Hallo an alle,
kurz zur Vorgeschichte meiner Frage, ich hatte bei meiner BG um Akteneinsicht
gebeten. Antwort war, ich könnte in der Verwaltung direkt einsicht nehmen oder,
da meine Akte wegen Klage beim Soz. Gericht ist dort um Einsichtnahme bitten.
Letzteres tat ich, da mir der Weg bis zur Verwaltung zu weit und zu beschwerlich
ist.
Meine Anfrage bei Gericht ergab, das die mir keine Einsicht geben wollen
da der von mir beauftragte Soz. Verband ja einsicht hatte und Kopien hat.
Ich muss dazu sagen das meine Einsichtnahme NICHTS mit der anhängigen Klage zu tun
hat. Im Gegenteil die Einsichtnahme sollte entscheitend sein ob ich eine weitere Klage
gegen BG und BVA machen muss wegen Verstoss gegen Datenschutz und
weiterer Dinge die ich aber erst anhand der Akte entscheiden kann.
Darf das Gericht mir die Akteneinsicht verwähren ohne Angabe von gesetzl.
Vorgaben?
ondgi
kurz zur Vorgeschichte meiner Frage, ich hatte bei meiner BG um Akteneinsicht
gebeten. Antwort war, ich könnte in der Verwaltung direkt einsicht nehmen oder,
da meine Akte wegen Klage beim Soz. Gericht ist dort um Einsichtnahme bitten.
Letzteres tat ich, da mir der Weg bis zur Verwaltung zu weit und zu beschwerlich
ist.
Meine Anfrage bei Gericht ergab, das die mir keine Einsicht geben wollen
da der von mir beauftragte Soz. Verband ja einsicht hatte und Kopien hat.
Ich muss dazu sagen das meine Einsichtnahme NICHTS mit der anhängigen Klage zu tun
hat. Im Gegenteil die Einsichtnahme sollte entscheitend sein ob ich eine weitere Klage
gegen BG und BVA machen muss wegen Verstoss gegen Datenschutz und
weiterer Dinge die ich aber erst anhand der Akte entscheiden kann.
Darf das Gericht mir die Akteneinsicht verwähren ohne Angabe von gesetzl.
Vorgaben?
ondgi