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Was Mach ich nach 1 1/2 Jahren wenn das Krankengeld weg fällt :-)

Hallo Andrea,

sag mal, was ist das denn für eine Anwältin?

Bin selbst Rechtsanwaltsfachangestellte. Unsere Mandanten bekommen immer alle Abschriften und deren Vorschläge werden immer ernst genommen. Ein RA-Wechsel ist bei Rechtsschutz natürlich schwierig, aber ich würde mal ein ernstes Wörtchen mit der Anwältin sprechen. Schließlich hast du sie bauftragt, deine Interessen zu vertreten. Dann muss sie sich deine Interessen auch anhören. Außerdem entscheidet sie nicht allein über die weitere Vorgehensweise, dass muss sie mit dir abstimmen und nicht beleidigt sein, wenn du etwas vorschlägst. Dein Arzt stimmt ja schließlich auch die Behandlungen mir dir ab und macht nicht einfach irgendetwas.

Fakt ist: Du bist Auftraggeber und die RAin ist Dienstleister, du bezahlst, sie sollte machen, was du möchtest, und wenn das nicht sinnvoll ist, erklären, warum und einen besseren Vorschlag machen.
 
Das stimmt

Mino aber sie war beleidigt weil die Gegnerische Versicherung z.B. 5% von dem Lohnausgleich abzieht den das hätte mein Mann Benzin zur Arbeit gebraucht sagt die geg. Versicherung und das wollten wir uns nicht gefallen lassen aber sie sagte da können wir nichts machen und war beleidigt das war nur ein Beispiel jetzt haben wir noch mal beantrag Schmerzensgeld zu fordern bis jetzt weis ich noch nicht wieviel sie lässt sich schön viel Zeit ist ja nich tihr Geld und das Ärgert mich halt so arg und wenn ich dann immer nachfrage dann sagt sie wir haben doch Zeit sie vielleicht schon aber ich nicht ich habe zZ viele Ausgaben Autoumbau anmeldung vom Auto Versicherung usw. ich traue mich sie manchmal gar nicht mehr anrufen aber am Dienstag rufe ich sie mal an ich kann doch fragen wieviel sie nochmal fordert oder ist das zuviel?ß
 
Hallo Andrea,

das ist wirklich nicht zu viel verlangt. Normalerweise müssten sie mit Dir besprechen, wie viel sie fordern soll. schließlich gehts ja um den Schaden, den Du hast. Außerdem müsste das ja auch in ihrem Interesse sein, denn je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltsrechnung. Lass Dir einen Termin geben und red mal "Tacheles" mit ihr, dass kann ja wohl nicht angehen. Ansonsten würde ich das mal meiner Rechtsschutzvers. schildern und nach Anwaltswechsel fragen.

Gruß

mino
 
hallo andrea,

deine ra hat recht. die gegn.versicherung ist berechtigt mind. 5 % berufsbedingte aufwendungen vom verdienstausfall abzuziehen, es gibt entsprechende urteile von den zivilgerichten. in manchen fällen versucht die vers sogar 10 % einzubehalten, dass ist aber anzufechten.

tschüss


scooterplus
 
Ach

ich habe schon einen Termin beim nawalt gehabt und sie hat dann zu mir gesagt sie bestimmt wann wo was und wie was gemacht wird ............so ist das die rechschutzversicherung sagt das die Anwlätin schon Wissen wir was zu tun ist ja ich sags ja immer wieder als Opfer bist du ein A............ in Deutschland............
Liebe Grüße
 
re. Antwort

Hallo Andrea,

es soll zwar schwierig sein manchmal einen RA in die Wüste zuschicken,.. nur diese Auffassung würde diese Dame & Herr nur einmal äußern mir gegenüber. Ein zweitesmal würde es bei mir nicht geben.

Im Umkehrschluss, Sie erbringt eine Leistung für Dich ( Dienstleister ) und Du bist alleiniger Herrin des Verfahren ( Auftraggeber ). Das scheinen die Herrschaften in Ihrem Tonfall Dir gegenüber komplett vergessen zuhaben, solltest Du schnellstens' ändern diese Situation.
In diesem Sinne, sam
 
Hallöchen

soll ich was sagen ich wollte sie heute anrufen ob sie schon nochmal Schmerzensgeld beantragt hat aber ich trau mich gar nicht wer weiß was sie diesmal sagt( Sie haben doch schon was bekommen wir müssen langsam tun oder so)
 
Hi Andrea !

Soll ich Dir mal was sagen ?
Du wirst jetzt Deinen Mut zusammennehmen und die Dame anrufen.
Und wenn die wieder pampig wird, denke daran die verdient eine Menge Geld durch Dich.
Vielleicht machst Du es aber noch anders, suchst Dir nen anderen RA und fragst ober er/sie Deinen Fall übernehmen, natürlich auf R-Versicherung Basis,
dann brauchst Du nicht mehr mit der K.... zu sprechen

LG
Maja
 
STELL HIER MAL URTEIL VOM BGH EIN, mit der bitte an moderator zu verschieben.
BESONDERER VORWURF WEGEN NICHTERHEBUNG WEITERFÜHRENDER DIAGNOSTISCHER MAßNAHMEN !
AZ:BGH VI ZR39/87
NACH DIESEM URTEIL ist in der arzthaftung auch die nichtdurchführung erkennbarer und gebotener diagnosemaßnahmen dem fundamentalen diagnoseirrtum nahegestellt. --- heißt ärzte haben nicht entsprechend dem beschwerdebild des patienten behandelt.
 
Hallo Maja

na gut ich rufe sie morgen an aber unwohl ist mir schon dabei : Berichte dir dann davon :) Danke für die Mut zusprechung das ist aber schön...................
 
Hallöchen

ja sie hat Schmerzensgeld angefordert aber meinen Lohnausgleich noch nicht ich frage Euch wie wird den Der Lohausgleich gezahlt müßte der nicht monatl.ausbezahlt werden damit ich wieder auf mein normales Gehalt komme? Ich habe 50 % Schwerbehinderung möchte aber aufstocken wie mache ich das am besten ? Ich habe kein Kiefergelenk mehr und meine Zehe war angerissen seit dem kann ich nicht mehr lange und weit laufen
 
Hallo mir geht es genauso hatte am 9.7.2005 einen schweren Motorradunfall und auch Unschuldig die Versicherung bezahlt den Rest auf mein Gehalt drauf und so wie es aussieht auch noch sehr lange
 
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