Liebe Leserinnen und Leser,
am 01.03.06 hatten meine Familie und ich einen schweren Autounfall. Wir waren mit unserem voll beladenen Chrysler Voyager auf der Heimfahrt vom Skiurlaub. Mein Mann fuhr den Wagen, ich saß auf der Beifahrerseite und unsere 4 Kinder waren auf den hinteren Plätzen. Wir waren alle angeschnallt.
In einer Autobahnunterführung lies sich der Wagen ganz plötzlich nicht mehr lenken. Wir fuhren ca. 100 km/h auf der rechten Spur. Plötzlich zog der Wagen nach links, bremsend kamen wir auf die linke Spur und obwohl mein Mann das Lenkrad noch ganz scharf nach rechts einschlug, prallen wir auf die linke Tunnelwand. Durch das nach rechts eingeschlagene Lenkrad und den Schwaung, schleuderten wir auf die rechte Fahrban, aus der Unterführung raus und streiften mit dem rechten Kotflügel die Leitplanke und kamen zum stehen.
Mein Mann trat die Scheibe der Fahrertür ein und konnte die Kinder durch eine der hinteren Schiebetüren befreien. Meine Beine wurden vom Handschuhfach eingequetscht.
Als die Kinder draußen waren, fing der Wagen Feuer.
Ein LKW-Fahrer kam und löschte. (Ich danke Gott, dass er uns diesen Retter schickte.)
Ich sah, die Kontur meines rechten Oberschenkelknochens durch meine Hose. Es sah aus wie ein abgebrochener Ast...
Ein unbeschreiblicher Horror....
Erlöst wurde ich von einem Notarzt der mit dem Rettungshubschrauber kam. Er gab mir eine Spritze und erlöste mich.
Nach wenigen Tagen künstlichem Koma kam ich auf der Intensivstation eines Bundeswehrkrankenhauses zu mir.
Ich hatte eine Trümmerfraktur am rechten Schienbein und eine weitere Trümmerfraktur am Oberschenkel. (Am Oberschenkel einen externen Fixateur). Eine beidseitige Beckenringfraktur (Schmetterlingsfraktur) mit starken einblutungen in den Bauchraum. Eine Rippenserienfraktur mit Lungenkontusion und den Abriß der Strecksehnen an 2 Fingern der rechten Hand, eine ca. 12 cm lange quere Schnittverletzung am linken Fuß und einen gebrochenen Zeh.
Unser Versicherungsvertreter sagte uns damals, dass wir leider kein Recht auf Schmerzensgeld hätten, da wir keine Unfallversicherung haben. Und wenn ich Schmerzensgeld von der Versicherung wolle, dann müsste ich meinen Mann auf Schmerzensgeld verklagen.
Ich weiß nicht wer mehr von uns beiden unter dem Unfall gelitten hat. Mein Mann oder ich. Ich wollte ihn damals nicht verklagen und werde das in Zukunft auch niemals tun. Meine größere Tochter hatte ein Schleudertrauma und eine Kleine eine Verletzung am Kopf. Abgesehen von dem Trauma war den Kindern sonst nichts passiert.
In tiefer Dankbarkeit diesen Tag überlebt zu haben und den Aussagen unseres Versichrungsvertreters habe ich mir keine Gedanken mehr zum Thema Scherzensgeld mehr gemacht, bis ich diese Woche auf diesen Artikel sties.
"Angehörige sind versichert
Deutsches Ärzteblatt 96, Ausgabe 15 vom 16.04.1999, Seite [47] / [47] / [47]
VARIA: Wirtschaft - Versicherungen
Bei einem selbstverschuldeten Autounfall sind mit Ausnahme des Fahrers alle Insassen durch die Haftpflichtversicherung des Halters geschützt. Dies gilt auch für Familienangehörige, die einen Personenschaden erleiden. Verschuldet also beispielsweise der Ehemann einen Unfall, bei dem die mitfahrende Ehefrau verletzt wird, erhält sie vom Haftpflichtversicherer des Autos Schadenersatz. Dies gilt übrigens nach Meinung der Hamburg-Mannheimer Versicherung auch dann, wenn die Ehepartnerin selbst Versicherungsnehmerin ist.
Vereinzelt melden verletzte Familienmitglieder ihre berechtigten Schadenersatzansprüche nicht bei ihrem Autoversicherer an. Nachteile müssen die Unfallverursacher, also Ehemann oder Ehefrau, durch die Meldung beim Versicherer nicht befürchten. Lediglich der Schadensfreiheitsrabatt geht - wie bei jeder Schadenregulierung durch die Autohaftpflichtversicherung - zu einem Teil verloren. Die Unfallopfer, ob Vater, Mutter oder Kinder, erhalten, wenn der Fahrer den Unfall verschuldet hat, vollen Ersatz für ihre Schäden (zum Beispiel Verdienstausfall, Pflegekosten, Unterhalt, Schmerzensgeld).
Nur der Fahrer als Unfallverursacher hat keinen Schadenersatzanspruch gegen seine Autohaftpflichtversicherung. Er erhält nur Leistungen aus der Sozialversicherung oder aus einer privat abgeschlossenen Insassen- beziehungsweise allgemeinen Unfallversicherung. rco"
Den Artikel faxten wir unserem Versicherungsvertreter der uns sagte, dass
unser Unfall kein "selbstverschuldeter Autounfall" gewesen sei. Und die Versicherung zahle nur im Falle eines "selbstverschuldeten Unfalls".
Kennst sich zufällig jemand damit aus?
