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Was der Krankenkasse zur Verfügung stellen?

Hallo Rudinchen,

vielen Dank für Deine wertvollen Tipps. So habe ich meine Dokumente (noch) nicht sortiert, werde aber am Wochenende damit anfangen.
Ich habe zwar bisher eine Tabelle geführt, in der ich alle Arztbesuche, Therapien etc. aufgeführt habe zuammen mit den Beschwerden, die an dem Tag vorherrschten, oder wenn sich etwas verändert hat. Aber da fehlt dann die Verbindung zu den Arztberichten - prima Idee mit den durchnummerierten Anlagen.

An den Rest muss ich mich auch noch begeben, da habe ich bisher nur die Gehaltsverluste aufgelistet und grob dargestellt, wie meine berufliche Karriere wohl ohne den Unfall verlaufen wäre.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

dabei dachte ich, die Sache mit der KRankenkasse wäre nunr abgeschlossen, aber falsch gedacht. Ich habe meiner Krankenkasse ja den Unfallfragebogen und einige Arztberichte, ein Gutachten etc. eingereicht. Die Schweigepflichtentbindung habe ich nicht so unterschrieben, sondern darauf hingewiesen, dass sie in Einzelfällen und auf Anfrage erteilt werden kann.

Jetzt habe ich ein Scheiben von der Krankenkasse bekommen, das ich unterschreiben soll, mit dem ich der KK quasi einen Freifahrtschein für alles ausstellen würde, nämlich nicht nur, dass sie sich alle Unterlagen einforden können, sondern auch, dass sie alle Unterlagen an Gerichte, Gutachter, Behörden, Verfahrensbevollmächtigte, die Haftpflichtversicherung etc. weiterreichen dürfen. Eine Schweigepflicht-Entbindung und Herausgabegenehmigung.

Bei so etwas bin ich immer sehr vorsichtig. Ich möchte das natürlich nicht machen. Kann mir da irgendein Nachteil entstehen? In dem SChreiben steht auch, dass sie ansonsten keine Schadensersatzansprüche stellen könnten bzw. durchsetzen könnten.

Frage: Wenn die Krankenkasse die Schadensersatzansprüche durchsetzt, gilt das dann auch für mein Verfahren, das ich noch gegen die Haftpflichtversicherung führen muss? Hätte ich irgendwelche Vorteile davon?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

Frage: Wenn die Krankenkasse die Schadensersatzansprüche durchsetzt, gilt das dann auch für mein Verfahren, das ich noch gegen die Haftpflichtversicherung führen muss? Hätte ich irgendwelche Vorteile davon?

Hast Du Dir schon mal Akteneinsicht verschafft?
Bisher war Akteneinsicht für mich immer hilfreich und ich habe diese mit der DSGVO Art.15 Absatz 1 und Absatz 3 gefordert.

VG Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

meinst Du Akteneinsicht bei der Krankenkasse?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie 13,

ich habe jetzt nicht alles bzgl. Deiner Einsichtnahme in die GKV-Unterlagen gelesen. Aber ich habe dazu umfänglich schon mal geschrieben.
Ganz kurz:

1.
Diese Sozialdaten werden bei der GKV gespeichert:
Arbeitsunfähigkeit mit Zeit und Diagnose,
Krankenhausaufenthalte mit Zeit und genauen Diagnosen,
Heilmittel / Verordnungen mit Namen des Therapeuten und Kosten (ohne Diagnosen),
Apotheken mit Namen und Kosten und Zuzahlungen,
Besuche bei Ärzten nur Namen ohne Fachrichtung und Kosten ohne Diagnosen

Meine GKV speicher die Daten nur ca. 2 Jahre, außer AUs und die Stationären Aufenthalte wenn ein Haftpflichtschaden vorliegt.

2.
Die anderen Sozialdaten gem. § 83 SGB X sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung gespeichert bei der Abrechnungsstelle. Da wird jeder Arzt namentlich genannt, seine Diagnose und der Abrechnungsbetrag. Die KVB (Bayern) speichert aber nur 4 Jahre diese Sozialdaten und nur in bestimmten Fällen, wenn ein Verfahren wegen Abrechnungsbetrug z.B. läuft, dann natürlich länger.

