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Was Mach ich nach 1 1/2 Jahren wenn das Krankengeld weg fällt :-)

AndreaB

Neues Mitglied
Registriert seit
23 Sep. 2006
Beiträge
89
Ich werde nach einem schweren Motorrad Unfall Sep 2006 vor August 2008 nicht mehr arbeiten können da ich einen schweren Plexus Schaden erlitten habe und noch viele op bevor stehen
Ich war nicht Schuld bei diesem Unfall ich bin auch in ungekündigter Stellung und ab diesem Unfall auch 50 % Schwerbehindert
Aber was mache ich wenn ab Dez 2007 mein Krankengel weg fällt ich bin doch dann nicht Arbeitslos und muß mich aber Arbeitslos melden damit ich Geld bekomme?
Und wie ist das dann mit der Krankenversicherung
Kennt sich jemand damit aus
Ich habe mit schon überlegt ob ich mit meiner Firma spreche aber wenn ich mich zuvor wiedereingliedern lasse und dann weil noch op bevor stehen sicherlicj wieder monate krank bin ich weiss nicht was macht man da
 
Hallo AndreaB,
Dein Motorradunfall war doch nicht durch Dich verschuldet. War es ein Verkehrsunfall mit Unfallgegner? Dann muß die Differenz zum normalen Verdienst die gegnerische Versicherung tragen. Damit solltest Du eigentlich vernünftig abgesichert sein.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo AndreaB.......
tut mir Leid mit deinen Unfall.....aber du brauchst so wie Seenixe schon geschrieben hat,keine Angst zu haben........so lange du durch die Unfallfolge Verdienstausfall hast zahlt diese zu 100% der Unfallverursacher(Versicherung).........Arbeitslos must du dich auch nicht melden weil du ja in ungekündigter Stellung bist......und ich glaube nicht das dein Arbeitgeber dich kündigt bei einer 50% Behinterung........und wenn doch Unterschreibe nichts ohne dein Anwalt zu informieren........auch wenn du Arbeitslos sein würdest würdes du kein Geld vom Arbeitsamt bekommen weil du den Arbeitsmarkt nicht zu verfügung stehst durch deine Verletzung........
ich wünsche Dir auf jeden Fall eine schnelle Genesung
und vieleicht eine Motorradsaison/2008.................
Gruss
Schmerz
 
Aber nach 1 1/2 Jahren bekommt man doch kein Krankengeld mehr

Danke für die schnellen Antworten aber nach 1 1/2 Jahren bekommt man doch kein Krankengeld mehr woher bekomme ich dann Geld und wo bin ich Krankenversichert? Ach die Deutschen Gesetze ist echt schlimm als Opfer bist du ein A.......................Echt Danke Danke Danke
 
Danke für die schnellen Antworten aber nach 1 1/2 Jahren bekommt man doch kein Krankengeld mehr woher bekomme ich dann Geld und wo bin ich Krankenversichert? Ach die Deutschen Gesetze ist echt schlimm als Opfer bist du ein A.......................Echt Danke Danke Danke

