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Was erwartet mich bei der Erstellung eines Gutachtens?

Hallo Jina,

noch immer geht aus Deinem Reitunfall nicht heraus, ob es sich um einen privaten Unfall handelt oder einen gesetzlich versicherten Reitunfall?

Wie begründet sich diese Aussage:
Mein behandelnder Arzt (Unfallchirurg und Orthopäde) wollte, dass ich nochmal im Krankenhaus vorstellig werde. Quasi als Behandlungsabschluss ein Jahr nach dem Unfall.

Worauf begründet sich "1 Jahr nach dem Unfall"? Wer ist / war bislang Dein Kostenträger????

Du schreibst:
Hallo, ok, dann versuche ich erstmal noch etwas Klarheit in das Chaos zu bringen.

Für mich bringst Du nur noch mehr Chaos....


Welche, Deine Private oder gesetzliche Unfallversicherung???

M. E. erklärst Du Dein Chaos überhaupt nicht, sondern verwirrst nur noch mehr, weil Du unexakt und ohne Definition schreibst.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

da wir uns im Forum für private Versicherungen befinden, dachte ich, dass es klar ist, dass es sich um meine private Unfallversicherung handelt.

Es war ein privater Unfall im Urlaub. Allerdings auf einem Wanderritt mit Fremdpferd, das heißt, meine Krankenkasse holt sich das Geld vom Pferdebesitzer/Rittführer wieder, welcher zum Zeitpunkt des Unfalls leider nicht versichert war. Wie genau da der Stand ist, weiß ich nicht. Das ist aber unabhängig vom Gutachten.

Warum das Gutachten erstellt werden soll, hatte ich schonmal geschrieben. Das wird auch der Grund sein, warum mein Arzt mich jetzt nochmal ins Krankenhaus schickt. Ich zitiere mich mal:
Mein Arzt hatte bereits einen Bogen ausgefüllt, in dem stand, wie eingeschränkt ich bis Ende April in welchem Zeitraum war (in Prozent). Dort gab es auch die Frage nach der Beurteilung von dauerhaften Beeinträchtigungen. Er hat geschrieben, dass die, wenn vorhanden, in 5 Monaten feststellbar wären.
Die Unfallversicherung hat mir daraufhin einen Betrag zugesagt und auch schon überwiesen. In dem Brief stand dann "
Nach den ärztlichen Feststellungen wird der Unfall voraussichtlich dauerhafte Folgen hinterlassen. Eine verbindliche Beurteilung ist jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Wir werden deshalb eine
Nachuntersuchung im Oktober 2019 veranlassen und melden uns rechtzeitig zu diesem Termin wieder."
Dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen. Für meinen Arzt ist eine Einschätzung zu eventuellen Folgeschäden auch wichtig, denn in meinem erlernten Beruf bin ich weiterhin berufsunfähig und werde regelmäßig vom Arzt mit Bescheinigungen versorgt. Mein Glück ist, dass ich derzeit eine andere Tätigkeit ausüben kann, wobei aktuell selbst da Probleme auftreten (Gewicht auf der linken Schulter tragen nicht möglich, momentan wieder Schwindel beim nach unten oder oben schauen).

Bei weiteren Fragen einfach fragen.

VG
Jina
 
b. Allerdings auf einem Wanderritt mit Fremdpferd, das heißt, meine Krankenkasse holt sich das Geld vom Pferdebesitzer/Rittführer wieder, welcher zum Zeitpunkt des Unfalls leider nicht versichert war. Wie genau da der Stand ist, weiß ich nicht. Das ist aber unabhängig vom Gutachten.


Wer hat denn das GA in Auftrag geben?

Verstehe ich immer noch nicht?

welcher zum Zeitpunkt des Unfalls leider nicht versichert war.

Und auch nicht, warum diese Aussage von Dir:
. Wie genau da der Stand ist, weiß ich nicht.

Worauf beruft sich Dein Orthopäde / D-Arzt mit dem Hinweis auf 1 Jahr nach dem Unfall? Gesetzesgrundlage?

Gegen wen klagst Du direkt?

Gegen den Betreiber - privatrechtlich (weil er keine Versicherung hatte)?

Gegen das Land / Behörde als Aufsichtsperson weil der Betreiber keine HPV hatte und das Land / Behörde der Überwachung nicht nachgekommen
ist? Offizieller Lizensentzug - keine Kontrolle?

Für mich ist das noch leider undurchsichtig.

