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was darf ich ablehnen und was nicht

huio

Nutzer
Registriert seit
2 März 2009
Beiträge
25
Hallo !

Eine Kurze erklärung zu meinen fall: hatte 2007 einen Arbeitsunfall wobei ich mir sämtliche Sehen und nerven am Re. Handgelenk durchtrennt habe, nachtem mir 1 Jahr nach dem unfall die nerven in die tiefe versekt wurden habe ich 3 Monate ruhe gehabt. Danach gleiche Probleme sogenante Neuromschmerzen. Ich wurde dann zum efl test geschickt und zu einen Bg Krankenhaus in Hannover Die mich beide trotz Neuromschmerzen für Arbeitsfähig halten und mir gesagt haben Reumakranke müssen auch arbeiten also kann ich das auch. Nur ich muss jeden Tag mermals prostunde 40 Kg bewältigen. Jetzt wurde ich auf eigenen Wunsch nach Hildesheim zu einen Unabhängigen Artzt meiner Wahl bestellt um ein Gutachten für die BG
einzufordern, der auch waheitsgemäß ein gutachten erstellt mit weiteren Behandlungsmöglichkeiten die ich auch gerne unter seiner Aufsicht durchführen würde. Bg sagt jetzt nachdem auch noch die Sachbearbeiter gewechselt haben, nein wir schicken sie nach Bad Oyenhausen in unsere Klinik . Auf mein Drängen das In Hildesheim auch eine Stationäre Behandlung gemacht werden könne wurde mir gesagt entweder ihre Klinik oder garkeine
wir währen nicht bei einen Wunschkonzert und mein Geld wird auch gesperrt.Auserdem währe ich jetzt wieder Arbeitsfähig was ich auch schriftlich bekomme.

jetzt meine Frage : Wie weit können die mich zwingen das ich in denen Klink eine Staionäre Schmerzterapie machen muss?
 
Hallo huio,

ich mir sämtliche Sehen und nerven am Re. Handgelenk durchtrennt habe, nachtem mir 1 Jahr nach dem unfall die nerven in die tiefe versekt wurden ?
Wie geht das? Du meinst, alles war durchtrennt, außer dem Knochen?
Wie kann man eine hand bewegen ohne funktionierende Sehnen und Nerven?


Auf mein Drängen das In Hildesheim auch eine Stationäre Behandlung gemacht werden könne wurde mir gesagt entweder ihre Klinik oder garkeine?
Klingt nach Einschränkung der freien Perswönlichkeits und- Entscheidunge- und Handlungsrechte, ob das nötig ist, das du ja nicht verweigerst, sondern nur in eine adäquate Klinik möchtest.

wir währen nicht bei einen Wunschkonzert und mein Geld wird auch gesperrt.?
Das klingt nach Erpressung mit Demütigung.

Auserdem währe ich jetzt wieder Arbeitsfähig was ich auch schriftlich bekomme.?
siehe oben, wenn du arbeitsfähig bist, dann wirst du das erkennen, wenn nicht, dann ghe zum Arzt un dtrage deine Beschwerden vor und sage, dass du die Arbeit an diesem Arbeitsplatz nicht bewältigst mit diesen Beschwerden.

jetzt meine Frage : Wie weit können die mich zwingen das ich in denen Klink eine Staionäre Schmerzterapie machen muss?
Das kann dir nur ein Rechtsgellehrter genau sagen.

Gruß Ariel
 
danke für deine Antwort: die Hand kann ich nachdem die sehnen wieder zusammen geflickt wurden bewegen nur ich habe bei jeder belastung sehr große schmerzen was der Artzt in Hildesheim auch erkannt hat, und in seinen bericht geschrieben hat.Auserdem wurde mir ganz glas hart gesagt entweder sie gehen in eine klinik von uns oder wir sperren die gelder un das auch rückwürkend. das heist ich muss alles zurückbezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo huio,

diese Frage wird häufig im Forum gestellt, und mich interessiert auch, wie das verienbar ist mit den verfassungsgemäßen Rechten, die ein jeder Mensch besitzt und den Rechten oder besser gesagt, gegenüber den Rechten, die die Versicherung vor diese Rechte stellen darf (oder nicht).

