Hallo Ingeborg,
Mandatsniederlegung ist für den Betroffenen immer schwierig zu werten.
Lässt man die Niederlegung nicht zu, hat man vielleicht eine Rechtsvertretung die keine Lust hat und beschränkt sich auf das Minimum um nicht angreifbar zu sein...
Diese Aussicht zwingt Dich als Betroffenen sich mehr mit der Situation zu beschäftigen als mit engagierter Rechtsvertretung nötig wäre.
Es können auch andere Rechtsbeistände sein die mit der Mandatsniederlegung drohen ...
Es gibt wohl auch Unzeiten wann ein Rechtsbeistand nicht das Mandat niederlegen darf,
aber was nützt ein Rechtsbeistand der sich nicht oder nur mit dem nötigsten äußert?
Wenn der VDK Dich nicht mehr vertritt und Du eine Rechtsvertretung brauchst, braucht diese auch die Zeit Deine Verteidigung zu übernehmen und
da gehört die Akteneinsicht zu ... diese Zeit müsste dann Deiner neuen Rechtsvertretung mit Akteneinsicht gewährt werden...
Vielleicht wäre der Wechsel einen Möglichkeit 1. Zeitaufschub, 2. Akteneinsicht und 3. eine bessere Rechtsvertretung zu erreichen.
Ich hoffe, dass diese Überlegungen umsetzbar sind und Dir helfen
VG Der Forstwirt
Mandatsniederlegung ist für den Betroffenen immer schwierig zu werten.
Lässt man die Niederlegung nicht zu, hat man vielleicht eine Rechtsvertretung die keine Lust hat und beschränkt sich auf das Minimum um nicht angreifbar zu sein...
Diese Aussicht zwingt Dich als Betroffenen sich mehr mit der Situation zu beschäftigen als mit engagierter Rechtsvertretung nötig wäre.
Es können auch andere Rechtsbeistände sein die mit der Mandatsniederlegung drohen ...
Es gibt wohl auch Unzeiten wann ein Rechtsbeistand nicht das Mandat niederlegen darf,
aber was nützt ein Rechtsbeistand der sich nicht oder nur mit dem nötigsten äußert?
Wenn der VDK Dich nicht mehr vertritt und Du eine Rechtsvertretung brauchst, braucht diese auch die Zeit Deine Verteidigung zu übernehmen und
da gehört die Akteneinsicht zu ... diese Zeit müsste dann Deiner neuen Rechtsvertretung mit Akteneinsicht gewährt werden...
Vielleicht wäre der Wechsel einen Möglichkeit 1. Zeitaufschub, 2. Akteneinsicht und 3. eine bessere Rechtsvertretung zu erreichen.
Hat die Gutachterin denselben Fachbereich als Qualifikation, wie der Facharzt, der attestiert hat? Vielleicht wäre hier noch eine Möglichkeit das Gutachten (Diagnoseirrtum oder Befunderhebungsfehler ?) und auch das ergangene Urteil anzugreifenIn unserem Fall wurde ein fachärztlicher Bericht über eine in dieser Sache wichtige Erkrankung ignoriert, denn auch das LSG (Urteil ohne Revision) hat, ebenso wie die Gutachterin, dieses Attest nicht beachtet - man nennt das wohl unterdrückt. Es kam damit zu einer Entscheidung, die für die Beklagte günstig war. Der Verfahrensmangel war u.E. entscheidungserheblich!
Ich hoffe, dass diese Überlegungen umsetzbar sind und Dir helfen
VG Der Forstwirt