Viele Grüße

Kasandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich klage gegen niemanden. Ein Pferd ist ein Fluchttier, es kann sich erschrecken und in dem Fall ist es für mich halt blöd ausgegangen, aber es war ein Unfall, an dem niemand Schuld ist. Meine gesetzliche Krankenkasse hat also erstmal alles bezahlt und wollte sich dann das Geld von der Versicherung des Betreibers wieder holen. Wenn es die nicht gibt, muss er notfalls privat bezahlen. Ich weiß, dass die Krankenkasse ihn angeschrieben hat, habe zu ihm aber keinen Kontakt mehr und kenne den aktuellen Stand nicht. Für mich letztendlich auch unwichtig, das muss meine Krankenkasse mit ihm klären. Ich werde trotzdem normal behandelt.

Es hieß vor Monaten mal, dass die Verletzungen nach einem Jahr ausgeheilt sein müssten, daher wohl die Angabe in dem Schreiben der Unfallversicherung und deswegen jetzt auch der Termin im Krankenhaus nach einem Jahr. Keine Ahnung, ob es da auch Gesetzesgrundlagen gibt, an die sich mein Arzt halten muss.

Das Gutachten hat meine private Unfallversicherung in Auftrag gegeben, aufgrund der Angaben, die mein Arzt in dem Schreiben von April/Mai gemacht hat. Dort wollten sie von ihm wissen, ob es Folgeschäden gibt. Es geht im Prinzip einfach darum, ob und wie viel sie noch an mich zahlen müssen.

VG
Jina
 
War nun gestern im Krankenhaus, der dortige Arzt hat ein CT der BWS veranlasst. Der Radiologe und er waren sich einig, dass die Brüche gut verheilt sind. Wir sind die Bilder gemeinsam durchgegangen. Meine Probleme kommen also nicht von den Knochen.
Laut Arzt zeigt ein CT aber nur die halbe Wahrheit, da Weichteile etc. ja nicht sichtbar sind. Somit war das Ganze für uns beide nur bedingt befriedigend, da er mir nicht weiterhelfen kann. Ich bin aber trotzdem froh, dass die Knochen gut aussehen. Der Arzt empfiehlt eine Analyse meiner Bewegungsabläufe durch einen Physiotherapeuten, um eventuelle Schwachstellen geziehlt anzugehen. Das werde ich bei meinem Unfallchirurgen ansprechen, sobald der Arztbrief da ist.

Zum Gutachter hätte ich Mittwoch gehen sollen, da der Termin aber erst letzten Freitag in der Post war und ich nicht so spontan auch noch Mittwoch frei nehmen konnte und es vor dem Besuch im KH eh wenig Sinn gemacht hätte, habe ich den Termin verschoben. Bzw. ich kriege einen neuen zugeschickt, da der Gutachter mir am Telefon keinen nennen konnte. Das Telefongespräch fand ich schon sehr merkwürdig, bin gespannt, was mich da erwartet.
 
Hallo Jina, ich bin kein Jurist, gleichwohl würde mich wundern, wenn vorliegend der Reitstallbetreiber nicht verschuldensunabhängig haften müsste. Dir ist ja hier auch neben den Behandlungskosten ein nicht unerheblicher Schaden entstanden. Vom Schmerzensgeld gar nicht zu reden. Oftmals haben moderne Haftpflichtpolicen Haftungsausfallklauseln, dies könnte bedeuten, dass Deine eigene Versicherung Leistungen an Dich erbringt, selbst wenn der zur Haftung Verpflichtete über keinen entsprechenden eigenen Versicherungsschutz verfügt. Dies würde ich an Deiner Stelle dringend in Erfahrung bringen. Viel Erfolg.
 
Hallo Rehaschreck,

also verstanden hatte ich damals diesen Weg: Meine Krankenkasse geht in Vorleistung und schreibt den Reitstallbetreiber an -> dessen Versicherung zahlt -> wenn keine Versicherung vorhanden ist, muss er aus eigener Tasche bezahlen -> kann er nicht zahlen, übernimmt meine Haftpflichtversicherung

Für Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc. hätte ich ihn verklagen müssen, habe ich aber nicht.

Meine private Unfallversicherung hat bisher einen niedrigen fünfstelligen Betrag bezahlt (dürfte unabhängig von dem Reitstallbetreiber sein oder fordern die den auch von ihm zurück?).

Damit bin ich auf der sicheren Seite und muss mich nicht weiter kümmern oder?

VG
Jina
 
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