• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Was ist ein "selbstverschuldeter Autounfall"?

Alexandra

Nutzer
Registriert seit
28 Nov. 2007
Beiträge
12
Liebe Leserinnen und Leser,
am 01.03.06 hatten meine Familie und ich einen schweren Autounfall. Wir waren mit unserem voll beladenen Chrysler Voyager auf der Heimfahrt vom Skiurlaub. Mein Mann fuhr den Wagen, ich saß auf der Beifahrerseite und unsere 4 Kinder waren auf den hinteren Plätzen. Wir waren alle angeschnallt.
In einer Autobahnunterführung lies sich der Wagen ganz plötzlich nicht mehr lenken. Wir fuhren ca. 100 km/h auf der rechten Spur. Plötzlich zog der Wagen nach links, bremsend kamen wir auf die linke Spur und obwohl mein Mann das Lenkrad noch ganz scharf nach rechts einschlug, prallen wir auf die linke Tunnelwand. Durch das nach rechts eingeschlagene Lenkrad und den Schwaung, schleuderten wir auf die rechte Fahrban, aus der Unterführung raus und streiften mit dem rechten Kotflügel die Leitplanke und kamen zum stehen.

Mein Mann trat die Scheibe der Fahrertür ein und konnte die Kinder durch eine der hinteren Schiebetüren befreien. Meine Beine wurden vom Handschuhfach eingequetscht.
Als die Kinder draußen waren, fing der Wagen Feuer.
Ein LKW-Fahrer kam und löschte. (Ich danke Gott, dass er uns diesen Retter schickte.)
Ich sah, die Kontur meines rechten Oberschenkelknochens durch meine Hose. Es sah aus wie ein abgebrochener Ast...
Ein unbeschreiblicher Horror....

Erlöst wurde ich von einem Notarzt der mit dem Rettungshubschrauber kam. Er gab mir eine Spritze und erlöste mich.

Nach wenigen Tagen künstlichem Koma kam ich auf der Intensivstation eines Bundeswehrkrankenhauses zu mir.

Ich hatte eine Trümmerfraktur am rechten Schienbein und eine weitere Trümmerfraktur am Oberschenkel. (Am Oberschenkel einen externen Fixateur). Eine beidseitige Beckenringfraktur (Schmetterlingsfraktur) mit starken einblutungen in den Bauchraum. Eine Rippenserienfraktur mit Lungenkontusion und den Abriß der Strecksehnen an 2 Fingern der rechten Hand, eine ca. 12 cm lange quere Schnittverletzung am linken Fuß und einen gebrochenen Zeh.

Unser Versicherungsvertreter sagte uns damals, dass wir leider kein Recht auf Schmerzensgeld hätten, da wir keine Unfallversicherung haben. Und wenn ich Schmerzensgeld von der Versicherung wolle, dann müsste ich meinen Mann auf Schmerzensgeld verklagen.

Ich weiß nicht wer mehr von uns beiden unter dem Unfall gelitten hat. Mein Mann oder ich. Ich wollte ihn damals nicht verklagen und werde das in Zukunft auch niemals tun. Meine größere Tochter hatte ein Schleudertrauma und eine Kleine eine Verletzung am Kopf. Abgesehen von dem Trauma war den Kindern sonst nichts passiert.

In tiefer Dankbarkeit diesen Tag überlebt zu haben und den Aussagen unseres Versichrungsvertreters habe ich mir keine Gedanken mehr zum Thema Scherzensgeld mehr gemacht, bis ich diese Woche auf diesen Artikel sties.


