Aub 2002
Hallo Luise, du hast recht ich habe natürlich die gleichen AUB`s wie du gelesen hast. Ja da steht ..über den Abschluß...ja aber warum schicken die mich denn jetzt schon zum Ga, und ein Heilverfahren kann doch durchaus in 3 Jahren noch statt finden..also warum denn jetzt schon die kostenspirale hoch drehen.
in einem anderen schreiben von der puv. steht, : ..lt. höchsterichterlichen rechtsspruch muß der Anspruch auf Invaliditätsleistung innerhalb v. 15 monaten ab unfalltag ärtzlich bescheinigt, beantragt werden?
was nun?
Ich meine ich bekomme wohl bald bescheid von der PUV.
Ich selbst lasse mir aber noch mein Auge gerade stellen operativ.
Doch die begutachtung durch den Ga war vorher..so dies alles mal ins
"unreine" geschrieben
gruß Eye