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Was kann ich gegen das SG tun?

ondgi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22 Juli 2007
Beiträge
474
Ort
Hessen
Hallo an alle,
kurz zur Vorgeschichte meiner Frage, ich hatte bei meiner BG um Akteneinsicht
gebeten. Antwort war, ich könnte in der Verwaltung direkt einsicht nehmen oder,
da meine Akte wegen Klage beim Soz. Gericht ist dort um Einsichtnahme bitten.
Letzteres tat ich, da mir der Weg bis zur Verwaltung zu weit und zu beschwerlich
ist.
Meine Anfrage bei Gericht ergab, das die mir keine Einsicht geben wollen
da der von mir beauftragte Soz. Verband ja einsicht hatte und Kopien hat.

Ich muss dazu sagen das meine Einsichtnahme NICHTS mit der anhängigen Klage zu tun
hat. Im Gegenteil die Einsichtnahme sollte entscheitend sein ob ich eine weitere Klage
gegen BG und BVA machen muss wegen Verstoss gegen Datenschutz und
weiterer Dinge die ich aber erst anhand der Akte entscheiden kann.

Darf das Gericht mir die Akteneinsicht verwähren ohne Angabe von gesetzl.
Vorgaben?

ondgi
 
Hallo ondgi,

die Antwort ist eindeutig ja, das SG muss Dir keine weitere Akteneinsicht gewähren, da dein vertretender Sozialverband dies schon vorgenommen hat. Das musst Du Dir zurechnen lassen, den Du und der Soz.-Verband sind Partei in dem anhängigen Verfahren.

Aber der Soz.-Verband könnte eine erneute Einsichtnahme der Gerichtsakte mit nachvollziehbaren Gründen beantragen.

Gruss
kbi1989
 
Das heißt ich kann erst wieder Akteneinsicht nehmen wenn die Akte bei der BG
ist und die mir die Akte an meine Gemeindeverwaltung senden?
Ich verstehe die Welt nicht mehr, wenn ich trotz Recht auf Einsichtnahme
meine Akte doch nicht einsehen darf :confused:

ondgi
 
hallo, kbi1989

kann nicht ganz stimmen.
habe beim sg akteneinsicht nach §.. gefordert und erhalten.
allerdings wurden, vor meiner nase, seiten entfernt, die mich nichts angehen würden, da pers. notizen des richters.
da hats mich schon ein wenig gebeutelt.
mfg
pussi
 
Hallo

zitat pussi:
allerdings wurden, vor meiner nase, seiten entfernt, die mich nichts angehen würden, da pers. notizen des richters.
da hats mich schon ein wenig gebeutelt.

PUSSI es braucht dich nicht zu beuteln , notizen des richters wie eines arztes brauchen dir nicht ausgehändigt werden , dies ist allg. standart in der brd und richterlich durch grunsatzurteil bestätigt.

Deine Akteneinsicht beim SG verlief ja auch nach meiner kenntnis ein wenig außerhalb der norm ,grins immer schön die wahre chronologie einhalten.

Ansonaten habt ihr beide recht , man kann nie oft genug akteneinsicht beantragen, gerade bei der BG und PUV ist bescheiden ausgedrückt aktenmanipulation tagesgeschäft.

Erst gestern beantragte ein user erneut zum 5 mal binnen eines jahres akteneinsicht bei der BG, da seit 4 jahren unfallanzeigen unterschlagen wurden Tüv- Untersuchungsbefunde unterschlagen wurden, der TAD- bericht ein bollwerk von vorsätzlichen betrug dastellt.
Eigene veranlaßte Noxenuntersuchungsbefunde unterschlagen werden.

Mit dieser bglich bekannter verfahrensweise von betrug wollte diese BG nun die Patientin zu ihren gutachter Dr. Prager nach Castrop-Rauxel mit dieser akte schicken.

Die alternative zu begutachtung der .BG lautete Prof Dr. Merget BG - Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin Bochum Bürkle-de-la -Campo-Platz .

