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Was ist ein "selbstverschuldeter Autounfall"?

Lieber Wolferl,
wie schön, dass Du es auch so siehst.
Ich glaube nach einem so einschneidenden Erlebnis tun sich uns völlig neue Wege auf. Wir haben die Wahl wie wir die Dinge sehen wollen.

Was ist Dir denn passiert?
Liebe Grüße
Alexandra
 
Hallo Alexandra,

hast Du nebenbei mal im Internet recherchiert, ob an diesem Fahrzeugtyp die Software ab und an ausgestiegen ist? Dieses Thema lässt mir offenbar keine Ruhe.

LG,
Cateye
 
Liebe Cateye,
danke, dass Du an mich denkst.

Wir vermuten, dass uns ein Reifen geplatzt sein könnte.
Ich schrieb doch, dass der Wagen wenige Tage vor Urlaubsantritt in seiner Fachwerkstatt war.
In der Woche vor dem Urlaub war ich mit dem rechten Hinterreifen in einen Nagel gefahren. Unser Chryser-Händler hatte einen neuen Hinterreifen parat und montierte ihn. 2 Tage später fuhr ich mit dem hinteren linken Reifen wieder in einen Nagel. Ist das nicht verrückt? In meinem ganzen Leben bin ich noch nie zuvor in einen Nagel gefahren und in der Woche vor dem Urlaub gleich 2 : Als sollte es eine Warnung sein.
Unser Chrysler-Händler bedauerte keinen weiteren neuen Winterreifen mehr zu haben und empfahl uns, da er so kurzfristig auch keinen bekommen würde, den Reifen in seiner Partnerwerkstatt flicken zu lassen. Das taten wir.
Mein Bruder der die Fotos vom Unfallauto gemacht hat, erzählte uns, dass der Chryser von Hinten keinen Schaden hatte. Lediglich der linke Hinterreifen sei platt gewesen. Der rechte Reifen hatte ganz normal Luft.
Der linke Hinterreifen war platt und die linke Seite des Autos hatte keine Schramme.

Wir wissen, dass der Chrysler Voyager Baujahr 2001/2002 noch kein ESP ("Antischleuder-System") hatte.
Möglicherweise gerieten wir in Blitzeis. Das vermutet die Polizei. Es kann genausogut sein, dass bei dem geflickten Reifen die Luft raus ging. Vielleicht ist der linke Hinterreifen aber auch geplatzt?

Sollte es eine Art "Blackbox" im Chrysler gegeben haben, existeirt sie bestimmt nicht mehr. Nach fast 2 Jahren...
Auf jeden Fall war mein Mann weder eingeschlafen. Wir waren gegen 15.00 Uhr mit den Kindern im Auto topfit! Noch hatte er Alkohol intus, noch Drogen genommen, noch war er abgelenkt durch Handy, Kinder oder sonst was.
Ich erinnere mich noch ganz genau an den Augenblick, wie der Wagen plötzlich nach links zog und mein Mann gegenlenkte...
 
Hallo Alexandra,

ich war selbst als Mitfahrer Unfallopfer und deshalb habe ich mich nach dem Unfall um die Haftung für die geschädigten Mitfahrer besonders interessiert.

Mein Anwalt hat mir damals das so erklärt:

Es gilt heute das Prinzip des Verursachers. Das heißt, dass ein Autofahrer auch wenn er kein Schuld für Unfall trägt (zum Beispiel fällt in Ohnmacht während der Fahrt), trotzdem Verursacher des Unfalls ist und seine Versicherung haftet für die Insassen.

Ich weiß nicht wer mehr von uns beiden unter dem Unfall gelitten hat. Mein Mann oder ich. Ich wollte ihn damals nicht verklagen und werde das in Zukunft auch niemals tun. Meine größere Tochter hatte ein Schleudertrauma und eine Kleine eine Verletzung am Kopf. Abgesehen von dem Trauma war den Kindern sonst nichts passiert.

Ich denke, es geht nicht darum, dass du deinen Mann verklagst sondern, dass du nur die Ansprüche aus der Versicherung (dafür ist man versichert!) geltend machst.