Liebe Grüße
Alexandra
am 01.03.06 hatten meine Familie und ich einen schweren Autounfall. Wir waren mit unserem voll beladenen Chrysler Voyager auf der Heimfahrt vom Skiurlaub. Mein Mann fuhr den Wagen, ich saß auf der Beifahrerseite und unsere 4 Kinder waren auf den hinteren Plätzen. Wir waren alle angeschnallt.
In einer Autobahnunterführung lies sich der Wagen ganz plötzlich nicht mehr lenken. Wir fuhren ca. 100 km/h auf der rechten Spur. Plötzlich zog der Wagen nach links, bremsend kamen wir auf die linke Spur und obwohl mein Mann das Lenkrad noch ganz scharf nach rechts einschlug, prallen wir auf die linke Tunnelwand. Durch das nach rechts eingeschlagene Lenkrad und den Schwaung, schleuderten wir auf die rechte Fahrban, aus der Unterführung raus und streiften mit dem rechten Kotflügel die Leitplanke und kamen zum stehen.
Mein Mann trat die Scheibe der Fahrertür ein und konnte die Kinder durch eine der hinteren Schiebetüren befreien. Meine Beine wurden vom Handschuhfach eingequetscht.
Als die Kinder draußen waren, fing der Wagen Feuer.
Ein LKW-Fahrer kam und löschte. (Ich danke Gott, dass er uns diesen Retter schickte.)
Ich sah, die Kontur meines rechten Oberschenkelknochens durch meine Hose. Es sah aus wie ein abgebrochener Ast...
Ein unbeschreiblicher Horror....
Erlöst wurde ich von einem Notarzt der mit dem Rettungshubschrauber kam. Er gab mir eine Spritze und erlöste mich.
Nach wenigen Tagen künstlichem Koma kam ich auf der Intensivstation eines Bundeswehrkrankenhauses zu mir.
Ich hatte eine Trümmerfraktur am rechten Schienbein und eine weitere Trümmerfraktur am Oberschenkel. (Am Oberschenkel einen externen Fixateur). Eine beidseitige Beckenringfraktur (Schmetterlingsfraktur) mit starken einblutungen in den Bauchraum. Eine Rippenserienfraktur mit Lungenkontusion und den Abriß der Strecksehnen an 2 Fingern der rechten Hand, eine ca. 12 cm lange quere Schnittverletzung am linken Fuß und einen gebrochenen Zeh.
Unser Versicherungsvertreter sagte uns damals, dass wir leider kein Recht auf Schmerzensgeld hätten, da wir keine Unfallversicherung haben. Und wenn ich Schmerzensgeld von der Versicherung wolle, dann müsste ich meinen Mann auf Schmerzensgeld verklagen.
Ich weiß nicht wer mehr von uns beiden unter dem Unfall gelitten hat. Mein Mann oder ich. Ich wollte ihn damals nicht verklagen und werde das in Zukunft auch niemals tun. Meine größere Tochter hatte ein Schleudertrauma und eine Kleine eine Verletzung am Kopf. Abgesehen von dem Trauma war den Kindern sonst nichts passiert.
In tiefer Dankbarkeit diesen Tag überlebt zu haben und den Aussagen unseres Versichrungsvertreters habe ich mir keine Gedanken mehr zum Thema Scherzensgeld mehr gemacht, bis ich diese Woche auf diesen Artikel sties.
"Angehörige sind versichert
Deutsches Ärzteblatt 96, Ausgabe 15 vom 16.04.1999, Seite [47] / [47] / [47]
VARIA: Wirtschaft - Versicherungen
Bei einem selbstverschuldeten Autounfall sind mit Ausnahme des Fahrers alle Insassen durch die Haftpflichtversicherung des Halters geschützt. Dies gilt auch für Familienangehörige, die einen Personenschaden erleiden. Verschuldet also beispielsweise der Ehemann einen Unfall, bei dem die mitfahrende Ehefrau verletzt wird, erhält sie vom Haftpflichtversicherer des Autos Schadenersatz. Dies gilt übrigens nach Meinung der Hamburg-Mannheimer Versicherung auch dann, wenn die Ehepartnerin selbst Versicherungsnehmerin ist.
Vereinzelt melden verletzte Familienmitglieder ihre berechtigten Schadenersatzansprüche nicht bei ihrem Autoversicherer an. Nachteile müssen die Unfallverursacher, also Ehemann oder Ehefrau, durch die Meldung beim Versicherer nicht befürchten. Lediglich der Schadensfreiheitsrabatt geht - wie bei jeder Schadenregulierung durch die Autohaftpflichtversicherung - zu einem Teil verloren. Die Unfallopfer, ob Vater, Mutter oder Kinder, erhalten, wenn der Fahrer den Unfall verschuldet hat, vollen Ersatz für ihre Schäden (zum Beispiel Verdienstausfall, Pflegekosten, Unterhalt, Schmerzensgeld).
Nur der Fahrer als Unfallverursacher hat keinen Schadenersatzanspruch gegen seine Autohaftpflichtversicherung. Er erhält nur Leistungen aus der Sozialversicherung oder aus einer privat abgeschlossenen Insassen- beziehungsweise allgemeinen Unfallversicherung. rco"
Den Artikel faxten wir unserem Versicherungsvertreter der uns sagte, dass
unser Unfall kein "selbstverschuldeter Autounfall" gewesen sei. Und die Versicherung zahle nur im Falle eines "selbstverschuldeten Unfalls".
Kennst sich zufällig jemand damit aus?
Liebe Grüße
Alexandra