Hallo zusammen! lang ist es her und melde mich erneut mit neuen Infos.. Ich hoffe euch allen geht es soweit gut
von der BG:
Am 11.08.22 wurde inzwischen ein Gutachten für unbestimmte Zeit wegen Minderung auf Erwerbsfähigkeit gemacht. Der Bescheid kam auch soweit an, am 25.10.22.
vorläufige MdE: 30% (davor) - unbestimmte Zeit: 30% (Jetzt)
Es hat sich also nichts verändert. Nur ist es so dass sich mein Zustand verschlechtert hat.. dies habe ich dem Gutachter auch gesagt.
Sie schreiben:
"Als Folge Ihres Arbeitsunfalles erkennen wir an:
Geringe endgradige Bewegungseinschränkung des linken Schultergelenks nach Bruch des rechten Schulterblattes, endgradige Bewegungseinschränkung des linken Elenbogens nach Bruch, allseitige Bewegungseinschränkung des rechten Hüftgelenks nach Bruch des Beckens mit Riss der Schambeinfuge und Verletzung des Kreuz-, Darmbeingelenks, Muskelminderung des rechten Beins und Beinverkürzung um 1cm rechts nach Bruch des rechten Oberschenkelknochens, eine Drehdifferenz des rechten Fußes sowie Höhenangst."
Ich würde gern Widerspruch einlegen, sollte ich dies am besten mit einem Anwalt machen, ich habe mir inzwischen eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen für alle Fälle.
von der PUV:
Ich bekam ein Brief von der PUV für eine Neubemessung, der Gutachter wird sich die nächsten Tage melden, schreiben Sie.
Nur wie ist es jetzt wenn man da mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, sollte ich einen Anwalt nehmen? Wie gesagt Rechtschutz besteht.
Nochmal zu Erinnerung:
Angebot der PUV: 34,5%
1. Gutachten: 20%
Ich hoffe Ihr könnt mir paar Tipps geben was ich als nächstes machen soll.
Vielen Dank an alle. Bleibt gesund