Du bis nicht verpflichtet - jedenfalls in einem Zivilprozess - jemanden und schon gleich gar nicht der beklagten Versicherung Einsichtnahme in Deine Sozialdaten zu gewähren. Wenn Du dass trotzdem machen möchtest, dann empfehle ich Dir, die Einsichtnahme zu beschränken auf das Fachgebiet bzw. auf Ärzte bestimmter Fachrichtungen, die bei Dir haftungsbezogene Diagnosen gestellt haben.

Auf jeden Fall aber würde ich an Deiner Stelle vor einer Schweigepflichtentbindung selbst Dir die gespeicherten Unterlage von GKV und KV zuschicken lassen nach § 304 SGB V und bei der KV zusätzlich noch gem. § 83 SGB X.

Du kannst dann auch ein kleines "blaues Wunder" erleben, denn es ist gar nicht so selten, dass Ärzte Dir Diagnosen zuschreiben, die gar nicht zutreffen. Oder eine Mitarbeiterin in der Verwaltung hat eine falsche Patientennummer eingegeben, dann hast Du plötzlich eine von Geburt an verkrümmte Wirbelsäule oder eine Skoliose oder sonst etwas, was einen ganz anderen Patienten betrifft mit z.B. gleichen Nachnamen. Dann nachzuweisen, dass es da eine Verwechslung gegeben hat, wird schwierig sein, wenn es den Arzt gar nicht mehr gibt oder es schon Jahre zurückliegt.

Manche Ärzte stellen in den Abrechnungen bei der KV (Kassenärzliche Vereinigung) auch Diagnosen außerhalb ihres Fachgebietes, um womöglich einen höheren Abrechnungsbetrag zu erreichen. Dann bist Du gelackmeiert! Und die Beklagte wird sich freuen, Dir evtl. eine Dich belastende Diagnose nachweisen zu können, die gar nicht zutrifft, aber zufällig von den Symtomen zum Prozessstoff paßt zugunsten der Beklagten.

Die Einsichtnahme bei den KVs ist auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Soweit ich weiß, wird es in Hamburg wieder ganz anders gehandhabt. Ich habe mal gelesen, dass man da nach Voranmeldung mit dem Personalausweis hingehen kann und direkt Einsichtnahme bekommt.
Aber die Info hatte ich schon vor längerem.

Es kann aber auch sein, dass die KV Deines Bundeslandes Dir sagt, dass Du alles über deine Krankenkasse (GKV) anfordern mußt. Dann müßte die GKV Dir ihre Daten zuschicken und die Daten von der KV in einem verschlossenen Umschlag bei dieser anfordern. Die Krankenkasse selbst hat kein Einsichtnahmerecht in die bei der KV gespeicherten Daten!! Sie muß sie lediglich bei der KV anfordern und Dir im verschlossenem Umfschlag - wie von der KV erhalten - an Dich weiterleiten.


Gruss Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Bobb,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Die Patientenquittungen habe ich über die KK anfordern müssen, und ich habe sie von dort auch in einem verschlossenen Umschlag zugeschickt bekommen. Sie reichen 4 Jahre zurück. Das mit dem "kleinen blauen Wunder" habe ich auch erlebt. Allerdings waren bei den Unterlagen auch Diagnosen in Form des ICD-Codes, die die Ärzte in ihren Berichten nicht so eindeutig benannt haben, und womit ein Zusammenhang zum Unfall hergestellt ist. Das war sehr gut. Zum Glück betrafen die "blaue-Wunder-Diagnosen" nur ein Arzt, der überhaupt nichts mit dem Unfall zutun hat. Ich habe den Namen des Arztes in diesen Berichten stehen gelassen, und alles andere geschwärzt mit der Begründung, dass es nichts mit dem Unfall zu tun hat. So bin ich mit allem verfahren, was außerhalb des Unfalls steht.

Da muss ich bei der KK aber noch einmal genauer nachfragen, das einzige, was ich ansonsten von denen erhalten habe, war eine Aufstellung meiner Arbeitsunfähigkeitszeiten mit Diagnose. Keine Übersicht von Therapien etc. Da werde ich mich dann in der nächsten Woche ans Telefon klemmen.

