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Warum Zahlung erst nach 7 Monaten? (tw. EM-Rente)

zissi

Nutzer
Registriert seit
8 Juni 2008
Beiträge
8
Hallo!

Gestern kam der lang ersehnte Bescheid. Ich bekomme eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Nun meine Frage:

Meine Unfälle waren schon im Jahr 2002/2003. Leider habe ich aus Dummheit erst im August 2008 einen Antrag auf EM-Rente bei der DRV gestellt. Am 20.01.2009 kam dann der Bescheid mit Gewährung der Rente ab 01.03.2009.
Warum erst ab 01.03.2009?
Ich habe irgendwo gelesen, dass es mit 7 Monaten ab Eintritt der EM zu tun hat. Heißt das jetzt 7 Monat NACH Antragsstellung Ich dachte eigentlich, dass die Rente ab Antragsstellung gezahlt wird?

Danke für Eure Hilfe! :confused:
 
Hallo Zissi,
nah....das ist doch witzig. Bei meinem Mann hat man einfach mal den Tag des Unfalls als EM-Eintrittstag genommen....bei Dir den Tag der Antragstellung.

Da soll noch einer mal sagen das wäre keine Willkür von der DRV.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo zissi!

Entscheidend ist der sog. Leistungsfall.
Hier die Bestimmungen der DRVB: http://www.deutsche-rentenversicher...lmedizin/glossar__sozmed/L/leistungsfall.html

Das kann bei einer unveränderten, nicht gebesserten, Arbeitsunfähigkeit der 1. Tag eben dieser Arbeitsunfähigkeit sein. Nach Ablauf der Krankengeldzahlung o.ä. und bei Stellung eines Rentenantrages beginnt dann gem. §101 Abs. 1 SGB VI die EM-Rente mit dem Rentenantrag ohne Wartezeit.

Wenn, wie bei Euch, ein Unfall der Auslöser für die Erwerbsminderung ist, steht der Leistungsfall mit dem Unfalltag fest. Hier greift ebenfalls § 101 Abs. 1 SGB VI (bitte googlen!).

Gerne und immer wieder wird dem Antragsteller einer EM-Rente dieses Recht vorenthalten und eine 6-monatige Wartezeit verhängt. Laßt Euch das nicht bieten und legt Widerspruch (Achtung: Frist beachten - innerhalb 1 Monats nach Bescheiderteilung!) gegen den Rentenbescheid ein und weist auf die eindeutige Rechtslage hin!

Ihr seid nicht der erste Wartezeit-Fall in diesem Forum! Lest hierzu bitte auch die älteren Beiträge!


Grüße von
Ingeborg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hall zissi,

zeitlich befristete Renten werden grundsätzlich erst nach dem 7 Monat der
Feststellung des Leistungsfalles zur Auszahlung gebracht (§ 101 Abs. 1 SGB VI).

Der Leistungsfall kann grundsätzlich erst nach Antragstellung festgestellt
werden. Wenn bei Dir der Leistungsfall schon ab Antragstellung Aug. 2008
vorgelegen hat, dann zahlt der Leistungsträger die Rente dann ab dem 7
Monat nach der Feststellung des Leistungsfall - in deinem Fall - dann ab 01.03.2009.

@Kai-Uwe´s Frau

der Eintritt der Erwerbsminderung von Kai-Uwe kann ja nur der Tag des
Unfallereignisses sein, na der systematischen Bestimmtheit des Eintretens
eines Leistungsfalles (denn vorher lag ja keine Erwerbsminderung vor).
Allerdings nur der Objektivität halber - ist der Fall von Kai-Uwe - anders
strukturiert.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Kbi,

ich würde gerne mal wissen warum Du so sicher schreibst das bei Kai-Uwe der Unfalltag ganz sicher der Tag der Erwerbsminderung ist und bei anderen Unfällen der Tag der Antragsstellung.

Auch bei den Anderen lag vor ihrem Unfall keine Erwerbsminderung vor....bei Kai-Uwe auch nicht nach dem Unfall, da war er NUR arbeitsunfähig und krankgeschrieben.

Erwerbsunfähigkeit wurde in der letzten Reha festgestellt und als Ursache dafür wurden die chronischen Schmerzen angegeben.

Kampflos werden wir nicht von der EM-Rente lassen.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
N'Abend!

Da der Leistungsfall bei einem Verunfallten oder bei einem ausgesteuerten Arbeitsunfähigen oft schon vor langer Zeit eingetreten ist, kommt die Wartezeit nach § 101 Abs. 1 SGB VI aufgrund anderer vorrangiger Leistungen der jeweiligen Versicherungsträger nicht mehr zu Lasten des Antragstellers zum Tragen! Das gilt es zu beachten!

