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Was passiert als nächstes? Sturzunfall aus 7m Höhe

Hallo Sepp

Was meinst du mit: „falls die PUV ein eigenes Gutachten nicht in Betracht zieht und dementsprechend reguliert“?
Meinst du damit ein von dir beauftragtes und finanziertes GA (Privatgutachten)?

Was steht in deinen Versicherungsbedingungen genau zu Begutachtungen?

LG
 
Hallo zusammen! lang ist es her und melde mich erneut mit neuen Infos.. Ich hoffe euch allen geht es soweit gut :)

von der BG:

Am 11.08.22 wurde inzwischen ein Gutachten für unbestimmte Zeit wegen Minderung auf Erwerbsfähigkeit gemacht. Der Bescheid kam auch soweit an, am 25.10.22.

vorläufige MdE: 30% (davor) - unbestimmte Zeit: 30% (Jetzt)

Es hat sich also nichts verändert. Nur ist es so dass sich mein Zustand verschlechtert hat.. dies habe ich dem Gutachter auch gesagt.

Sie schreiben:

"Als Folge Ihres Arbeitsunfalles erkennen wir an:

Geringe endgradige Bewegungseinschränkung des linken Schultergelenks nach Bruch des rechten Schulterblattes, endgradige Bewegungseinschränkung des linken Elenbogens nach Bruch, allseitige Bewegungseinschränkung des rechten Hüftgelenks nach Bruch des Beckens mit Riss der Schambeinfuge und Verletzung des Kreuz-, Darmbeingelenks, Muskelminderung des rechten Beins und Beinverkürzung um 1cm rechts nach Bruch des rechten Oberschenkelknochens, eine Drehdifferenz des rechten Fußes sowie Höhenangst."

Ich würde gern Widerspruch einlegen, sollte ich dies am besten mit einem Anwalt machen, ich habe mir inzwischen eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen für alle Fälle.

von der PUV:

Ich bekam ein Brief von der PUV für eine Neubemessung, der Gutachter wird sich die nächsten Tage melden, schreiben Sie.

Nur wie ist es jetzt wenn man da mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, sollte ich einen Anwalt nehmen? Wie gesagt Rechtschutz besteht.

Nochmal zu Erinnerung:

Angebot der PUV: 34,5%
1. Gutachten: 20%

Ich hoffe Ihr könnt mir paar Tipps geben was ich als nächstes machen soll.

Vielen Dank an alle. Bleibt gesund :)
 
Hallo Sepp

zu BG:
Gibt es Messwerte zu den Bewegungseinschränkungen „in geringem Maß“ (oder vergleichbare Formulierungen)??

Eine Verschlechterung oder Verbesserung des gesundheitl. Zustands muss später feststellbar sein. Was ist also „gering“?
Zunächst würde ich solch einem Bescheid, wenn das der genaue Wortlaut ist, widersprechen und konkrete Messwerte als Anhaltspunkt für „gering“ (etc., andere Formulierungen aus dem Bescheid raussuchen) erfragen … als Ergänzung des Gutachtens.

LG
 
Hallo HWS,

Messwerte sind vorhanden, nur bin ich da kein fachmann in der Richtung..

Grüße
 
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