Die Schweigepflichtsentbindung habe ich so, wie sie mir vorgelegt wurde, auch nicht unterschrieben. Ich habe eingeschränkt und vor allem nur erlaubt, dass die KK die von den Ärzten angeforderten Unterlagen nur an ihren MdK weiterleiten darf. Das wäre ja noch schöner, wenn die KK nachher an die Haftpflichversicherung, das Gericht usw. weiterleiten könnte. Dann hat man ja schon verloren.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie 13,

die Physiotherapeutischen Maßnahmen sind bei der Krankenkasse mit Zeitraum der Behandlungsmaßnahme, Name des Therapeuten und Kosten mit begtragsmäßiger Ausweisung der jeweiligen Zuzahlung gespeichert.

Ich verstehe diesen Satz jetzt nicht

Ich habe eingeschränkt und vor allem nur erlaubt, dass die KK die von den Ärzten angeforderten Unterlagen nur an ihren MdK weiterleiten darf.

Welche Ärzte haben bei der KK Unterlagen angefordert? Und welcher MDK bzw. von wem ist hier gemeint?

Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,

ich meinte, dass ich Schweigepflichtenbindung für die KK gegeben habe, bei den Ärzten Berichte anzufordern, damit die KK den Regress durchsetzen kann, und gleichzeitig habe ich die WEitergabe von der KK soweit eingeschränkt, dass die KK die angeforderten Berichte nur für den Zweck des Regresses zur Einsicht an den MdK weiterleiten darf, damit dieser die KK beraten kann.
Es kann also kein Gericht, Arzt, Versicherung usw. von der KK Berichte anfordern.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

nach langer Zeit musste ich jetzt von der KK erfahren, dass sie keine weiteren Forderungen mehr an die Haftpflichtversicherung stellen wollen. Sie geben sich damit zufrieden, dass "nur" auf die Diagnose Schleudertrauma regressiert wurde. Das bedeutet für mich nun, dass ich in die Klage gehen muss. Es wäre ja auch zu schön gewesen.
Da frage ich mich, warum seit Monaten dieser Aufwand? Ständig sollte ich Dinge nachreichen, mein Neurologe wurde angeschrieben etc. Ich habe fast wöchentlich mit denen telefoniert und jetzt?
Ich vermute beinahe, dass die KK mich den Prozess führen lassen will, und sich dann ggf. wieder an die HP wendet. Ist ja auch einfacher.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

Genau so ist es. Krankenkasse und Versicherung haben sich abgestimmt über das sog. TEILUNGSABKOMMEN:


Während du noch für dein Recht kämpfen musst, ist für die beiden alles paletti.

Und falls du prozessierst und gewinnst, wird sich die Krankenkasse einen Nachschlag holen. Und falls du nicht prozessierst oder nicht gewinnst, sind auch alle zufrieden, denn die Gemeinschaft der Versicherten bezahlt ja beides - die Krankenkasse und die Versicherung. Egal, wie es für dich ausgeht, auch das zahlt die Gemeinschaft der Versicherten. Und falls die nicht bezahlt, bezahlt der Sozialstaat irgendwann und damit die Gemeinschaft der Steuerzahler. Du siehst: irgendwie zählen wir immer alles...

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Lilie

Die Krankenkassen werden nicht aktiv in deinem Sinne, auch wenn es wegen der angefragten Unterlagen so scheinen mag. Wenn du deinen Prozess gewonnen hast, werden sie schauen, ob davon auch sie etwas davon abbekommen (als Beitrag). So läuft es bei mir (freiwillig versichert, keine Haftpflichtversicherung im Spiel).

Lass dich nicht kleinkriegen!

LG
 
Hallo Rudinchen, hallo HWS-Schaden,

leider ist das so. Man ist immer zu gutgläubig und nachher der Dumme. Im Moment bin ich ehrlich gesagt, nicht gerade motiviert, was die Klage angeht. Aber eine andere Wahl habe ich ja nicht. Nur wie es dann weiter geht, wenn der Richter bzw. GA ganz auf Linie der HP ist, weiß ich auch nicht. Als ob wir Unfallopfer nicht schon genug durchmachen müssten.

Viele Grüße

Lilie13
 
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