hallo andreaB,

nach ablauf des krankengeldes bekommst du alg I, (laufzeit, abhängig von deinem alter min 1/max 1 1/2 jahre)sollte dein arbeitgeber dich trotz schwerbehinderung betriebsbedingt kündigen. dein materieller schaden wird dir ausgeglichen, d.h. kg ist weniger als lohn, differenz gleicht der haftpflichtversicherer aus, alg weniger als kg, differenz gleicht kfz versicherer aus. solltest du nach einer eventuellen kündigung durch deinen arbeitgeber voll erwerbsgemidnert sein und eine erwerbsmidnerungsrente beziehen, die weniger geld bedeutet, als lohn, kg, alg I, gleicht dir der versicherer die differenz auch aus, da diese rente unfallabhängig ist. solltest du mal wieder zukünftig arbeiten und in dem job, in dem du dann unfallabhängig beschäftigst bist, weniger verdienen als in deiner alten tätigkeit, muss der versicherer dir die differnez zwischen dem fiktiven gehalt bei deinem letzten ag zu deinem lohn bei dem neuen ag ausgleichen. solltest du den neunen arbeitsplatz einmal unfallbedingt wieder verlierne, ist der versicherer weiterhin in der leistungspflicht, da du diesen arbeitsplatz nur ´nehmen musstest, weil es den unfall gab. ohne unfall wirst du bei deinem alten ag weiter beschäftigt gewesen. dies gilt alles allerdings nur, wenn du zum unfallzeitpunkt einen arbeitsvertrag auf unbestimte zeit hattest. hier wird dir der erwerbsschaden bis zum heutigen gesetzlichen renteneintrittsalter erstattet. bei befristeten arbeitsverträgen zum unfallzeitpunkt sieht es allerdings anders aus und könnte zu einer verkürzung des erwerbsschadens in der höhe oder der laufzeit nach führen.
solltest du deine arbeit bei deinem jetzigen arbeitgeber behalten, (was dir zu wünschen wäre) und du verdienst dort unfallbedingt weniger ( weil du deine alte tätigkeit an deinem ursprünglichen arbeitsplatz wg der unfallfolgen nicht mehr ausüben kannst), gleicht dir der versicherer den minderverdienst aus.

allerdings, ist dies alles verbunden mit sehr viel stress, da der versicherer dich permanent versuchen wird in deinen ansprüchen zu drücken. du wirst dich auf einen sehr langen kampf um deinen schadenersatz einstellen müssen. dir steht materiell alles zu, es dauert nur eine sehr lange zeit, bis du deine ansprüche voll befriedigen kannst.
zudem unterliegst du einer schadenmidnerungspflicht und bist gehalten, den schaden nach § 254 bg gering zu halten.

das einzige was du brauchst, ist sehr viel geduld und viel eigeninitiative dich rechtlich zu informieren, wie du deinen schadenersatz durchsetzt. ein anwalt wird dir nur eingeschränkt und oberflächlich helfen. die haben meistens wenig ahnung und fischen nur an der oberfläche und gehen nicht ins detail, da das zu mühselig ist. der anwalt kann nur so gut sein, wie du selbst und du musst ihm alle infos liefern, damit die sache zu deiner zufriedenheit ausgeht.

die anwälte gehen immer nur den weg des gernigsten widerstandes !

eine gefahr droht allerdings:

reserverursache ( hypothetische od. überholende kausalität)

das könnte zur leistungsverweigerung in sachen verdienstausfall des versicherers führen !



viel erfolg

wünscht

scooterplus
 
Super Interessant

Vielen lieben Dank das war mir jetzt sehr hilfreich ja das mit dem Anwalt habe ich schon bemerkt leider !
Man hat auch irgendwie existens Ängste obwohl man nicht Schuld war.......aber das stimmt ich muß auch immer alles selber erkämpfen
Naja mal schauen wie das alles weiter geht ich habe jetzt nochmal Schmerzengeld durch meinen ANwalt gefordert den ich habe ja Schulden am Haus und unkosten man der verflixte Unfall!
Vielen lieben Dak das Forum und die Antworter sind Gold wert
 
Hallo Andrea,

bei der AA mußt Du Dich unbedingt 3 Monate vor Ablauf der KG-Zahlung melden! Spätestens, wenn Du die Mitteilung Deiner Krankenkasse erhältst, wann die Zahlung des KG endet. Das ist unabhängig davon, ob Du noch Arbeit hast.

Du mußt für diese Zeit Übergangsgeld (Höhe ALG I) nach § 125 SGB beantragen. Frag bei der AA ruhig ausdrücklich danach, manche Sachbearbeiter können nämlich mit dieser Sachlage kaum was anfangen. Man wird Dich dann allerdings auffordern, entweder einen Rentenantrag oder Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen (beides DRV).

Laß Dich da wirklich gründlich beraten, frag auch nach. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, daß Dir die gegn. Vers. den gesamten Verdienstausfall ersetzt, wenn Du nicht selbst aktiv wirst und alle Möglichkeiten nutzt, also in diesem Fall die Meldung bei der AA.

Da Du schon eine Schwerbehinderung hast, kannst Du Dich auch zusätzlich an den Reha-Berater der Rentenversicherung wenden zwecks Beratung.

