Hallo !
Eine Kurze erklärung zu meinen fall: hatte 2007 einen Arbeitsunfall wobei ich mir sämtliche Sehen und nerven am Re. Handgelenk durchtrennt habe, nachtem mir 1 Jahr nach dem unfall die nerven in die tiefe versekt wurden habe ich 3 Monate ruhe gehabt. Danach gleiche Probleme sogenante Neuromschmerzen. Ich wurde dann zum efl test geschickt und zu einen Bg Krankenhaus in Hannover Die mich beide trotz Neuromschmerzen für Arbeitsfähig halten und mir gesagt haben Reumakranke müssen auch arbeiten also kann ich das auch. Nur ich muss jeden Tag mermals prostunde 40 Kg bewältigen. Jetzt wurde ich auf eigenen Wunsch nach Hildesheim zu einen Unabhängigen Artzt meiner Wahl bestellt um ein Gutachten für die BG
einzufordern, der auch waheitsgemäß ein gutachten erstellt mit weiteren Behandlungsmöglichkeiten die ich auch gerne unter seiner Aufsicht durchführen würde. Bg sagt jetzt nachdem auch noch die Sachbearbeiter gewechselt haben, nein wir schicken sie nach Bad Oyenhausen in unsere Klinik . Auf mein Drängen das In Hildesheim auch eine Stationäre Behandlung gemacht werden könne wurde mir gesagt entweder ihre Klinik oder garkeine
wir währen nicht bei einen Wunschkonzert und mein Geld wird auch gesperrt.Auserdem währe ich jetzt wieder Arbeitsfähig was ich auch schriftlich bekomme.
jetzt meine Frage : Wie weit können die mich zwingen das ich in denen Klink eine Staionäre Schmerzterapie machen muss?
Eine Kurze erklärung zu meinen fall: hatte 2007 einen Arbeitsunfall wobei ich mir sämtliche Sehen und nerven am Re. Handgelenk durchtrennt habe, nachtem mir 1 Jahr nach dem unfall die nerven in die tiefe versekt wurden habe ich 3 Monate ruhe gehabt. Danach gleiche Probleme sogenante Neuromschmerzen. Ich wurde dann zum efl test geschickt und zu einen Bg Krankenhaus in Hannover Die mich beide trotz Neuromschmerzen für Arbeitsfähig halten und mir gesagt haben Reumakranke müssen auch arbeiten also kann ich das auch. Nur ich muss jeden Tag mermals prostunde 40 Kg bewältigen. Jetzt wurde ich auf eigenen Wunsch nach Hildesheim zu einen Unabhängigen Artzt meiner Wahl bestellt um ein Gutachten für die BG
einzufordern, der auch waheitsgemäß ein gutachten erstellt mit weiteren Behandlungsmöglichkeiten die ich auch gerne unter seiner Aufsicht durchführen würde. Bg sagt jetzt nachdem auch noch die Sachbearbeiter gewechselt haben, nein wir schicken sie nach Bad Oyenhausen in unsere Klinik . Auf mein Drängen das In Hildesheim auch eine Stationäre Behandlung gemacht werden könne wurde mir gesagt entweder ihre Klinik oder garkeine
wir währen nicht bei einen Wunschkonzert und mein Geld wird auch gesperrt.Auserdem währe ich jetzt wieder Arbeitsfähig was ich auch schriftlich bekomme.
jetzt meine Frage : Wie weit können die mich zwingen das ich in denen Klink eine Staionäre Schmerzterapie machen muss?