dies wurde im Prinzip in einem "Topf" reingeschmissen und einfach für alle 10% ausgewertet..

Dieses Angebot habe ich ebenfalls abgeschlagen und bat um einen Gutachter. Den Gutachtertermin habe mittlerweile bekommen. Das Gutachten findet am 24.11.21 bei Prof. Dr. med. Christof Burger in UKB (Universitätsklinikum Bonn)

Nun zur BG:

Ich bekam auch mittlerweile den Rentenbescheid von der BG.
Ermittelter Wert 30% MdE

Dies find ich, sei niedrig bemessen. Ich werde hier einen Widerspruch einlegen nachdem die Gutachterunterlagen bei mir angekommen sind.

Wenn jemand weiß, was das beste Vorgehen ist oder mir einen Anwalt für Sozialrecht empfiehlt, falls die BG mein Widerspruch abschlägt, wäre ich sehr dankbar dafür :)

Mit freundlichen grüßen an alle
sepp72
 
Hallo Sepp,

Du musst innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen.

Ich werde hier einen Widerspruch einlegen nachdem die Gutachterunterlagen bei mir angekommen sind.

Du weißt ja nicht, wie schnell Dir die BG die Gutachten zusendet :cool:.

Also, pack alles in ein Schreiben:

...ich lege Widerspruch zeit und fristgerecht ein.

Gleichfalls beantrage ich kompl. Akteneinsicht. Bitte senden Sie mir diese auf CD zu.

MfG

Viele Grüße

Kasandra
 
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