"Angehörige sind versichert
Deutsches Ärzteblatt 96, Ausgabe 15 vom 16.04.1999, Seite [47] / [47] / [47]
VARIA: Wirtschaft - Versicherungen

Bei einem selbstverschuldeten Autounfall sind mit Ausnahme des Fahrers alle Insassen durch die Haftpflichtversicherung des Halters geschützt. Dies gilt auch für Familienangehörige, die einen Personenschaden erleiden. Verschuldet also beispielsweise der Ehemann einen Unfall, bei dem die mitfahrende Ehefrau verletzt wird, erhält sie vom Haftpflichtversicherer des Autos Schadenersatz. Dies gilt übrigens nach Meinung der Hamburg-Mannheimer Versicherung auch dann, wenn die Ehepartnerin selbst Versicherungsnehmerin ist.
Vereinzelt melden verletzte Familienmitglieder ihre berechtigten Schadenersatzansprüche nicht bei ihrem Autoversicherer an. Nachteile müssen die Unfallverursacher, also Ehemann oder Ehefrau, durch die Meldung beim Versicherer nicht befürchten. Lediglich der Schadensfreiheitsrabatt geht - wie bei jeder Schadenregulierung durch die Autohaftpflichtversicherung - zu einem Teil verloren. Die Unfallopfer, ob Vater, Mutter oder Kinder, erhalten, wenn der Fahrer den Unfall verschuldet hat, vollen Ersatz für ihre Schäden (zum Beispiel Verdienstausfall, Pflegekosten, Unterhalt, Schmerzensgeld).
Nur der Fahrer als Unfallverursacher hat keinen Schadenersatzanspruch gegen seine Autohaftpflichtversicherung. Er erhält nur Leistungen aus der Sozialversicherung oder aus einer privat abgeschlossenen Insassen- beziehungsweise allgemeinen Unfallversicherung. rco"


Den Artikel faxten wir unserem Versicherungsvertreter der uns sagte, dass
unser Unfall kein "selbstverschuldeter Autounfall" gewesen sei. Und die Versicherung zahle nur im Falle eines "selbstverschuldeten Unfalls".

Kennst sich zufällig jemand damit aus?

Liebe Grüße
Alexandra
 
Hallo Alexandra,

willkommen im Forum.

Sind Mängel am Fahrzeug festgestellt worden, die die Unlenkbarkeit erklären könnten? Sollte dies noch nicht nicht geschehen sein, schnellstens nachholen.

Sollten keine Mängel festzustellen sein, ist es wohl doch ein selbstverschuldeter Unfall.

Gruß Jens
 
Hallo Jens,
vielen Dank für Deine Antwort. Nur werde ich daraus nicht so ganz schlau.

In der Definition heißt es: "Bei einem selbstverschuldeten Autounfall sind mit Ausnahme des Fahrers alle Insassen durch die Haftpflichtversicherung des Halters geschützt..."

Du sagst:
"Sollten keine Mängel festzustellen sein, ist es wohl doch ein selbstverschuldeter Unfall."

Dann wäre das doch gut für uns.

Liebe Grüße
Alexandra
 
Hallo Alexandra,

du hast oben geschrieben, aus welchen Gründen der Versicherungsschutz bisher versagt blieb. Die Versicherung macht also einen Unterschied zwischen Selbstverschulden und Unverschulden (da evtl. ein defekt am Fahrzeug vorlag).

Sollte kein Defekt am Fahrzeug vorliegen bedeutet dies im Umkehrschluss, dass doch ein Selbstverschulden vorlag, weil es vielleicht doch ein Fehler deines Mannes war. Und damit besteht für die Insassen, den Fahrer ausgeschlossen, doch Versicherungsschutz.

Kannst du jetzt meinen Ausführungen folgen?

Hast du auch etwas schriftliches vom Vertreter dazu bekommen? Die einfache mündliche Aussage des Vertreters kann nicht alles gewesen sein, oder?

Gruß Jens
 
Hallo Alexandra,

mir kommt so eine Idee: beim Auto eines Freundes geht ab und an gar nichts mehr. Die Elektronik steigt aus. Ich weiss nicht ob es möglich ist, dass der Bordcomputer eines Autos die sogenannten Softwarefehler dokumentiert (sozusagen die Blackbox). Der ADAC muss ja immer wieder zu Pannen ausrücken, um dann über die von denen angeschlossenen Laptops feststellen zu müssen, dass die Panne durch die Elektronik im Auto ausgelöst wurde. Wäre dies festzustellen, sähe es mit dem Versicherungsschutz anders aus.