Ich wünsche euch viel Erfolg,

Viele Grüße,
Hela
 
Liebe Hela,
endlich ein Lichtblick! Danke für Deine Antwort. Vom Prinzip des Verursachers habe ich noch nichts gehört.
Überhaupt hilft uns kein Mensch in dieser Sache weiter. Kann mir da nur ein Rechtsanwalt weiter helfen?
Wir fragten in der letzten Woche erneut unseren Versicherungsvertreter. Da sagte er plötzlich, dass er sich damit nicht auskenne und wir seine Sekretärin fragen sollten. Sie erklärte uns in einem nächsten Telefongespräch, dass sie sich schon vorstellen könnte, dass wir ein Recht auf Schmerzensgeld haben könnten und sie würde sich da weiter erkundigen.
Danke Hela, wie kamen Deine Mitfahrer zu ihrem Recht? Mussten sie sich einen Anwalt nehmen und gegen die Versicherung klagen oder wie funktioniert das?
Liebe Grüße
Alexandra
 
Hallo Alexandra,

habt ihr den Unfall überhaupt schon gemeldet? Ist dieser von der Versicherung anerkannt worden?

Deine Ansprüche musst du erst mal der Versicherung melden. Erst mit der Ablehnung kannst du dann klagen, weil du dann auch genau weißt warum du klagst. Ohne Ablehnung fehlt dir ja der Klagegrund.

Gruß Jens
 
Hallo Alexandra,

soweit ich weiß, der Versicherungsvertreter kann jeder sein, also man braucht keine Ausbildung um die Versicherungen zu verkaufen. Dazu muss man nichts mehr sagen.
Ich weiß nicht ob man ohne Anwalt weiterkommt.

Was mein Unfall betrifft, ich war der einziger Mitfahrer.
Es waren aber viele Unfallbeteiligte und es war nicht sofort klar wer Unfallverursacher ist.

Erst als das klar war konnte ich meine Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Einen Rechtsanwalt habe ich sehr früh eingeschaltet. Auch deshalb, weil ich nicht wusste ob die Versicherung des Fahrers in deren Auto ich war oder eine andere Versicherung von irgendeinem anderen Unfallbeteiligten für meine Schaden haftet.
Und ansonsten wie J_e_n_s schon geschrieben hat, die Klage kommt erst später (wenn überhaupt).

Viele Grüße,
Hela
 
Hallo Jens,
selbstverständlich wurde der Unfall gemeldet. Das Auto war vollkaskoversichert und das Geld für den Wagen haben wir auch bekommen.

Ich habe mich weiter im Internet kundig gemacht und habe diese Links gefunden:
http://www.artus-gruppe.com/news/91.html

Am 01.08.2002 ist das neue Schadenersatzrecht in Kraft getreten. Es enthält u. a. wichtige Neuerungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Straßenverkehrsgesetz. Das Gesetz soll die Lücken im Haftungsrecht schließen, mehr Gerechtigkeit im Sinne eines verbesserten Opferschutzes schaffen und die Rechtsstellung der Geschädigten stärken.

Die wichtigsten Neuerungen lauten: Schmerzensgeld auch ohne Verschulden
Bei Personenschäden musste der Unfallverursacher bisher nur dann Schmerzensgeld zahlen, wenn er den Unfall verschuldet, d. h. vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Künftig muss die Versicherung des Unfallverursachers auch dann Schmerzensgeld bezahlen, wenn der Unfallverursacher für die Verletzung gar nichts kann, beispielsweise weil neue Bremsen versagt haben


http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/kfz-versicherung/basiswissen/preisgestaltung_aid_24561.html?drucken=1

„Alle Ansprüche, die gegen den Fahrzeughalter oder Fahrer gestellt werden können, sind durch die Kfz-Haftpflicht gedeckt – selbst Ansprüche von Familienangehörigen oder die des Fahrzeughalters gegen den Fahrer.“

http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Schmerzensgeld_Haftpflicht.html

