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Was ist Rechtsberatung / Werbung?

JoachimD.

Nutzer
Registriert seit
21 Feb. 2007
Beiträge
1,736
Ort
Schwarzwald
Guten Tag,

ich habe einmal eine Frage zum Thema Rechtsberatung / Werbung vor allem an die Moderatoren!
Im Forum habe ich in letzter Zeit unter anderem solche Fragen beantwortet die es nicht ganz so selten gibt!

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=10813

Ist das schon eine Rechtsberatung oder ist das gerade noch die Grenze - man hat allzu häufig
so eine Art Helfersyndrom und tappt da wo möglich in eine "Mausefalle." Ja und hat dann ein halbes Kilo Ärger ...

Ich fürchte mit dem Thema Werbung ist es ähnlich wenn es um Betriebssysteme bzw. um Virenscanner
geht oder ist es dann keine Werbung mehr wenn man fast alle Hersteller nennt?

Ich würde mich über eine Antwort freuen und hoffe ich habe damit nicht in allzu viel Fettnäpchen getreten!

Gruss Joachim
 
Hallo Joachim,

ist ne Auslegungssache. Einer der dir ans Bein pinkeln will, wird es sicherlich als Rechtsberatung auszulegen versuchen.

Weise doch einfach darauf hin, dass dein Beitrag keine Rechtsberatung darstellt, sondern nur auf persönlicher Erfahrung oder deiner Meinung basiert. Dies kannst du auch in der Signatur angeben, die unter jedem deiner Beiträge auftaucht.

Gruß Jens
 
Hallo,

wollen wir uns diesem Thema mal sachlich nähern:
Definition:
• Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

Nun die Frage;
Wo beginnt die Rechtsdienstleistung?
– Rechtsdienstleistung liegt nicht erst vor, wenn eine umfassende, besondere tiefgehende juristische Prüfung erforderlich ist. Bereits die juristische Prüfung einfacher Sachverhalte eröffnet den Anwendungsbereich des RDG.
• Prüfungsfrage: Betrifft die Leistung eine
– konkrete fremde Angelegenheit und
– erfordert sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles?
• Werden beide Fragen bejaht, liegt eine Rechtsdienstleistung vor.

Deshalb kann man sehr einfach Deine Frage hier beantworten...Oder?

Nun ist aber wichtig, zu wissen, dass mit dem 1.7.2008 das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten. Danach dürfen in gewissen Grenzen dürfen auch Personen, die keine Rechtsanwälte sind, Rat in rechtlichen Fragen erteilen.

Wir sprechen hier immer über unsere eigenen Erfahrungen. Wir sehen die Zusammenhänge zwischen unserem Fall und den anderer Betroffener und wir zitieren aus Urteilen, angelesenem Wissen, Erfahrungen im Umgang mit Behörden, Versicherungen.

Wenn dies so behandelt wird, dann sollte es keine Probleme geben.

Zur Werbung:
Da ist zum einen die Frage, ob Computer....außer dem Datenschutz hier richtig angesiedelt sind. Zum Thema der Sozialverbände haben wir da schon einmal ausführlich drüber gesprochen, da es mehrere gibt und wir keine Werbung für einzelne Verbände machen.


Gruß von der Seenixe
 
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