Wir sollten dies vielleicht einmal diskutieren, und auch per Gesetzgebung nachfragen, welche Rechte hier höher, vorrangig zu bewerten sind.

Nur weil eine Versicherung, egal welche ein Monopol hat, deshalb darf sie hier nicht erpresserisch ihre Vorteile durchsetzen.

Außerdem haben wir schön öfter gelesen, dass die Ärzte in den BG-Klniken, nicht das aktuelle Behandlungs-Now-How haben. Eine erzwungene Behandlung im inkompetenten Bereich, das kann dem Patienten eher schaden denn beiden Seiten nützen.

Außerdem ist das Vertrauen von Seiten des Patienten für den medizinischen Behandlungserfolg wichtig.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
das problem was ich sehe das ich kein pfennig geld habe und die das wissen, ich habe 2 kleine kinder im alter 1 und 4 und ich weiß nicht wie lange ich das durchhalte.
 
Hallo huio,

du solltest dich an einen Opferverband wenden.

Gruß Ariel
 
Hallo huio,

erlche rechtliche Grundlage bezüglich dieser Klinik wurde Dir genannt?

Nach § 9 SGB IX hast Du ein Wunsch und Wahlrecht! Dies bedeutet, dass Deinem Wunsch entsprochen werden muss,, wenn dies nicht zu unverhälnisen Mehrkosten (gem. Rechtsprechungen sind unverhältnismässige Mehrkosten über 20-25%) liegen:

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
In der Fassung des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. April 2004 (BGBl. I S. 606)

§ 9
Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt § 33 des Ersten Buches. Den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen behinderter Kinder wird Rechnung getragen.

(2) Sachleistungen zur Teilhabe, die nicht in Rehabilitationseinrichtungen auszuführen sind, können auf Antrag der Leistungsberechtigten als Geldleistungen erbracht werden, wenn die Leistungen hierdurch voraussichtlich bei gleicher Wirksamkeit wirtschaftlich zumindest gleichwertig ausgeführt werden können. Für die Beurteilung der Wirksamkeit stellen die Leistungsberechtigten dem Rehabilitationsträger geeignete Unterlagen zur Verfügung. Der Rehabilitationsträger begründet durch Bescheid, wenn er den Wünschen des Leistungsberechtigten nach den Absätzen 1 und 2 nicht entspricht.

(3) Leistungen, Dienste und Einrichtungen lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände und fördern ihre Selbstbestimmung.

(4) Die Leistungen zur Teilhabe bedürfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten

Weiter Infos:

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-242/i.html

Liebe Grüsse

Petra
 
danke für deine antwort! ich werde wohl zum sozialgericht fahren und vieleicht können die was machen. ich weiß nicht welche möglichkeiten die haben aber ich hoffe das ich wenigstens da geld bekomme. was für eine rechtliche grundlage der klinik? ist eine ambulante reha teurer als eine stationäre?
 
Hallo huio,

wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst, dann soll Dir Dein behandelten Arzt Arbeitsunfähigkeit attestieren (Krankschreibung)

Weigert sich die BG Dir Verletztengeld zu zahlen, zahlt in der Regel die Krankenkasse. Ruf doch mal bei der Krankenkasse an.

Viele Grüsse

Petra

P.S. Auswhlrecht Klinik: Nein die BG kann Dich nicht in eine Klinik zwingen, siehe meinen obigen Beitrag "Wunsch- und Wahlrecht!

Eine ambulante Reha ist in der Regel günstiger als eine stationäre!
 
eine Krankenmeldung von 4 wochen habe ich ohne weiteres bekommen das ist nicht das Problem ! das Problem ist wenn ich sie abgebe werden mir alle leistungen von der BG verwehrt. Aussage BG

Krankenkasse sagt das ist nicht unser Fall sondern BG
 
ein kleiner lichtblick !
grade post von bg bekommen verletztengeld wird weitergezahlt!

geschrieben am 05.03

meine frage ist aber jetzt dürfen die das am montag wieder aufheben?:cool:
 
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