Schmerzensgeld / Haftpflicht: Bei Gesundheitsschäden oder Freiheitsentziehung steht dem Geschädigten neben dem Ersatz seiner materiellen Schäden auch ein Anspruch auf Ersatz seines immateriellen Schadens zu, § 253 Abs.2 BGB.Mit Inkraftreten der sog. Schadenersatznovelle zum 01.08.2002 kann ein Geschädigter jetzt auch Schmerzensgeld verlangen, wenn der Schädiger aus Gefährdungshaftung haftbar ist, es also nicht auf sein Verschulden ankommt, § 253 Abs.2 BGB. Dies ist z. B. bei der Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Fall.

http://www.versicherungen.de/autounfall.0.html

Bei einem selbstverschuldeten Autounfall sind mit Ausnahme des Fahrers alle Insassen durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters geschützt. Dies gilt seit über 20 Jahren auch für Familienmitglieder, die einen Personenschaden erleiden. Verschuldet also beispielsweise der Ehemann einen Unfall, bei dem die mitfahrende Ehefrau verletzt wird, erhält sie vom Haftpflichtversicherer des Autos Schadensersatz; dies gilt übrigens auch dann, wenn die Ehepartnerin Versicherungsnehmerin ist. Vereinzelt melden verletzte Familienmitglieder ihre berechtigten Schadenersatzansprüche nicht bei ihrem Autoversicherer an und werden selbst von ihren Anwälten gelegentlich nicht auf das Recht hingewiesen.
Nachteile - etwa strafrechtliche Konsequenzen - müssen die Unfallverursacher, also Ehefrau oder Ehemann, durch die Meldung beim Versicherer nicht befürchten. Lediglich der Schadenfreiheitsrabatt, geht - wie bei jeder Schadenregulierung durch die Autohaftpflichtversicherung - zu einem Teil verloren.
Die Unfallopfer, ob Vater, Mutter oder Kinder, erhalten, wenn der Fahrer den Unfall verschuldet hat, vollen Ersatz für ihre Schäden (z.B. Verdienstausfall, Pflegekosten, Unterhalt, Schmerzensgeld). Nur der Fahrer als Unfallverursacher hat keinen Anspruch gegen seine Autohaftpflichtversicherung. Er erhält nur Leistungen aus der Sozialversicherung oder aus einer privat abgeschlossenen Insassen- bzw. allgemeinen Unfallversicherung.
Die Ansprüche von Ehegatten verjähren so lange nicht, wie die Ehe besteht. Endet die Ehe durch Scheidung oder Tod beginnt ab diesem Zeitpunkt eine dreijährige Verjährungsfrist; bei Kindern beginnt sie erst mit 18. Diese großzügige Regelung soll Familienmitglieder, die durch Autounfälle verletzt werden, besonders schützen. Demgegenüber werden Sachschäden, also beispielsweise zerrissene und verschmutzte Kleidung oder eine zerstörte Uhr, nicht ersetzt.

http://www.helvetia.de/privatkunden/service-dialog/informieren/ratgeber/recht-und-urteile/schadenersatzrecht/index.html
Neues Schadenersatzrecht
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Erweiterung des Anspruchs auf Schmerzensgeld. Bei körperlichen Schäden musste bisher der Unfallverursacher nur zahlen, wenn er den Crash verschuldet, also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hatte. Ein geplatzter Reifen galt als "unabwendbares Ereignis", der Unfall damit als unverschuldet. Künftig muß die Versicherung des Unfallverursachers das Trostpflaster für Personenschäden auch dann zahlen, wenn dieser für die Verletzung gar nichts kann - etwa weil nagelneue Bremsen versagt haben.
Bislang hatten geschädigte Insassen eines Fahrzeuges nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz , wenn der Fahrer zum Beispiel durch Mißachtung einer Verkehrsregel den Unfall verschuldet hat. Nunmehr sind sämtliche Mitfahrer (also auch Familienmitglieder) bei privaten Fahrten geschützt und haben Anspruch auf Schadenersatz. Diese Regelung löst das Problem von Gefälligkeitsfahrten und Fahrgemeinschaften.
Die Gefährdungshaftung, also die Haftung des Fahrer aus dem Betrieb einer Gefahrenquelle gilt nach den neuen Bestimmungen auch für Mitfahrer in privaten Fahrzeugen (Fahrgemeinschaften oder Gefälligkeitsfahrten). Werden Mitfahrer eines privaten Fahrzeuges bei einem Unfall geschädigt, haben Sie künftig gegen den Fahrer (bzw. den Haftpflichtversicherer des Fahrers) einen Anspruch auf Schadenersatz. Auch wenn es sich dabei um Mitglieder der eigenen Familie handelt.