LG,
Cateye

(Glücklicherweise seid ihr alle am Leben!)
 
Hallo Jens,
ich danke Dir für jeden Gedankengang!
Der Chrysler war 4 Jahre alt und war noch wenige Tage vor dem Unfall in seiner Fachwerkstatt.
Mein Mann hat von der Polizei für den Unfall einen Strafzettel über 100 Euro bekommen wegen überhöhter Geschwindigkeit. Ist das vielleicht selbstverschuldet?

Nein, von unserem Versicherungs-Vertreter gibt es nichts schriftliches dazu. Lediglich die mündliche Aussage, dass ich meinen Mann auf Schmerzensgeld verklagen müsste und es ansonsten keines gäbe, da wir keine Unfallversicherung hätten.

Viele Grüße
Alexandra
 
Liebe Cateye,
vielen Dank für Deine Anregung. Nur leider existiert der Unfallwagen ganz bestimmt nicht mehr. Das Auto war ein Totalschaden und der vordere Teil mit Handschuhfach und Konsole schmorte aus.
Mein Bruder machte am nächsten Tag mit seinem Handy Fotos in einer Halle, wo der Wagen hingeschleppt wurde. Von vorne ist noch nicht mal zu erkennen um was für ein Auto es sich handelt. Bzw. Auf den ersten Blick kann man noch nicht mal sicher erkennen, ob es sich bei dem Schrotthaufen um ein Auto handelt. Nein, ich glaube nicht, dass davon noch etwas übrig ist.

Dein letzter Satz rückt die Prioritäten aber wieder an den richtigen Fleck. Wir haben diesen Unfall überlebt und Gott sei Dank geriet ich in die Hände begnadeter Chirurgen. Das ist das allerwichtigste!

Im Sommer 2006 traf ich unseren Versicherungsvertreter an einer Tankstelle. Ich ging noch an Krücken und er hielt an der Zapfsäule hinter mir mit seinem nagelneuen Porsche Cabrio. Schon damals dachte ich mir, dass die Versicherungsbranche für die Versicherer ein sehr lohnenswertes Geschäft sein muß.

Ich habe schon im letzten Jahr sehr viel hier im Forum gelesen und dachte mir, dass der Name "Unfallopfer" auf viele hier nicht zutrifft.
Bei einem Großteil hier handelt es sich um "Unfallhelden" die es schaffen nach extrem schweren seelischen und körperlichen Traumata wieder auf die Beine zu kommen. Wenn wir Opfer sind, dann sind wir Versicherungsopfer.

Liebe Grüße
Alexandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein Alexandra,

wir sind in erster Linie Unfallopfer, in zweiter Linie Opfer der Willkür der Versicherungswirtschaft, in dritter Linie Opfer falscher Behandlungen (medizinisch), 4. Opfer von Amtswillkür und -mißbrauch.... 5. Opfer einer Justiz

Und jeder Fall liegt trotzdem anders. Aber man findet hier auch liebenswerte Menchen!

Kopf hoch!

Cateye
 
Hallo Alexandra,

das mit der überhöhten Geschwindigkeit würde ich erst mal für mich behalten, nicht das noch grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz zum Ausschluss von Leistungen führt. Die Versicherung wird versuchen alle Lücken zu nutzen.

Ich würde anwaltlichen Rat zu Hilfe holen, vielleicht habt ihr wenigstens ne Rechtsschutzversicherung. Wenn nicht, mit Gebührenvereinbarung bekommt man schon eine Beratung für EUR 100,00. Das muss aber vorher vereinbart werden, bevor man seine Probleme vorträgt. Ansonsten sind EUR 190,00 + MwSt fällig.

Gruß Jens
 
Hallo Jens,
auf dem Strafzettel stand "Nicht angepasste Geschwindigkeit". Ein Polizist erklärte uns, dass es bei Unfällen auf Glatteis (Was an diesem Tag auf den Autobahnen dort herrschte) immer eine solche Verwarnung gäbe, da man nicht langsam genug gefahren sei.

