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M3DIAN

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Sep. 2007
Beiträge
24
Hallo Allerseits!

Habe heute ein Gutachten meines behandelden Chirurgen bekommen:


Er hat folgendes geschrieben:

Gliedmaße/Sinnesorgan li. Arm
zur Zeit insgesamt 3/7
vorauss.dauernd inges. 2/7


meine PUV ist 1991 abgeschlossen mit folgenden Leistungen:

Vers.Summe in DM 124.000 Höchstleist. in DM 620.000

Invalidität
Progression 20%, ML




kann mir jemand sagen, was da ungefähr rauskommt?


vielen Dank im voraus und
schöne Grüße,

M3DIAN
 
Hallo M3DIAN,

aus Deinem Beitrag

www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=22422#post22422

zitiere ich:

....unfall, ... Durchtrennung des Nervus Medianus und die Teildurchtrennungen zweier Beugesehnen der linken Hand . ... wurde... "wieder zusammengeflickt". Eine Durchtrennung des Nervus Medianus bringt die Taubheit der ersten 3,5 Finger mit sich (sprich Daumen, Zeigefinger, Mittelfinger und Innenseite des Ringfingers).

Folgende Einschränkungen sind immer noch vorhanden:
Einschränkung der Beweglichkeit des Daumens (Abspreizen)
Taubheit der Finger (nur kribbeln)


Die Versicherung wurde 1991 abgeschlossen. Ich nehme an, die AUB 88 wurden vereinbart.

Nach der Gliedertaxe der AUB 88 gelten als feste Invaliditätsgrade bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit
eines Daumens 20 %
eines Zeigefingers 10 %
eines anderen Fingers 5 %
eines Armes im Schultergelenk 70 %

Meiner Meinung nach ist die Bewertung des Arztes nach dem Armwert „voraussichtlich dauernd insgesamt 2/7 Arm“ falsch. (2/7 von 70% Armwert = 20 % Invalidität)

Richtig wäre eine Bewertung der Funktionsbeeinträchtigung nach Daumenwert und Fingerwert, z.B.
½ Daumen (10 %) + ¼ Zeigefinger (2,5 %) + ¼ Mittelfinger (1,25 %) + ¼ Ringfinger (1,25 %) = 15 % Invalidität. (Dies ist nur ein Rechenbeispiel von mir und keine Einschätzung der tatsächlichen Invalidität.)


Die Frage, was „Progression 20%, ML“ bedeutet, konnte hier vor einiger Zeit schon nicht geklärt werde. Da müsstet Du in den Bedingungen nachlesen. Vermutlich beginnt die Progression ab einem Invaliditätsgrad von 20 %, zusätzliche Mehrleistungen (ML) ab einem noch höherem Invaliditätsgrad.

Vermutlich wird sich die Progression bei Deiner Beeinträchtigung nicht auswirken.

Die vom Arzt eingeschätzte Invalidität von 20 % ergibt bei einer Versicherungssumme von DM 124.000 eine Invaliditätsleistung von DM 24.800.

Eine Frage hätte ich noch: Zahlst Du die Prämien noch in DM ? Dir müsste doch ein Änderungsmitteilung über Umrechnung in Euro vorliegen.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise :D

...natürlich zahle ich in Euro - auch an mir ist die Zeit nicht spurlos
vorbeigezogen :D :D :D

Da meine Eltern die Versicherung für mich abgeschlossen haben, als ich
meine Ausbildung angefangen habe, kan ich gar nicht genau sagen,
ob und wann ein Änderungsbescheid geschickt wurde...müßte ich mal in den Katakomben (sprich "Keller") nachschauen...
aber Danke schonmal für Deine schnelle Antwort :cool:


lg,

M3DIAN
 
Hallo, unbedingt darauf achten, dass die Invalidität auf Basis der Fingerwerte oder ggf der Werte "Hand im Handgelenk" festgestellt wird. Der BGH hat 2003 entschieden, dass derjenige Gleidmaßenabschnitt aus der Gliedertaxe heranzuziehen ist, in dem sich die Verletzungen lokalisieren. Dabei wird ein höherer Invaldiditätsgrad herauskommen, als wenn die Invalidität auf Basis des Armwertes bestimmt wird. Gutachter und Versicherungen nehmen stets den Armwert als Grundlage, obwohl dies nach dem Bundesgerichtshof nicht zulässig ist.

Viel Erfolg!
 
Kniewert

Hallo LySch, unser Sohn erlitt einen Korbhenkelriss, der operativ behandelt wurde. 1/2 Jahr später gleiches Knie Innenmeniskusabriss. Private UV schickte unseren Sohn zum Gutachter. Ergebnis: 1/20 Beinwert. Sie schreiben von einem Urteil aus 2003. Können Sie mir bitte das Urteil genauer benennen? Kann leider kein Urteil im www finden. Lieben Dank im Voraus.
 
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