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Was bedeutet 4/7 Armwert?

petersilchen70

Mitglied
Registriert seit
11 Feb. 2010
Beiträge
55
Hallo,
heute muss ich euch seit langer Zeit mal wieder um eure Hilfe bitten. Wir haben nun das Gutachten für die PUV ( Arbeitsunfall mit durchtrennung des Radialisnerven und in Folge dessen eine Fallhand zuzüglich CRPS2) in den Händen und können damit nicht wirklich viel anfangen. Der gutachter schreibt von 4/7 Armwert. Könnt ihr mir sagen was das heisst? In der Gliedertaxe der PUV stehen ja nur Prozentwerte.
Wird das irgendwie umgerechnet? Und wenn ja wieviel Prozent kommen dabei zusammen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn ich konnte bei meiner Suche bisher nichts zu unserem Problem finden.

petersilchen70
 
Hallo petersilchen,

ich hoffe, ich bringe meine Antwort verständlich rüber:

Deine PUV erkennt gem. ihrer Versicherungsbedingungen max. 70% bei Funktionsunfähig des gesamten Armes an. Nun ist "nur" deine Hand betroffen.

Laut Gutachten sind 40% anzusetzen.

Alles, was du in der Schule in Mathe gelernt hast, solltest du vergessen, wenn du Berechnungen von Unfallversicherungen nachvollziehen willst.;)

Im Klartext bedeutet das Ergebnis, dass du 40% der maximalen 70% Invaliditätsgrad lt. Gutachten erhalten sollst.

"/" ist nicht als Divisionszeichen zu sehen, sondern als "von".

Und damit es etwas wissenschaftlicher aussieht, werden dann in Gutachten einfach die Nullen weggelassen (zynisch von mir;)).

Viele Grüße

Derosa
 
Invaliditätsgrad 4/7 Armwert

Hallo petersilchen70,

wie Derosa bereits geschrieben hat beträgt der Invaliditätsgrad 40 %.

Dies errechnet sich wie folgt:

Armwert = 70 % (lt. Gliedertaxe)

4/7 von 70 % = (Rechnung 70 : 7 = 10 x 4 = 40 % )

Ein anderes Rechenbeispiel:

6/10 Armwert = (Rechnung 70 : 10 = 7 x 6 = 42 % )

Hoffe ich konnte richtig erklären.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo,
danke für eure Antworten. Soetwas hatte ich schon geahnt. Es ist aber so dass mein Mann ja nicht nur die Hand nicht bewegen kann sondern auch die Beweglichkeit im Ellenbogengelenk sowie in der Schulter stark eingeschränkt sind. Er kann z.B. den Arm nicht mehr nach hinten nehmen geschweige denn nach oben zum Kopf. Eine Drehung des Armes nach aussen ist ebenfalls nicht möglich. Da erscheinen mir 40 Prozent doch als ein wenig zu gering. Hinzu kommt noch dass sein Nacken arge Probleme bereitet und er ausserdem noch an CRPS leidet. Muss das nicht auch von der PUV angerechnet werden ? Im Gutachten ist es zwar erwähnt worden aber am Ende standen dann nur 4/7 Armwert.

Liebe Grüße petersilchen70
 
Hallo petersilchen70,

"Da erscheinen mir 40 Prozent doch als ein wenig zu gering."
Mir auch!
Wann habt Ihr die PUV. abgeschlossen?
Da der Unfall aber "erst" in diesem Jahr war, (wenn ich richtig gelesen habe) wird die PUV. auf die drei Jahresklausel vermutlich beharren in der Hoffnung, dass sich am Gesundheitszustand Deines Mann noch etwas verbessern wird. Die PUV. wie auch Dein Mann hat das Recht, im dritten Jahr nach dem Unfall, ein weiteres GA. zur Feststellung der verbliebenen Invalidität einzufordern.

MfG.
Pit
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pit
der Unfall war am 18.1.2010, also schon vor 18Monaten. Und der Vertrag ist von 2008.hat das was zu bedeuten?
Gruss ppetersilchen70
 
Hallo petersilchen70,

Mitte 2006 hat der BGH. mit seinem Grundsatzurteil die Rechte der Versicherungsnehmer
gestärkt. Im Anschluss haben alle PUV. ihre Versicherungsbedingungen inkl. Gliedertaxe
geändert und angepasst.
Bei der Beurteilung der Höhe der Invalidität ist entscheidend welche AUB. und welche Formulierung die Gliedertaxe im einzelnem enthält!

MfG.
Pit
 
Hallo Petersilchen 70

solltet ihr bei der PUV eine Progression mit abgeschlossen haben erhöht sich die Zahlung für einen Invaliditätsgrad von 40 % bei einer Progression von 500, auf bis zu 70 % der Versicherungssumme.

Die Unfallversicherung gilt ab der Zahlung des ersten Beitrages.
Meines Wissens besagt die 3Jahresklausen, wie von Pit13 angesprochen, das 3 Jahre nach dem Unfall geschaut wird wie sich der Grad der Invalidität darstellt.
Ich würde mir diesen Termin vormerken und dann eine neue Begutachtung beantragen. Soviel ich weiss hat man nach den 3 Jahren nur schwer eine Changse neu Ansprüche geltend zu machen.

Gruß
Bullson
 
Hallo,
danke erstmal für eure Antworten. Die Versicherung hat uns eine erste Zahlung von 7.500,00Euro überwiesen und eine erneute Begutachtung im Februar 2012 anvisiert. Wir verlangen ja auch nicht das sie jetzt die volle Summe zahlen sollen aber müssten sie nicht den meinem Mann zustehenden Betrag verzinsen?
Es gibt auch keine Hoffnung dass es irgendwann besser wird, eher im Gegenteil. Die Ärztin bei der er heute war sagte ihm auch, dass seine Probleme im Ellenbogen und Schulterbereich und auch die Schmerzen im Nacken alle auf das CRPS zurückzuführen seien.
Er darf jetzt kein Auto mehr fahren es seidenn ein Automatik und auch den nur wenn er noch umgerüstet wurde. So ein Mist unser Auto ist erst 1,3 Jahre alt und natürlich kein Automatik. Das heisst wir müssen uns jetzt auch noch ein neues Auto kaufen.
Und das wo keiner weiß ob die Firma ihn behält.

Gruß
petersilchen70
 
Hallo Petersilchen 70,

wichtig ist, dass Ihr der PUV. alle mit dem Unfall verbundene Einschränkungen und Behinderungen/Invalidität in der Meldefrist (in der Regel 12-15 Monate nach dem Unfall) durch einen Arzt angezeigt habt.
Die drei Jahresfrist sagt aus, dass beide Seiten ca.2,5 Jahre nach dem Unfall ein abschließendes GA. über die Höhe der Invalidität fordern können, damit zum Ablauf des dritten Jahres der Schaden durch die PUV. reguliert werden kann.
Ein Anspruch auf Verzinsung besteht erst nach dem dritten Jahr, man hat aber das Recht, einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartende Zahlung zu beantragen.
Ansonsten muss man sich jetzt die vereinbarten Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe nehmen.

MfG.
Pit
 
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