Aber ich sehe selbst, dass es keinen Sinn macht sich weitere Gedanken zu machen. Irgendwie bin ich nach dem heutigen Tag ziemlich durch den Wind. Ich will nicht mehr an den Unfall denken...

1000 Dank für Euren Zuspruch.
Liebe Grüße
Alexandra
 
Mache mich gerade selbst im Internet schlau und habe gefunden:

http://www.helvetia.de/privatkunden...cht-und-urteile/schadenersatzrecht/index.html

Neues Schadenersatzrecht

Am 1. August 2002 ist das neue Schadenersatzrecht in Kraft getreten. Es enthält unter anderem wichtige Neuerungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Straßenverkehrsgesetz. Das Gesetz soll die Lücken im Haftungsrecht schließen, mehr Gerechtigkeit im Sinne eines verbesserten Opferschutzes schaffen und die Rechtsstellung der Geschädigten stärken.

Die wichtigsten Neuregelungen haben wir für Sie zusammengefasst.

Schmerzensgeld auch ohne Verschulden

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Erweiterung des Anspruchs auf Schmerzensgeld. Bei körperlichen Schäden musste bisher der Unfallverursacher nur zahlen, wenn er den Crash verschuldet, also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hatte. Ein geplatzter Reifen galt als "unabwendbares Ereignis", der Unfall damit als unverschuldet. Künftig muß die Versicherung des Unfallverursachers das Trostpflaster für Personenschäden auch dann zahlen, wenn dieser für die Verletzung gar nichts kann - etwa weil nagelneue Bremsen versagt haben.

Verkehrsunfälle: Kinder haften erst ab 10 Jahre

Weil Kinder unter 10 Jahren nach psychologischen Studien im Straßenverkehr überfordert sind und Unfallfolgen nicht abschätzen können, haften Sie seit dem 1. August für einen von ihnen verursachten Verkehrsunfall nicht mehr (Ausnahme: vorsätzliche Delikte wie das Werfen von Steinen oder Diebstahl). Für Schäden, die sie anderen zufügen, sind sie nicht mehr verantwortlich zu machen. Bisher lag die Altersgrenze bei 7 Jahren. Ab sofort ist also eine Haftung des Kfz-Halters gegeben.

Autofahrer bekommen Ihren Schaden am eigenen Auto bei Kinderunfällen nur noch dann ersetzt, wenn sie als Halter eines Kfz eine Vollkaskoversicherung besitzen. Es lohnt sich also, den Kaskoversicherungsschutz zu überdenken und auf Vollkasko umzusteigen.

Besserer Schutz für Fahrzeuginsassen

Bislang hatten geschädigte Insassen eines Fahrzeuges nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz , wenn der Fahrer zum Beispiel durch Mißachtung einer Verkehrsregel den Unfall verschuldet hat. Nunmehr sind sämtliche Mitfahrer (also auch Familienmitglieder) bei privaten Fahrten geschützt und haben Anspruch auf Schadenersatz. Diese Regelung löst das Problem von Gefälligkeitsfahrten und Fahrgemeinschaften.

Die Gefährdungshaftung, also die Haftung des Fahrer aus dem Betrieb einer Gefahrenquelle gilt nach den neuen Bestimmungen auch für Mitfahrer in privaten Fahrzeugen (Fahrgemeinschaften oder Gefälligkeitsfahrten). Werden Mitfahrer eines privaten Fahrzeuges bei einem Unfall geschädigt, haben Sie künftig gegen den Fahrer (bzw. den Haftpflichtversicherer des Fahrers) einen Anspruch auf Schadenersatz. Auch wenn es sich dabei um Mitglieder der eigenen Familie handelt.

 
Hallo Alexandra,

mir hat Deine Formulierung von den "Unfall-Helden" sehr gefallen.

Ich merke daran auch, daß ich das Wort "Unfallopfer" echt nicht mehr hören kann.

Unfall-Held trifft es aus vielen Gründen sehr, weil man für kaum was in der Welt so viel arbeiten muß, wie um wieder an das Leben vorher anzuknüpfen.
 
Top