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Was bedeutet...

Eye

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
26 Feb. 2007
Beiträge
108
hallo, kann mir jemand eine Frage beantworten?:
Was bedeutet im Sinne der PUV. "Nach Abschluß der Heilbehandlung?"
Und Wann ist das?
Danke und Gruß Eye:eek:
 
Was bedeutet im Sinne der PUV. "Nach Abschluß der Heilbehandlung?"

In welcher AUB steht: "Nach Abschluß der Heilbehandlung“ ?

In den mir vorliegenden AUB steht:

...... nach Abschluss des für die Bemessung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens ......

Es ist nicht der Abschluss des Heilverfahrens, sondern der Abschluss des für die Feststellung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens erforderlich. Das Heilverfahren braucht nur insoweit beendet sein, als es zur Feststellung von dauernden Schäden nötig ist.

Gruß
Luise
 
Aub 202

Hallo in den AUB 2002.....Gruß.
 
Hallo Eye,

die AUB können unterschiedlich sein.

Bei Google habe ich unter „aub 2002“ eine AUB 2002 der VHV Vereinigte Haftpflichtversicherung gefunden.

http://www.vhv.de/web/1/a/pdf/300.0005.07_2003_04_Unfall_AUB_2002_U005.pdf


Dort steht mit deutlicheren Worten als in der von mir oben zitierten AUB 88:

9 Wann sind die Leistungen fällig?

9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten – zu erklären, ob und in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:

– Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,

– beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluß des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist.


Also nicht wie du schreibst "Nach Abschluß der Heilbehandlung“. Sieh bitte nochmals in deiner AUB nach und zitiere bitte vollständig. Vertragsbedingungen kann man nicht so eben husch, husch überfliegen, da muss man schon langsam lesen oder einen Lesekundigen fragen.

Gruß
Luise
 
Aub 2002

Hallo Luise, du hast recht ich habe natürlich die gleichen AUB`s wie du gelesen hast. Ja da steht ..über den Abschluß...ja aber warum schicken die mich denn jetzt schon zum Ga, und ein Heilverfahren kann doch durchaus in 3 Jahren noch statt finden..also warum denn jetzt schon die kostenspirale hoch drehen.
in einem anderen schreiben von der puv. steht, : ..lt. höchsterichterlichen rechtsspruch muß der Anspruch auf Invaliditätsleistung innerhalb v. 15 monaten ab unfalltag ärtzlich bescheinigt, beantragt werden?
was nun?
Ich meine ich bekomme wohl bald bescheid von der PUV.
Ich selbst lasse mir aber noch mein Auge gerade stellen operativ.
Doch die begutachtung durch den Ga war vorher..so dies alles mal ins
"unreine" geschrieben
gruß Eye
 
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