Hallo M3DIAN,
aus Deinem Beitrag
www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=22422#post22422
zitiere ich:
....unfall, ... Durchtrennung des Nervus Medianus und die Teildurchtrennungen zweier Beugesehnen der linken Hand . ... wurde... "wieder zusammengeflickt". Eine Durchtrennung des Nervus Medianus bringt die Taubheit der ersten 3,5 Finger mit sich (sprich Daumen, Zeigefinger, Mittelfinger und Innenseite des Ringfingers).
Folgende Einschränkungen sind immer noch vorhanden:
Einschränkung der Beweglichkeit des Daumens (Abspreizen)
Taubheit der Finger (nur kribbeln)
Die Versicherung wurde 1991 abgeschlossen. Ich nehme an, die AUB 88 wurden vereinbart.
Nach der Gliedertaxe der AUB 88 gelten als feste Invaliditätsgrade bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit
eines Daumens 20 %
eines Zeigefingers 10 %
eines anderen Fingers 5 %
eines Armes im Schultergelenk 70 %
Meiner Meinung nach ist die Bewertung des Arztes nach dem Armwert „voraussichtlich dauernd insgesamt 2/7 Arm“ falsch. (2/7 von 70% Armwert = 20 % Invalidität)
Richtig wäre eine Bewertung der Funktionsbeeinträchtigung nach Daumenwert und Fingerwert, z.B.
½ Daumen (10 %) + ¼ Zeigefinger (2,5 %) + ¼ Mittelfinger (1,25 %) + ¼ Ringfinger (1,25 %) = 15 % Invalidität. (Dies ist nur ein Rechenbeispiel von mir und keine Einschätzung der tatsächlichen Invalidität.)
Die Frage, was „Progression 20%, ML“ bedeutet, konnte hier vor einiger Zeit schon nicht geklärt werde. Da müsstet Du in den Bedingungen nachlesen. Vermutlich beginnt die Progression ab einem Invaliditätsgrad von 20 %, zusätzliche Mehrleistungen (ML) ab einem noch höherem Invaliditätsgrad.
Vermutlich wird sich die Progression bei Deiner Beeinträchtigung nicht auswirken.
Die vom Arzt eingeschätzte Invalidität von 20 % ergibt bei einer Versicherungssumme von DM 124.000 eine Invaliditätsleistung von DM 24.800.
Eine Frage hätte ich noch: Zahlst Du die Prämien noch in DM ? Dir müsste doch ein Änderungsmitteilung über Umrechnung in Euro vorliegen.
Gruß
Luise