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Was kann ich von meiner Unfallversicherung erwarten ?

Kuller 58

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Apr. 2017
Beiträge
2
Hallo zusammen !
Ich hatte 2016 einen Arbeitsunfall wodurch jetzt bleibende Schäden vorhanden sind.
Nun hatte ich einen Gutachtertermin welcher eine GdB von 25 % feststellte das Gutachten wurde nun an meine private Unfallversicherung gesandt .
Gemäß meines Versicherungsvertrages habe ich eine Versicherungssumme bei 100% Invalidität von 157500 Euro und eine Grundversicherungssumme von 30000 Euro und einer Progession von 525 .
Nun würde mich mal interessieren von welcher Summe die Unfallversicherung die Leistung berechnet und was ich an Zahlung zu erwarten habe.
Vielen Dank im vorraus für Eure Hilfe !
 
Hallo Kuller,

herzlich willkommen im Forum für Unfallopfer.

Deine private Unfallversicherung wird mit Sicherheit ein eigenes Gutachten über Deine
Beeinträchtigung durch den Unfall in Auftrag geben.

Der GdB wird anders berechnet als der Invaliditätsgrad in der privaten Unfallversicherung
Die prozentuale Invalidität in der PUV kann durchaus höher aber auch niedriger sein.

Die Entschädigung die von der Unfallversicherung zu zahlen ist, berechnet sich immer
nach der Grundsumme (hier 30.000 Euro) und die Progression spielt erst stufenweise
ab einer Invalidität über 25 % eine Rolle.

Rechenbeispiel:
Invalidität 25 % Versicherungssumme 30.000 Euro (30000 x 25 : 100)
Ergebnis 7500 Euro

Gruß Meggy
 
Danke !

Hallo Meggy
danke für Deine Ausführungen,das Gutachten welches die PUV in Auftrag gegeben hat liegt mir zwischenzeitlich vor dort schreibt der Gutachter eine Invalidität von 7/10 des Fusses allerdings liegt eine Beinschädigung aus dem Jahre 2001 von 1/6 Beinwert mit vor zieht die PUV jetzt was ab oder fallen die 1/6 nicht ins Gewicht.
Vielen Dank für Deine Mühe !
 
Hallo Kuller,

ob ein Vorschaden bei der Bemessung der jetzigen Invalidität in Abzug gebracht werden kann,
weiß ich leider nicht (kommt wahrscheinlich darauf an ob der Fuß bei der Bemessung 1/6 Bein,
völlig unversehrt war).

Wenn die PUV den durch das Gutachten festgestellten Invaliditätsgrad anerkennt müsste die
Berechnung so aussehen:

7/10 Fuß (Fußwert 40 %) Rechnung: 40 : 10 x 7 = 28 (Prozent Invalidität)

durch die Progression 525 erhöht sich die Berechnung (habe leider keine genaue Tabelle)
auf mindestens 34 %, die dadurch von der PUV zu zahlen wäre.

Rechnung : 30000 Euro : 100 x 34 % = 10.200 Euro Invaliditätsentschädigung
___________(wenn kein Vorschaden in Abzug gebracht wird)______________

Gruß Meggy
 
Hi @ all, und v.a. Kuller58,

meine Unfallversicherung hat sich damals (1996/97) auf/an die damaligen Gutachten gehalten. Gesundheitszustand/Invalidität zum Zeitpunkt, der Antragstellung?!
Max. (bei mir damals), binnen einem Jahr. Geltendmachung.
Krankenhaustagegeld, und Invalidität (zum Zeitpunkt des Jahres/Enddatum)
ansonsten, wie durch Meggy mitgeteilt - m.E.

die UV:
Gesundheitszustand binnen eines Jahres danach, wird zur Grundlage genommen.
- von dem Weiteren, Folgeschäden, wollen wir hier nicht reden. Ich möchte Dir keine Angst... machen!
Meggy, rechnet wie UV - damit kannst Du rechnen.

Bei mir gab es damals 11.500 DEM, Arm und Bein. Kopf sowie pp. anderes, wurden leider nicht berücksichtigt.
Ich selber habe viele, wie hier, andere knochentechn. Behinderungen, kopftechn. SHT 3 pp. die hätten, berücksichtigt werden müssen.
- Zum Zeitpunkt weiß man vieles nicht, und nimmt es "hin".
Nicht das der Geldbetrag das ausgleichen würde, und trotzdem...........
sei auf der Hut.

Bei mir wurde damals, die gen. und DER Gesundheitszustand zugrundegelegt. Summe aus Invalidität, Arme und und Bein. VIELES NICHT.
Vorbei!
Also sei, nur vorsichtig. Rechne mit allen Verletzungen, so gesehen.
Allles Gute!
 
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