http://www.123recht.net/article.asp?a=3167&p=3
Die Gesetzesänderung des Schadenersazrechts dehnt den Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Künftig gibt es einen allgemeinen Anspruch auf Schmerzensgeld bei der ernsthaften Verletzung von Körper, Gesundheit und sexueller Selbstbestimmung, unabhängig davon, aus welcher konkreten Vorschrift die Haftung des Schädigers erfolgt. Ein Schmerzensgeld wird selbst dann fällig, wenn ein Verschulden des Verursachers nicht nachgewiesen werden kann.
Bislang konnten Fußgänger oder Radfahrer, die von einem PKW angefahren und verletzt worden waren, nur dann ein Schmerzensgeld verlangen, wenn dem Fahrer ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung nachzuweisen war. Sofern keine Zeugen anwesend waren oder der Unfall nicht vollständig aufgeklärt werden konnte, gingen die Verletzten häufig leer aus. Deshalb wird künftig auch in den Fällen ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen, in denen der Geschädigte dem Schädiger kein Verschulden nachweisen kann.


Wir holen nun Rat bei einem Rechtsanwalt ein. Ich halte Euch gerne auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Alexandra


P.S. Wenn ich Versicherungsvertreter wäre, würde ich mich hier einloggen und den Betroffenen den Wind aus den Segeln nehmen.
 
50 000 Euro Schmerzensgeld und mein Leben

Falls jemand einmal in eine ähnliche Situation geraten sollte, hier kommt des Rätsels Lösung:

Beifahrer und mitfahrende Insassen haben Recht auf Schmerzensgeld ohne ihren Fahrer persönlich verklagen zu müssen. Genaus dafür gibt es eine Haftpflichtversicherung.
Es spielt also gar keine Rolle, ob der Unfall verschuldet oder nicht verschuldet war.

Ich gehöre hier nicht zu den taperen Unfallhelden die mit so unbeschreiblich großer Energie um ihr Recht kämpfen. Ich bin auch keine so große Lebenskünstlerin, wie man sie hier findet. Ich musste mich nach meinem Unfall um nichts kümmern. Das haben meine Mutter und meine Schwester gemacht.
Ich bin auch kein tapferer Einzelkämpfer wie sie hier zu finden sind. Mein Mann war Tag und Nacht an meiner Seite, motivierte mich, sprach mit Mut zu und schenkte mir unendlich viel Liebe.

Die Vorstellung irgend einem fremden Arzt meine Narben und persönlichsten Gefühle wie Schmerz zeigen zu müssen war für mich unerträglich.
Aus genau diesen Gründen habe ich mich auf keinen Streit eingelassen und mich nicht mehr mit unserem Versicherungsfutzi von der Pupsniederlassung abgegeben, sondern die Schadensregulierung der Allianz direkt angerufen.

Der Dialog steht im Thema "50.000 Euro und mein Leben".
Ich habe 50.000 Euro Schmerzensgeld bekommen und musste niemandem meine Wunden zeigen.

Und ich sage es noch einmal: Die meisten hier sind Unfallhelden. Unfallhelden zeichnen sich dadurch aus, dass sie trotz eines Unfalls am Leben sind. Unfallhelden sind Krisenfähig, extremst Schmerzerprobt und tragen ein großes, teilweise sehr schweres Schicksal. Sie sind Kämpfer, Lebenskünstler und finden die beeindruckendsten Strategien ihr Leben zu meistern.

Ich wünsche allen die meinen Unfallopfer zu sein, ihren Fokus auf das zu lenken, was sie bereits unter schwersten Voraussetzungen geschafft haben. Wir haben nur dieses eine Leben und nur jetzt die Chance etwas daraus zu machen.

Alles Liebe
Alexandra

P.S. "Wende Dein Gesicht der Sonne zu, dann fallen die Schatten hinter Dich."
 
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