Danke für die schnellen Antworten aber nach 1 1/2 Jahren bekommt man doch kein Krankengeld mehr woher bekomme ich dann Geld und wo bin ich Krankenversichert? Ach die Deutschen Gesetze ist echt schlimm als Opfer bist du ein A.......................Echt Danke Danke Danke
hallo andreaB,
nach ablauf des krankengeldes bekommst du alg I, (laufzeit, abhängig von deinem alter min 1/max 1 1/2 jahre)sollte dein arbeitgeber dich trotz schwerbehinderung betriebsbedingt kündigen. dein materieller schaden wird dir ausgeglichen, d.h. kg ist weniger als lohn, differenz gleicht der haftpflichtversicherer aus, alg weniger als kg, differenz gleicht kfz versicherer aus. solltest du nach einer eventuellen kündigung durch deinen arbeitgeber voll erwerbsgemidnert sein und eine erwerbsmidnerungsrente beziehen, die weniger geld bedeutet, als lohn, kg, alg I, gleicht dir der versicherer die differenz auch aus, da diese rente unfallabhängig ist. solltest du mal wieder zukünftig arbeiten und in dem job, in dem du dann unfallabhängig beschäftigst bist, weniger verdienen als in deiner alten tätigkeit, muss der versicherer dir die differnez zwischen dem fiktiven gehalt bei deinem letzten ag zu deinem lohn bei dem neuen ag ausgleichen. solltest du den neunen arbeitsplatz einmal unfallbedingt wieder verlierne, ist der versicherer weiterhin in der leistungspflicht, da du diesen arbeitsplatz nur ´nehmen musstest, weil es den unfall gab. ohne unfall wirst du bei deinem alten ag weiter beschäftigt gewesen. dies gilt alles allerdings nur, wenn du zum unfallzeitpunkt einen arbeitsvertrag auf unbestimte zeit hattest. hier wird dir der erwerbsschaden bis zum heutigen gesetzlichen renteneintrittsalter erstattet. bei befristeten arbeitsverträgen zum unfallzeitpunkt sieht es allerdings anders aus und könnte zu einer verkürzung des erwerbsschadens in der höhe oder der laufzeit nach führen.
solltest du deine arbeit bei deinem jetzigen arbeitgeber behalten, (was dir zu wünschen wäre) und du verdienst dort unfallbedingt weniger ( weil du deine alte tätigkeit an deinem ursprünglichen arbeitsplatz wg der unfallfolgen nicht mehr ausüben kannst), gleicht dir der versicherer den minderverdienst aus.
allerdings, ist dies alles verbunden mit sehr viel stress, da der versicherer dich permanent versuchen wird in deinen ansprüchen zu drücken. du wirst dich auf einen sehr langen kampf um deinen schadenersatz einstellen müssen. dir steht materiell alles zu, es dauert nur eine sehr lange zeit, bis du deine ansprüche voll befriedigen kannst.
zudem unterliegst du einer schadenmidnerungspflicht und bist gehalten, den schaden nach § 254 bg gering zu halten.
das einzige was du brauchst, ist sehr viel geduld und viel eigeninitiative dich rechtlich zu informieren, wie du deinen schadenersatz durchsetzt. ein anwalt wird dir nur eingeschränkt und oberflächlich helfen. die haben meistens wenig ahnung und fischen nur an der oberfläche und gehen nicht ins detail, da das zu mühselig ist. der anwalt kann nur so gut sein, wie du selbst und du musst ihm alle infos liefern, damit die sache zu deiner zufriedenheit ausgeht.
die anwälte gehen immer nur den weg des gernigsten widerstandes !
eine gefahr droht allerdings:
reserverursache ( hypothetische od. überholende kausalität)
das könnte zur leistungsverweigerung in sachen verdienstausfall des versicherers führen !
viel erfolg
wünscht
scooterplus