Nachdem das UO diesem betrüger von TAD dank ihres rechtsbeistandes überführte , war er urplötzlich nicht mehr zuständig und verwies an seinen kollegen in bochum , so die betrügerische kettensymtomatik der BG.

Allerdings hat die BG die rechnung ohne den wirt gemacht, das UO nicht ganz bescheuert besitz einen der besten rechtsexperten an ihrer seite.

Soviel sei verraten dieses gremium von gutachter wird sich weigern das UO zu begutachten , dafür sorgt der rechtsbeistand des UO mit einem 5 zeiler .

@ ondgi hol dir die akteneinsicht , und prüfe genau nach, in aller regel ist jede BG akte ein anlaß für einen volltreffer.

Möglichkeit a.) wäre die bg soll deine akte vom soz. gericht zurückfordern und dir die einsicht ermöglichen, oder b.)du wendest dich direkt selbst oder mit deinem rechtsbeistand an das gericht.
Du besitz das recht jederzeit akteneinsicht zu erhalten, also laß dich nicht mit erlogenen floskeln abspeisen.
Unter anderm §25 SGB X
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbx/25.html


in diesem sinn holzauge sei wachsam

vg natascha
 
Hallo,

Ich bin der Meinung, dass Kbi1989 vollkommen im Recht ist. Der Sozialverband hat mit Vollmacht die Interessen zu vertreten. Dazu gehört auch das Recht der Akteneinsicht. Zum Beispiel stand bei meiner Akte der handschriftliche Vermerk des Richters: "Dem Kläger ist keinerlei Auskunft zu erteilen, nur dem Anwalt".
Aber Du kannst, da es ein nach wie vor laufendes Verfahren ist, die Akte natürlich bei der BG einsehen...Diese haben eine 1:1 Kopie der Akte. Müssen ja das Verfahren weiter bearbeiten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo ,

in vorbezeichneter sache bitte ich zu berücksichtigen, nur die originalakte ist gegenstand jeglicher sachverhaltsaufklärung.

Nicht umsonst erscheint auf dem schriftverkehr zu gutachtern und gericht der zusatz wir übersenden ihnen die originalakte., und bitten darum diese nur per einschreiben zurückzusenden.

Deshalb immer die Originalakte einsehen.

vg natascha
 
Hallo Natascha,

Sachverhalte dieser Art sind auch mir in unzähligen Fällen bekannt. Einen solchen Rechtsbeistsand wünschte ich mir auch.

Gruss Guinness
 
Danke für die zeilen von euch, aber ich weiß trotzdem nicht weiter und
muss erst einmal meinen Soz. Verband kontaktieren.

ondgi
 
Hallo Ondgi,

hast Du Akteneinsicht bekommen? Mein Anwalt vom VdK meinte, dass ich es versuchen soll bei Gericht, aber die Chancen wohl gering sind... werde nachher mal dort anrufen!

Gibt es §en, die mir dieses Recht geben? Mein Anwalt hat nicht die gesamte Akte, sondern nur für sich wichtiges daraus kopiert...

VG Santafee
 
@ alle

bemüht euch in jedem fall darum, akteneinsicht zu erhalten, egal wie - aber selber sehen!
das, was für den rechtsverdreher nicht interessant erscheint, kann für euch wichtig sein.


habe mir jetzt vom gericht vorwerfen lassen müssen, dass der ra akteneinsicht hatte und nicht darauf reagiert hat (vergessen?)
also, anwaltsfehler, der mir zum nachteil gereicht.

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

ja immer hinterher sein!

Die Dame am Tele meinte ich dürfe Akteneinsicht nehmen...sie legt es dem Richter vor und ich bekomme dann Bescheid:) Hoffe es klappt! Durch meine Unnachgiebigkeit ist ein Fehler meines Anwaltes aufgefallen...hoffe, es war (noch) nicht zu meinem Nachteil! Kann es sein, dass VdK und BG "gemeinsame" Anwälte haben? Oder anders gefragt: Durch den Anwaltüberschuss und die Unterbezahlung in Verbänden...wie kann man da Korruption verhindern?:eek:

VG Santafee
 
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