Alles Gute und viel Glück!
 
Krankengeld nur 1 1/2 Jahre ist finde ich zu wenig

Vielen Dank aber dann muß ich mich Arbeitslos melden obwohl ich in ungekündigter Stellung bin ist schon komisch ich hoffe das bleibt auch so mit dem ungekündigtem ach ja da ist man ein Opfer und wird so fallen gelassen ist echt traurig
Ich habe nämlich ende diesen Jahres noch eine Handgelenks Versteifung vor mir und dann werde ich auch einen höherstellungs Antrag wegen meinen 50 % stellen oder
und auf der linken Seite ist mein Kiefergelenk so zerstört das ich keines mehr besitze ob das auch zum Behinderung gehört?
1000000000000000000000 Dank
 
Hallo Andrea,und ob das zur behinderung gehört,schau dich einmal im internet im behindertenrecht-versorgungsamt um, da findest du alles wesentliche aufgeführt, samt deinem gesamtgrad der behinderung.
:confused: und denk dran ob du rechtschutz hast,auch der vdk kann dir bei vielen behiflich sein,inkl.rechtschutz solltest eine mitgliedschaft in erwägung ziehen,schaden tuts nicht,auch in bezug um deine ansprüche durchzusetzen:):):):confused:

lg natascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Andrea,

sicher gehört das auch zur Behinderung! Wenn Du den Verschlimmerungsantrag stellst, dann gibt unbedingt sämtliche körperliche Beschwerden an! Auch evtl. psychische Einschränkungen, also Depressionen o.ä. kannst Du mit aufführen, wenn möglich, Befunde in Kopie beifügen.

Wegen der Arbeitsagentur: Du mußt unbedingt angeben, daß es um eine Aussteuerung KG geht und das Du ungekündigt bist. Dann wirst Du nicht als arbeitslos/arbeitssuchend, sondern als beschäftigungslos eingestuft. Aufgrund der vorliegenden Arbeitsunfähigkeit kommst Du dann auch nicht in die Vermittlung. Wahrscheinlich mußt Du aber einen Fragebogen für den Amtsarzt der AA ausfüllen, gib da auch alle gesundheitlichen Einschränkungen an. Bei mir wurde dann gleich nach Aktenlage (brauchte zu keiner Begutachtung) entschieden, daß ich noch länger als 6 Monate AU bin und demzufolge ein Rentenantrag empfohlen wird.

Wie gesagt, kümmere Dich rechtzeitig darum, denn so schnell geht es bei der AA dann auch nicht! Und bei allem, immer nachfragen, erklären lassen!

Viel Glück und gute Besserung!
 
Das ist ja interessant!

Danke für die Tips weist du sonst noch brauchbares
Ich bekomme bis März 2008 KG wann würdest du dich dann beim AA melden?
Hast du auch Erfahrungen wie das mit der Beschaffung von einem KFZ ist?
Bei mir hAT die gegnerische Versicherung nur den Betrag übernommen den auch die Rentenversicherung dazu gezahlt hätte da sie diesen Betrag eh in Regress von der gegnerischen Versicherung geholt hätten.
Außer diesen Betrag war die Versicherung nicht bereit zusätzlich was zu bezahlen ist das normal oder müßten sie mir nicht zusätzlich was zahlenOder kennst du jemand der da eine Ahnung hätte?

Grüßchen Danke :)
 
Hallo Andrea,

zur der Sache mit dem KFZ kann ich leider gar nichts sagen, da habe ich wirklich null Ahnung. Vielleicht antwortet aber darauf jemand, der damit Erfahrung hat!

Bei der Arbeitsagentur solltest Du Dich möglichst 3 Monate vor Leistungsbeginn melden, damit die Fristen gewahrt sind und eine nahtlose Zahlung erfolgt. Es hängt ja auch die weitere Sozialversicherung dran.
Die Krankenkassen schicken die Mitteilungen über Aussteuerung eigentlich rechtzeitig raus, spätestens nach Erhalt dieser Mitteilung gehst Du zur AA.

Ich wünsche Dir alles Gute!
 
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