Nach meiner persönlichen Erfahrung und der vieler anderen hier im Forum ist die Wartezeit-Trickserei ohne Beachtung des Leistungsfalles oft genug das Mittel der Wahl, um dem Versicherten 1/2 Jahr Rente vorzuenthalten!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Kai-Uwe´s Frau,

maßgeblich für die vorliegende Erwerbsminderung von Kai-Uwe kann nur der Tag des Unfallereignisses sein, da das Unfallereignis der auslösende
Faktor war, weshalb von euch ja auch der Rentenantrag gestellt wurde.

Welche medizinischen Gründe sollen denn dagegen sprechen. Maßgeblich
für diese Erkenntnis ist nicht der letzte Reha-Bericht der die chronischen
Schmerzen manifestiert, maßgeblich ist, die sozialmedizinische Begutach-
tung des ÄD des Rentenleistungsträgers. Und der kann aufgrund des vor-
liegenden Krankheitsbildes von Kai-Uwe garnicht anders entscheiden, als
den Leistungsfall auf den Unfalltag festzulegen, weil vorher und danach
es medizinisch nicht zu begründen ist, dass eine Erwerbsminderung vor
oder nach dem Unfallereignis erst eingetreten sein kann. Die durch das Unfall-
ereignis ausgelösten Schmerzen, sind eine Folge der unfallbedingten Er-
krankung, aber nicht das bestimmende Ereignis, dass dadurch ein Renten-
anspruch abgeleitet werden könnte.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Im Beitrag zur Userin "zissi" habe ich geschrieben:

Wenn bei Dir der Leistungsfall ab Antragstellung Aug. 2008 schon vorgele-
gen hat, dann zahlt der Leistungsträger die Rente ab dem 7 Monat nach
der Feststellung des Leistungsfalls - in deinem Fall - ab 01.03.2009.
Im Fall von zissi muss der Leistungsfall schon ab Antragstellung Aug. 2008
vorgelegen haben - denn lt. Mitteilung von zissi - zahlt der Rententräger
ihr ja nach dem 7 Monat - ab 01.03.2009 - die begehrte Rente. Wäre der
Leistungsfall bei Userin "zissi" auf einen späteren Zeitpunkt festgelegt wor-
den, würde ihr ab 01.03.2009 auch keine Rente gezahlt werden.

Die Festlegung des Leistungsfall ist origninäre Aufgabe des ÄD des sozial-
medizinischen Dienstes der Rentenleistungsträger. Nur diese prognostische
Beurteilung ist massgebend, ab wann der Leistungsfall festgelegt wird. Im
Fall von Kai-Uwe ist das auslösende Ereignis einer rentenrelevanten Er-
werbsminderung der Unfalltag resp. das Unfallgeschehen. Die unfallbeding-
ten AU-Zeiten sind Folge der erlittenen Verletzung sowie auch die chron.
Schmerzen. Dass dies so im letzten Reha-Bericht niedergeschrieben wurde,
wird ja auch von der DRV nicht bestritten, weil es letztendlich an der Fest
legung des Leistungsfalls nichts geändert hat, eben, weil es Folgeerschei-
nungen sind, die der Unfall ausgelöst hat. Oder waren solche Beschwerden
bei Kai-Uwe schon vorher offensichtlich?

Die Festlegung des Eintritts des Leistungsfalls kann unterschiedlich sein.
Das kommt im wesentlichen auf die vorliegenden körperlichen als auch
möglichen psychogenen Beeinträchtigungen an. Ist aber die Festlegung
aufgrund eines bestimmten Ereignisses geprägt - z. B. durch einen Unfall -
ist der Unfalltag und nicht unbedingt desssen Folgen i. d. R. auch der Tag
des Eintritts des Leistungsfalles. Dies ergibt sich ja auch schon nach den
Grundsätzen der Logik. Alle negativen Begleitumstände, die ich Kai-Uwe
natürlich nicht wünsche (und auch von meiner Frau kenne) lösen aber
einen späteren Eintritt des Leistungsfalles nicht aus. Daran ändert auch
der Reha-Bericht nichts. Im Gegenteil, ich habe ja schon vor Monaten ge-
schrieben, dass Kai-Uwe die Reha nicht hätte antreten sollen.

Aber nicht nur der vermeintliche Leistungsfall ist massgeblich in einem
Rentenverfahren, es kommt auch auf das Vorliegen der versicherungsrecht
lichen Voraussetzungen an. Hierzu habe ich ja in einer PN ausdrücklich
Stellung bezogen. Da ich mich aber an die Vertraulichkeit einer PN weiter-
hin gebunden fühle, wünsche ich euch für euren weiteren Kampf gegen die
DRV alles Gute und weiterhin, falls gewünscht, meine Hilfe an.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
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