Hallo IngLag,
am 09.08.2008, 13:05 beklagst Du unter
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=7691
eine ungerechte Behandlung durch das LSG.
Die Berufungsbeklagte habe eine Frist von 5 Monaten (nach meiner Berechnung 4 Monate) zur Berufungserwiderung eingeräumt bekommen, Dir hätte man hingegen zur Berufungsbegründung nur eine Frist von 2 Monaten eingeräumt.
Warum wurde Dir keine Fristverlängerung gewährt?
Gruß
Luise
am 09.08.2008, 13:05 beklagst Du unter
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=7691
eine ungerechte Behandlung durch das LSG.
Die Berufungsbeklagte habe eine Frist von 5 Monaten (nach meiner Berechnung 4 Monate) zur Berufungserwiderung eingeräumt bekommen, Dir hätte man hingegen zur Berufungsbegründung nur eine Frist von 2 Monaten eingeräumt.
Warum wurde Dir keine Fristverlängerung gewährt?
Gruß
Luise